Sitzung: 20.04.2016 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0305/2016
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern zur Kenntnis.
Beratungsfolge: 20.04.2016 Ausschuss für Umwelt und Verkehr |
Nach dem aktuellen Entwurf
zum neuen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) gehört das
Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern mit einem Areal von rd. 240 ha zu einem
von vier namentlich im LEP NRW ausgewiesenen Standorten für landesbedeutsame flächenintensive
Großvorhaben (Ziel 6.4-1 des Entwurfs zum LEP NRW). Diese im
Landesentwicklungsplan ausgewiesenen Standorte sind dem Grundsatz nach vom Land
NRW und den Kommunen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Wirtschaft
zu planen, zu entwickeln und zu vermarkten (Grundsatz 6.4-3 des LEP-Entwurfs).
Eine wesentliche Voraussetzung zur Vermarktung der Flächen durch die
landeseigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft unter Beteiligung der kommunalen
Kooperationspartner besteht darin, die Verkehrsanbindungen der geplanten
Industrieareale zu optimieren. Der Aspekt der Schaffung einer
ortsdurchgangsfreien Verkehrsanbindung des geplanten Industriegebietes
Geilenkirchen-Lindern an das Bundesautobahnnetz wurde durch den Kreis in seiner
Stellungnahme zum Ziel 6.4-1 des neuen Landesentwicklungsplans NRW –
(Beschlussfassung hierzu in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr
am 26.02.2014 - TOP 1 der Niederschrift) deutlich zum Ausdruck gebracht:
„…Die Herstellung einer
optimalen Verkehrsanbindung ist Bedingung für die Chance einer Vermarktung.
Investoren suchen Flächen, die sofort bebaubar und nutzbar sind. …“
Zeitnah zur
Stellungnahme des Kreises zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans NRW
wurde in einem gemeinsamen Schreiben des Kreises und der Stadt Geilenkirchen
vom 08.04.2014 an den Minister für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
des Landes NRW, Herrn Michael Groschek, die Bedeutung der ortsdurchgangsfreien
Verkehrsverbindung des Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern an das Bundesautobahnnetz
aufgezeigt. In diesem gemeinsamen Schreiben wurde die Wichtigkeit der
Realisierung der L 364n als Ortsumgehung von Hückelhoven (1. Abschnitt von
der BAB 46 über die L 117 bis zur „Rheinstraße“) und der Ortsumgehung
von Hilfarth (2. Abschnitt von der „Rheinstraße“ bis zur bestehenden L 364
bei Brachelen) durch das Land NRW sowie einer ergänzenden Ortsumgehung von
Brachelen (K 14n) zur Schaffung der erforderlichen Verkehrsinfrastruktur
für das im LEP-Entwurf ausgewiesene Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern
wiederholt deutlich gemacht. Hierauf wurde auch in der Stellungnahme der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg im
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes NRW hingewiesen:
„…Die vorhandene Anbindung des Standortes
Geilenkirchen-Lindern ist nicht marktgerecht im Sinne einer erfolgsorientierten
Vermarktung der Flächenpotentiale. Um eine erfolgreiche Vermarktung dieser
Fläche zu ermöglichen - und genau das muss letztendlich auch im ureigenen
Interesse des Landes NRW liegen - ist die Herstellung der benannten optimalen
Verkehrsanbindung an die BAB 46 zwingend notwendig.“
Frau
Regierungspräsidentin Gisela Walsken hat im Rahmen eines Besuches bei der
Stadt Geilenkirchen am 03.03.2016 das
Thema aufgegriffen. In diesem Zusammenhang ist auf eine Änderung im Entwurf zum
neuen Landesentwicklungsplan NRW hinzuweisen. Während bisher für die Ansiedlung
eines Unternehmens ein Flächenbedarf von mindestens 80 ha zu erbringen
war, soll es nach der letzten Entwurfsfassung des LEP NRW (Stand: 22.09.2015)
nunmehr möglich sein, diese Größenordnung ausnahmsweise über einen sog.
Vorhabenverbund sicherzustellen. Dabei sollen die einzelnen Teilvorhaben
funktionell miteinander verbunden sein und die erste Ansiedlung eines
Vorhabenverbundes durch ein Produktionsunternehmen mit einem Flächenbedarf von
mindestens 10 ha erfolgen.
Ausschussvorsitzender
Jansen weist in seiner Einleitung zu diesem Tagesordnungspunkt darauf hin, dass
es in der Vergangenheit durchaus Investoren gegeben habe, die Interesse an
einer Niederlassung im Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern bekundet hätten.
Gleichwohl ist es für eine erfolgreiche Vermarktung des Gesamtareals des
Industriegebietes unabdingbar, das Gebiet schnellstmöglich ortsdurchfahrtsfrei
an das Fernstraßennetz im Kreis anzubinden.
In seinem
Sachstandsbericht zum Industriegebiet Geilenkirchen-Lindern stellt Dezernent
Nießen zunächst in einem kurzen Rückblick die verkehrspolitische Entwicklung
des Kreises seit Anfang der 1990ziger Jahre dar. Er führt u. a. aus, dass
die Erschließung des Fernstraßen- und klassifizierten Straßennetzes im
Kreisgebiet in Ost-West-Richtung auf die A 46 und B 56n ausgerichtet
ist. Für den Bereich des Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern besteht die
verkehrliche Anbindung bis heute nur über die Ortsdurchfahrten der L 364
von Brachelen, Hilfarth und Hückelhoven bis zur Anschlussstelle der A 46
bzw. über die L 228 von Dremmen kommend über Randerath und Lindern bis zur
B 57 bei Linnich. Die verkehrliche Erschließung des vom Land NRW
projektierten Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern bestehe dabei originär
beim Land NRW durch Schaffung von entsprechenden Ortsumgehungen (L228 bzw. L
364).
