Sitzung: 20.04.2016 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0316/2016
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand des Um- und Ausbaus der Kreisstraße K 5
„Karl-Arnold-Straße“ in der Ortslage Heinsberg-Grebben zur Kenntnis.
Beratungsfolge: 07.03.2013 Ausschuss
für Umwelt und Verkehr |
Finanzielle Auswirkungen: |
ja |
Leitbildrelevanz: |
3.5 |
Inklusionsrelevanz: |
nein |
In der Sitzung am 18.06.2015 stellte
die Verwaltung den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Verkehr die
Planung zum Um- und Ausbau der Kreisstraße K 5 „Karl-Arnold-Straße“ in der
Ortslage Heinsberg- Grebben vor (TOP 3 der Niederschrift). Neben der grundhaften
Sanierung sowie dem Umbau der Straßentrasse und der bestehenden Nebenanlagen in
diesem Jahr sollen auch die bestehenden Belastungen der Anwohner durch den
Straßenverkehr verringert werden. Insbesondere ist geplant, durch Einengung der
Fahrbahnbreite von derzeit 10,0 m (einschl. Mehrzweckstreifen) auf
zukünftig 7,0 m Breite und Herstellung eines lärmarmen Fahrbahnbelages die
jetzigen Lärmemissionen zu reduzieren. Der geplante Um- und Ausbau der K 5
„Karl-Arnold-Straße“ orientiert sich an dem durch die Stadt Heinsberg in 2013
durchgeführten Ausbau der „Industriestraße“ in Heinsberg. Ein Übersichtsplan
zur Ausbaustrecke der K 5 „Karl-Arnold-Straße“ ist der Einladung zur
Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.
Nach Erteilung der
Zuwendungsbescheide vom 11.06.2015 über die Bereitstellung der Landesmittel zu
der Straßenbaumaßnahme K 5 einschließlich der fahrbahnbegleitenden Radwege
(Kreis Heinsberg) und der Gehweganlagen (Stadt Heinsberg) durch das Land NRW
erfolgte mit den Vertretern der Rates der Stadt Heinsberg für die Ortslagen
Oberbruch, Grebben und Hülhoven sowie den zuständigen Verwaltungsvertretern der
Stadt eine Bürgerinformation im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Diese
Bürgerinformation zur Ausbauplanung und Durchführung der baulichen Arbeiten hat
keinen verpflichtenden Charakter und ist ein Angebot der beiden Baulastträger.
Intention ist, durch Schaffung von Transparenz und durch Gelegenheit zur
Partizipation die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für das geplante
Straßenbauvorhaben zu erhöhen. Die Informationsveranstaltung am 24.02.2016, die
nicht zuletzt dazu dienen sollte, konstruktive Anregungen der Anlieger mit in
die inhaltliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme einfließen zu lassen, wurde
von ca. 40 Personen, überwiegend Anwohnern aber auch Gewerbetreibenden der
„Karl-Arnold-Straße“, besucht. Bereits zu Beginn der Versammlung wurde durch
die Baulastträger zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der örtlichen
Gegebenheiten in Grebben und Oberbruch aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung
und der Gewerbeansiedlungen (Bizzpark, Verbrauchermärkte, Großhandel
u. a.) sowie der Bahntrasse von Heinsberg nach Lindern parallel der
Kreisstraße, der Neubau einer Ortsumgehung - auch auf lange Sicht - nicht in
Erwägung gezogen werden kann. Um eine merkliche Entlastung der Anwohner zu
erreichen, bleibt nur die Möglichkeit des Um- und Ausbaus der jetzigen
Straßentrasse der „Karl-Arnold-Straße“.
In der Bürgerversammlung stellte Herr
Gietemann vom beauftragten Planungsbüro die einzelnen Bauabschnitte vor und
führte zu dem neu zu schaffenden Fahrbahnquerschnitt unter anderem aus, dass
die Fahrbahn der Kreisstraße überwiegend dreistreifig (durch Abbiegespuren,
Bus-Cups und Parkstreifen) angelegt und zu beiden Seiten einen sog. Einrichtungsradweg
erhalten wird. Der Ausbau der Straße wird dabei in drei Bauabschnitten
erfolgen:
- 1. Bauabschnitt: vom
Kreuzungsbereich K 5 „Karl-Arnold-Straße“ / „Ferdinand-Porsche-Straße“ bis
zur „Kampstraße“ (Richtung Schafhausen),
- 2. Bauabschnitt: von der „Kampstraße“ bis zur „Ulmenstraße“ und der
-
3.
Bauabschnitt: von der
„Ulmenstraße“ bis zum Kreuzungsbereich K 5 / „Grebbener Straße“ (am
Sternhaus).
Insgesamt sind auf der v. g.
