Beratungsfolge:

20.04.2016          Ausschuss für Umwelt und Verkehr

 

 

Mit Schreiben vom 24.02.2016 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, beantragt die SPD-Kreistagsfraktion nach § 5 der Geschäftsordnung einen Sachstandsbericht der Landwirtschaftskammer NRW (LWK NRW) zur Thematik Gülleaufbringung und Entwicklung der Nitratbelastung des Grundwassers im Kreis Heinsberg. Hierzu hat die Verwaltung einen Vertreter der Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW zur Ausschusssitzung eingeladen, der zu diesem Thema vortragen wird. Das v. g. Antragsschreiben der SPD-Kreistagsfraktion wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt weist der Ausschussvorsitzende darauf hin, dass die Thematik der Gülleimporte aus den Niederlanden und die hiermit im Zusammenhang stehenden Belastungen des Grundwassers von großen Teilen der Bevölkerung kritisch hinterfragt wird. Er dankt der SPD-Kreistagsfraktion für den zu diesem Thema eingebrachten Antrag. Als Vertreter der Kreisstelle Heinsberg / Viersen der Landwirtschaftskammer NRW begrüßt er Herrn Dr. Christian Hoffmann und bittet ihn, die Zusammenhänge zwischen Tierhaltung, Gülleimporten und die durch die Gülleaufbringung entstehenden Belastungen des Grundwassers darzustellen.

 

Herr Dr. Hoffmann geht in seinem Vortrag zunächst auf die Ergebnisse des von der LWK NRW für den Auswertungszeitraum 2013 erstellten Nähstoffberichts ein. Basis für diesen Bericht sind die Auswertungen zur Flächenbewirtschaftung, die Meldungen zu den Wirtschaftsdüngern und die Daten des sog. Digitalen Dossiers zu den Importen aus den Niederlanden. Als Fazit des Nähstoffberichtes ist festzuhalten, dass Schweinegülle als Wirtschaftsdünger den größten Anteil der importierten Düngerarten aus den Niederlanden ausmacht, die für den Kreis Heinsberg gemeldeten organisch-tierischen Importmengen zu etwa einem Drittel in andere Kreise weitervermittelt werden und die im Kreisgebiet ausgebrachten organisch-tierische Stickstoffmenge je Hektar deutlich unterhalb des Grenzwertes von 170 kg/ha Nitrat liegt (Auswertungszeitraum 2013: 137 kg/ha).

 

Nachfolgend trägt Herr Dr. Hoffmann zu den Ergebnissen des aktuellen Nitratberichts des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) für den Kreis Heinsberg vor. An 70 Messstellen im Kreisgebiet wurden Qualitätsmessungen im oberen Grundwasserstockwerk durchgeführt; hiervon 33 innerhalb von Wasserschutzgebieten. Im Auswertungszeitraum 2008 - 2011 wurden an 11 Messstellen Werte über 50 mg/l Nitrat festgestellt. Innerhalb der Wasserkooperationsgebiete zwischen den Wasserversorgungsunternehmen, LWK NRW und der Landwirtschaft sind die gemessenen Werte bzgl. der Überschreitungshäufigkeit um eine Kategorie besser als außerhalb der Wasserkooperationsgebiete. In einem Ausblick werden von Herrn Dr. Hoffmann insbesondere auf die seit kurzem bestehenden Verbesserungen der Abgleichmöglichkeiten zwischen Abgebern und Aufnehmer von Wirtschaftsdünger nach der WDüngNachwV (seit 2013) und der Wirtschaftsdünger-Datenbank der Niederlande (Digital-Dossier seit 2015) verwiesen. Zielführend hat sich nach Einschätzung von Herrn Dr. Hoffmann auch die verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern Wasserversorgungsunternehmen, LWK NRW und der Landwirtschaft erwiesen. Die stetigen Änderungen und Anforderungen zum Gewässerschutz (Anforderungen nach der Wasserrahmenrichtlinie zum Grundwasser und der zu den Oberflächengewässern) bedingen nach Ansicht von Herr Dr. Hoffmann auch eine Intensivierung der Beratungsarbeit.

 

Im Hinblick auf die nach dem Nitratbericht des LANUV ermittelten Belastungen weist die Verwaltung ergänzend darauf hin, dass die gemessenen Werte nicht unwesentlich vom Standort der Messstelle (Beschaffenheit des jeweiligen Bodens und des Grundwasserabstands) bedingt werden. Des Weiteren bezieht sich der Wert von 50 mg/l Nitrat auf den Grenzwert für Trinkwasser und das von den Wasserwerken im Kreis geförderte Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung wird in allen Fällen aus Tiefbrunnen (zweites Grundwasserstockwerk) gefördert.

 

In der sich anschließenden regen Diskussion wird deutlich, dass das Thema Gülleimporte aus den Niederlanden und Gewässerschutz auch zukünftig einen hohen Stellenwert für die Wasserversorgungsunternehmen, die LWK NRW und die zuständigen Überwachungsbehörden haben wird und angezeigt ist, die Bemühungen der Beratung zu verstärken. Auch wird es darum gehen müssen, illegale Gülletransporte durch verstärkte Kontrollen zu unterbinden.

 

Abschließend bedankt sich der Ausschussvorsitzende bei Herr Dr. Hoffmann für seinen informationsreichen Vortrag zur Gülleproblematik. Die von Herrn Dr. Hoffmann verwendete Präsentation zu diesem Tagesordnungspunkt ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

 

 

Anmerkung:

 

Nachrichtlich teilte Herr Dr. Hoffmann mit Schreiben vom 10.05.2016 nach Rücksprache mit dem zuständigen Geschäftsbereichsleiter der LWK NRW mit, dass das Problem der fehlenden Bereitschaft bei den Geschäftsstellen der LWK NRW zur Kontrolle der Gülleaufbringung in den Nachtstunden bereits in der Vergangenheit eingehend mit dem zuständigen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW erörtert worden sei. Ergebnis der Erörterung in diesem Punkt war, dass eine solche Serviceleistung durch das Land NRW nicht finanzierbar ist und im Übrigen wirksame Kontrollmöglichkeiten durch die Ordnungsbehörden vor Ort bestehen.

 

Herr Dr. Hoffmann sagte seinerseits zu, in dieser Sache mit den örtlichen Ordnungsämtern und der Kreispolizeibehörde Kontakt aufzunehmen, um mit diesen Möglichkeiten der Sachverhaltsfeststellungen abzustimmen. In Verdachtsfällen könnten dann die Sachverhaltsfeststellungen dem Direktor der LWK NRW als Landesbeauftragter gemeldet werden, damit dieser die festgestellten Vorfälle weiterverfolge.