In Abstimmung
mit dem Land NRW wurden ab Mitte der 1990ziger Jahre auch kommunale
Erschließungsvorhaben in Betracht gezogen. Die in diesem Rahmen durch
Ministerentscheid linienbestimmte EK 5 (K 5n) Dremmen, Porselen, Lindern
(Variante 4) scheiterte allerdings sowohl am regionalen Konsens als auch am
Widerstand der Landwirtschaft (zu hoher Flächenverbrauch) und der
Interventionen der Naturschutzbehörden und -verbände. Der Lösungsansatz zur
Erschließung des Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern bestand schließlich in
der Aufnahme der L 364n als neue Ortsumgehung von Hückelhoven-Hilfarth in
die Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplanes, wobei die Realisierung der
EK 5 (K 5n) Dremmen, Porselen, Lindern formal nicht aufgegeben
sondern lediglich zurückgestellt wurde.
Im Zusammenhang mit dem Neubau der L364n wurde mit Zustimmung des Kreistages in seiner Sitzung am 03.04.2003 im September 2003 mit dem Land NRW ein Vertrag über die Mitfinanzierung des 2. Abschnittes der L 364n (Ortsumgehung Hilfarth) sowie den Neubau einer K 14n (Ortsumgehung Brachelen) geschlossen. Die Höhe des Kreisanteils an den Herstellungskosten der v. g. Ortsumgehung wurde dabei auf den seinerzeit ermittelten Eigenanteil des Kreises für den Neubau der EK 5 (K 5n) Dremmen, Porselen, Lindern begrenzt.
Der Baubeginn zum planfestgestellten 1. Abschnitt der
L 364n von der Autobahnanschlussstelle der A 46 bei Hückelhoven als
Ortsumgehung bis zur „Rheinstraße“ westlich der L 117 bei Hilfarth wurde
insbesondere wegen des hohen Sanierungsstaus des Landes NRW im Bereich der
Verkehrsinfrastruktur durch das Land NRW mehrfach verschoben und nicht in
Angriff genommen. In seinem Schreiben
vom 26.05.2014 an den Landrat teilte Herr Verkehrsminister Groschek mit, dass
sich die haushaltsrechtliche Geschäftsgrundlage aus Sicht des Landes NRW
gegenüber 2003 derart geändert haben, dass ein Baubeginn der L 364n (1.
Abschnitt) alsbald nicht in Aussicht gestellt werden könne.
Dezernent
Nießen führt des Weiteren aus, dass es bzgl. der verkehrlichen Anbindung des
Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern keine einfachen und schnellen Lösungen
geben werde. Als Handlungsoptionen sind in Betracht zu ziehen:
- Vertragserfüllung des in
2003 geschlossenen Vertrages mit dem Land NRW zum Neubau der L 364 n als Ortsumgehung
Hückelhoven und Hilfarth einfordern (für die L 364n als Ortsumgehung Hückelhoven besteht
seit mehreren Jahren bereits Baurecht);
- Eröffnung einer erneuten
Variantendiskussion bzgl. der kommunalen Erschließung des Industriegebietes Geilenkirchen-Lindern; zu
nennen sind hier insbesondere nachfolgende Streckenführungen:
EK 5 (K 5n) von
Dremmen, Porselen bis Lindern,
K 24n / L 228n
bei Würm, Leiffarth und Lindern und
K 16 / K 22 /
EK 5 (2. BA) zwischen der AS Dremmen der A 46 und Himmerich.
Nach Ansicht der Verwaltung kann die Lösung der jahrzehntelangen
Erschließungsproblematik aber ggf. auch in einem neuen Ansatz bestehen.
Dezernent Nießen sieht einen solchen beispielsweise darin, dass
- die
Gewerbeflächenentwicklung regelmäßig an vorhandenen Verkehrsachsen stattfin- det und somit gemeinsam mit der Stadt
Geilenkirchen und dem Land NRW zu überlegen wäre,
ob
- das Industrieareal
schrittweise und ggf. teilweise zu einem interkommunalen Gewer bege- biet
mit regionaler Bedeutung abgestuft werden kann, wobei dies ohne Anrechnung auf den Gewerbeflächenbedarf
des Kreises zu erfolgen habe (hierzu wären landesplanerische Aus- nahmeregelungen im Rahmen der
Regionalplanfortschreibung vorzusehen).
Vorteile der v. g. Vorgehensweise bestehen insbesondere in der
- Verringerung der
Haushaltsbelastung des Kreises und der Kommunen durch weniger Neubauvorhaben zur Verkehrsinfrastruktur,
- Reduzierung der Eingriffe
in Natur und Landschaft sowie der Flächenversiegelung (letz- terer Aspekt ist auch ein wichtiges Ziel der
Fortschreibung zum Landesentwicklungsplan NRW)
und
- Erleichterung zur
Ansiedelung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU).
Als
praktisches Beispiel für v. g. interkommunale Erschließungsvorhaben nennt
Dezernent Nießen das im Rhein-Erft-Kreis in Umsetzung befindliche Projekt
„terra nova“, welches die Entwicklung eines Gewerbegebietes im Bereich des
nördlichen Tagebaurandgebietes Hambach zum Ziel habe.
Die
Präsentation der Verwaltung zum Sachstandsbericht Industriegebiet
Geilenkirchen-Lindern ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.