Strecke der K 5 zur Schaffung der Verkehrssicherheit fünf Querungshilfen vorgesehen. Im
Bereich der Grundschule wird die Querungshilfe (in Richtung Oberbruch)
zusätzlich mit einem Zebrastreifen versehen.
In den ersten beiden Bauabschnitten
wird der Ausbau der Kreisstraße und Nebenanlagen unter einseitiger
Straßensperrung erfolgen - die stadtauswärts führende Fahrspur in Richtung
Autobahn soll für die Zeit des Ausbaus gesperrt werden. Für den 3. Bauabschnitt
ist eine Vollsperrung der Kreisstraße von der „Ulmenstraße“ bis zur „Grebbener
Straße“ vorgesehen. Dort ist eine Verkehrsführung von Oberbruch kommend über
die „Glanzstoffstraße“ und „Ulmenstraße“ möglich. Die von der
Straßenverkehrsbehörde zur Baustelleneinrichtung angeordnete
Umleitungsbeschilderung ist lediglich eine „Angebotsbeschilderung“. Ortskundige
suchen sich vielfach einen anderen Fahrweg als ausgeschildert, um die Baustelle
zu umfahren. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung darauf
hingewiesen, dass Beeinträchtigungen während der Bauphase trotz sorgfältiger
Vorbereitung nicht ausgeschlossen werden können. Kreis und Stadt beabsichtigen,
zeitnah über Vorkommnisse und Problemlagen zu informieren. Zu diesem Zweck
werden die beiden Straßenbaulastträger - etwa über ihre Internetseiten - ein
entsprechendes Informationsmanagement mit Angaben der wesentlichen Kontaktdaten
betreiben.
Dezernent Nießen trägt in der Sitzung
einleitend vor, dass zu dieser für dieses Jahr geplanten innerstädtischen
Straßenbaumaßnahme zusammen mit Vertretern der Stadt Heinsberg am 24.02.2016 in
der Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger/
-innen stattgefunden habe. Seitens des Planungsbüros und der
Verwaltungsvertreter wurden grundlegende Punkte zur Planung und Bauabwicklung
mit Bürger/ -innen erörtern.
Nachfolgend geht Sachgebietsleiter Weuthen auf die von den
Teilnehmern in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Fragen ein nimmt
hierzu wie folgt Stellung:
1. Verkehrslenkung während der Ausbauphase
Die Bauausführung zum Um- und Ausbau der
„Karl-Arnold-Straße“ wird in drei Bauabschnitten erfolgen:
In den o. g. Abschnitten 1 und 2 erfolgt ein
halbseitiger Ausbau der Verkehrsflächen. Der überregionale Straßenverkehr in
Richtung Autobahn A 46 – Anschlussstelle „Dremmen“ wird über die
B 221 (ab Kreuzungsbereich „Industriestraße“ / „Karl-Arnold-Straße“) zur
Anschlussstelle „Janses Mattes“ gelenkt. Der aus Dremmen kommende
Straßenverkehr wird durch die Baustelle geleitet (straßenverkehrsrechtliche
Anordnung einer Einbahnregelung). Die Verkehrsflächen innerhalb eines der
v. g. Abschnitte werden in der Bauphase einschl. Deckschicht komplett
fertiggestellt.
Der Ausbau im Abschnitt 3 erfolgt unter
„Vollsperrung“. Der Straßenverkehr von und nach Dremmen wird ab dem Zeitpunkt
der Vollsperrung über die K 5 - „Grebbener Straße“ -„Glanzstoffstraße“ -
„Ulmenstraße“ geführt.
Ausweichstrecken (abhängig vom Fahrziel) bestehen
ferner über die „Linderner Straße“ in Heinsberg bzw. im Streckenverlauf der
L 228 über die „Hülhovener Straße“ sowie in Richtung Oberbruch über die
„Industrieparkstraße“.
Der Anliegerverkehr wird während der bautechnischen
Ausführung nur in erforderlichem Umfang eingeschränkt. Für Fußgänger werden
während der Bauausführung verkehrssichere, begehbare Trassen hergerichtet.
2. Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe und Geschäfte
Die Zufahrten zu den Grundstücken bzw. zu den
Garagen, insbesondere zu den Geschäften und Gewerbebetrieben werden durch die
beauftragte Bauunternehmung sichergestellt. Sollte es in Einzelfällen zu
Problemen kommen, werden mit der örtliche Bauleitung und den betroffenen
Anwohnern Lösung abgesprochen.
3. Zufahrten zu den Wohngebäuden und Sicherstellung der
Müllentsorgung
Die Zufahrten zu den Grundstücken bzw. zu den
Garagen werden durch die beauftragte Bauunternehmung sichergestellt. Die
Fußgänger werden während der Bauarbeiten die Eingänge ihrer Wohnhäuser über
kleine Fußgängerbehelfsbrücken und Zufahrten über Kfz-Behelfsbrücken bzw.
provisorische Anrampungen erreichen können. Zur Schaffung verkehrssicherer
Fußgängerkorridore, insbesondere im Bereich der Grundschule, werden
Bauzaunelemente eingesetzt, die im Zuge der fortschreitenden Bauarbeiten
umgesetzt werden.
Bzgl. der ordnungsgemäßen Müllentsorgung werden in
Absprache mit der Entsorgungsfirma Sammelstellen für Müllgefäße eingerichtet.
4. Parkmöglichkeiten im Wohnbereich
Parkmöglichkeiten während der Bauphase bestehen in
der näheren Umgebung - z. B. am P+R-Parkplatz des Bahnhaltepunktes
Oberbruch sowie in einem Teilabschnitt der „Glanzstoffstraße“.
5. Anlage der Radwege und Parkbuchten sowie Ausleuchtung der
Verkehrsflächen
Durch Um- und Ausbau der Straßentrasse und der
Nebenanlagen der „Karl-Arnold-Straße“ wird die Fahrbahnbreite von derzeit
10,0 m (einschl. Mehrzweckstreifen) auf zukünftig 7,0 m Breite
eingeengt. Zusammen mit der Stadt Heinsberg ist geplant, innerhalb der
bestehenden Grundstücksgrenzen anstelle der vorhandenen beidseitigen
Mehrzweckstreifen sog. Einrichtungsradwege (Nutzung nur in einer Richtung
zugelassen) anzulegen.
Parkbuchten, für die die Stadt Heinsberg die
Baulastträgerschaft hat, sind im Bereich des 1. Bauabschnittes vorgesehen.
Nach Auskunft des Versorgungsträgers Alliander
werden die neu zu errichtenden Straßenlaternen an der „Karl-Arnold-Straße“ nach
dem neusten technischen Standard (LED-Technik / benutzungsabhängige
Leuchtkraftregeltechnik) ausgerüstet sein.
6. Nachrüstung der Ampelanlagen mit einer Bedarfssteuerung
Die Steuerung der vorhandenen
Lichtzeichenanlage in den Kreuzungsbereichen der „Karl-Arnold-Straße“ mit der
„Grebbener Straße“ (am Sternhaus) und der „Kampstraße“ werden im Zuge der
Baumaßnahme aufgrund der Anpassung der Einfahrwege neu berechnet. In diesem
Zusammenhang wird auch die Einrichtung einer Bedarfsteuerung geprüft.
7. Informationen zur geplanten lärmmindernden
Asphaltdeckschicht
Als Deckschicht für die neue Straßentrasse ist ein
lärmmindernder „Splittmastixasphalt“ mit der Typenbezeichnung
SMA 5 LA und der Belastungsklasse BK10 vorgesehen. Dieser
Splittmastixasphalt entspricht den Empfehlungen für die Ausführung von
lärmtechnisch optimierten Asphaltdeckschichten. Gegenüber dem Referenzwert nach
der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS 90) kann
innerorts eine Lärmminderung im Mittel von minus 3 dB(A) erreicht werden.
Seriöser Weise ist hierzu anzumerken, dass der anfängliche Minderungswert im
Laufe der Zeit aufgrund von Verschmutzungen der Fahrbahn und sonstigen
Belastungen abnehmen wird. Gleichwohl wird durch die Verwendung des
lärmmindernden Splittmastixasphalt für die Deckschicht sichergestellt, dass
gegenüber dem heute durch den Straßenverkehr emittierten Verkehrslärm auf der
„Karl-Arnold-Straße“ dieser spürbar gemindert wird.
8. Begrünung der „Karl-Arnold-Straße“ im Streckenabschnitt
Heinsberg-Grebben
Nach Auskunft des Planungsbüros A. Gietemann wird
die zur Verfügung stehende Fläche für die Straßentrasse, die beidseitigen
Einrichtungsradwege und Gehwege mit entsprechenden Sicherheitsstreifen
vollumfänglich genutzt, so dass größere Flächen für eine fahrbahnbegleitende Begrünung
nicht zur Verfügung stehen.
Gleichwohl ist seitens der Verwaltung angedacht,
bei den Eigentümern der größeren gewerblich genutzten Grundstücke (z. B.
BIZZ-Park → vorm. IPO-Gelände) nachzusuchen, ob diese sich bereit
erklären, bei einer entsprechenden Kostenbeteiligung der Baulastträger,
Grünanpflanzungen auf ihren Grundstück zuzulassen.
9. Sperrung der K 5
„Karl-Arnold-Straße“ im Streckenabschnitt Heinsberg- Grebben für den
Lkw-Verkehr
Der Gesetzgeber fordert, dass jede Straße
entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
einzustufen ist. Die Verkehrsbedeutung ergibt sich aus den Verkehren, die über
die jeweilige Straßenverbindung abgewickelt wird. Als weiteres Kriterium ist
die Lage und Funktion der jeweiligen Straße im klassifizierten Straßennetz zu
bewerten.
Die K 5 „Karl-Arnold-Straße“ stellt die
Hauptverkehrsachse aus dem Innenstadtbereich Heinsberg zur Autobahnauffahrt
Dremmen dar. Sie verknüpft als Straßenverbindung die A 46 mit der
B 221. In ihrer Verlängerung fließen über die L 230 die
Verkehrsströme in Richtung Grenzübergang Heinsberg-Karken und in umgekehrter
Richtung aus den Niederlanden zur Autobahnauffahrt der A 46 bei
Heinsberg-Dremmen. Somit handelt es sich bei der K 5 „Karl-Arnold-Straße“
um einen Streckenabschnitt mit erheblicher Verkehrsbedeutung für alle
Fahrzeugarten nach der Straßenverkehrszulassungsordnung. Einschränkungen des
sog. „Gemeingebrauches“ (Nutzung der öffentlichen Straße für jedermann) würden
der Einstufung der K 5 als klassifizierte Straße und deren Zweckbestimmung
entgegenstehen.
10. Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Lkw-Verkehr in
den Nachtstunden
Nach der Straßenverkehrsordnung können
Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen den
Straßenverkehr beschränken (§ 45 StVO). Grundsätzlich gilt aber, dass die
Errichtung von sog. „Tempo-30-Zonen“ nach § 45 Abs. 1c StVO auf den Straßen des
überörtlichen Verkehrs (klassifiziertes Straßennetz: Bundes-, Landes- und
Kreisstraßen) zunächst grundsätzlich ausgeschlossen ist. Jedoch kann die
straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer streckenbezogenen
Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht kommen, sofern dies nach den in § 45
Abs. 9 StVO genannten besonderen Umständen zwingend geboten ist. Beschränkungen
des fließenden Verkehrs dürfen allerdings nur angeordnet werden, wenn aufgrund
der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das
allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt.
Eine solche besondere örtlich bedingte Gefahrenlage könnte in der Lärmbelastung
der Anlieger bestehen, die sich aus dem Lkw-Verkehr auf den dem überörtlichen
Verkehr dienenden Ortsdurchfahrten ergibt. Zu beachten ist hier aber, dass
durch die Straßenverkehrsbehörde Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des
Lärmschutzes nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche
Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien - StV)
angeordnet werden dürfen. Nach den v. g. Lärmschutzrichtlinien kommen
straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen neben der Beurteilung aller
entscheidungsrelevanter Umstände des Einzelfalles insbesondere dann in
Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am
Immissionsort die maßgeblichen Richtwerte überschreitet. Diese Richtwerte
betragen z. B. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten tagsüber 72 dB(A) und
nachts 62 dB(A) und sind durch entsprechende „Lärmberechnungen“ nach den
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) nachzuweisen. Darüber hinaus
machen die Lärmschutzrichtlinien – StV konkrete Vorgaben zu den beabsichtigten
straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung wird
vorgegeben, dass für die Anordnung auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (zu
dieser zählt die „Karl-Arnold-Straße“) und weitere Hauptstraßen innerhalb
geschlossenen Ortschaften der weiträumige und innerörtliche Verkehr zu bündeln
ist. Dies bedeutet, dass in der Regel die Maßnahme der
Geschwindigkeitsbeschränkung als Lärmschutzmaßnahme der besonderen
Verkehrsfunktion der verkehrswichtigen Straße entgegenstehen würde.
Zusammenfassend ist hierzu festzuhalten, dass der Gesetzgeber hohe
Anforderungen an das Verfahren über die Entscheidung der Anordnung von
Geschwindigkeitsbeschränkungen in Ortsdurchfahrten gestellt hat und von der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine sehr restriktive Prüfung erwartet.
Abschließend weist Sachgebietsleiter Weuthen darauf hin, dass in Abstimmung mit der Stadt Heinsberg geplant ist, die Leistungen zum Um- und Ausbaus der Kreisstraße K 5 „Karl-Arnold-Straße“ kurzfristig öffentlich auszuschreiben, so dass der Auftrag zu den Straßenbauarbeiten mit Zustimmung des Fachausschusses vor den Sommerferien noch vergeben werden kann. Diverse Fragen zu den von der Stadt Heinsberg für den Neubau der Gehwege voraussichtlich ab 2019 zu erhebenden Anliegerbeiträgen wurden von den Vertretern der Verwaltung der Stadt Heinsberg weitestgehend beantwortet.