Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand des Um- und Ausbaus der Kreisstraße K 5 „Karl-Arnold-Straße“ in der Ortslage Heinsberg-Grebben zur Kenntnis.

 


 

Beratungsfolge:

07.03.2013      Ausschuss für Umwelt und Verkehr
27.11.2014      Ausschuss für Umwelt und Verkehr
25.03.2015      Ausschuss für Umwelt und Verkehr
18.06.2015      Ausschuss für Umwelt und Verkehr
20.04.2016      Ausschuss für Umwelt und Verkehr

 

Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Leitbildrelevanz:

3.5

 

Inklusionsrelevanz:

nein

 

 

 

 

In der Sitzung am 18.06.2015 stellte die Verwaltung den Mitgliedern des Ausschusses für Umwelt und Verkehr die Planung zum Um- und Ausbau der Kreisstraße K 5 „Karl-Arnold-Straße“ in der Ortslage Heinsberg- Grebben vor (TOP 3 der Niederschrift). Neben der grundhaften Sanierung sowie dem Umbau der Straßentrasse und der bestehenden Nebenanlagen in diesem Jahr sollen auch die bestehenden Belastungen der Anwohner durch den Straßenverkehr verringert werden. Insbesondere ist geplant, durch Einengung der Fahrbahnbreite von derzeit 10,0 m (einschl. Mehrzweckstreifen) auf zukünftig 7,0 m Breite und Herstellung eines lärmarmen Fahrbahnbelages die jetzigen Lärmemissionen zu reduzieren. Der geplante Um- und Ausbau der K 5 „Karl-Arnold-Straße“ orientiert sich an dem durch die Stadt Heinsberg in 2013 durchgeführten Ausbau der „Industriestraße“ in Heinsberg. Ein Übersichtsplan zur Ausbaustrecke der K 5 „Karl-Arnold-Straße“ ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

Nach Erteilung der Zuwendungsbescheide vom 11.06.2015 über die Bereitstellung der Landesmittel zu der Straßenbaumaßnahme K 5 einschließlich der fahrbahnbegleitenden Radwege (Kreis Heinsberg) und der Gehweganlagen (Stadt Heinsberg) durch das Land NRW erfolgte mit den Vertretern der Rates der Stadt Heinsberg für die Ortslagen Oberbruch, Grebben und Hülhoven sowie den zuständigen Verwaltungsvertretern der Stadt eine Bürgerinformation im Großen Sitzungssaal der Kreisverwaltung. Diese Bürgerinformation zur Ausbauplanung und Durchführung der baulichen Arbeiten hat keinen verpflichtenden Charakter und ist ein Angebot der beiden Baulastträger. Intention ist, durch Schaffung von Transparenz und durch Gelegenheit zur Partizipation die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für das geplante Straßenbauvorhaben zu erhöhen. Die Informationsveranstaltung am 24.02.2016, die nicht zuletzt dazu dienen sollte, konstruktive Anregungen der Anlieger mit in die inhaltliche Umsetzung der Straßenbaumaßnahme einfließen zu lassen, wurde von ca. 40 Personen, überwiegend Anwohnern aber auch Gewerbetreibenden der „Karl-Arnold-Straße“, besucht. Bereits zu Beginn der Versammlung wurde durch die Baulastträger zum Ausdruck gebracht, dass aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Grebben und Oberbruch aufgrund der vorhandenen Wohnbebauung und der Gewerbeansiedlungen (Bizzpark, Verbrauchermärkte, Großhandel u. a.) sowie der Bahntrasse von Heinsberg nach Lindern parallel der Kreisstraße, der Neubau einer Ortsumgehung - auch auf lange Sicht - nicht in Erwägung gezogen werden kann. Um eine merkliche Entlastung der Anwohner zu erreichen, bleibt nur die Möglichkeit des Um- und Ausbaus der jetzigen Straßentrasse der „Karl-Arnold-Straße“.

 

In der Bürgerversammlung stellte Herr Gietemann vom beauftragten Planungsbüro die einzelnen Bauabschnitte vor und führte zu dem neu zu schaffenden Fahrbahnquerschnitt unter anderem aus, dass die Fahrbahn der Kreisstraße überwiegend dreistreifig (durch Abbiegespuren, Bus-Cups und Parkstreifen) angelegt und zu beiden Seiten einen sog. Einrichtungsradweg erhalten wird. Der Ausbau der Straße wird dabei in drei Bauabschnitten erfolgen:

 

-     1.  Bauabschnitt:   vom Kreuzungsbereich K 5 „Karl-Arnold-Straße“ / „Ferdinand-Porsche-Straße“ bis zur „Kampstraße“ (Richtung Schafhausen),

-     2.  Bauabschnitt:   von der „Kampstraße“ bis zur „Ulmenstraße“ und der

-     3.  Bauabschnitt:   von der „Ulmenstraße“ bis zum Kreuzungsbereich K 5 / „Grebbener Straße“ (am Sternhaus).

 

Insgesamt sind auf der v. g. Strecke der K 5 zur Schaffung der Verkehrssicherheit fünf Querungshilfen vorgesehen. Im Bereich der Grundschule wird die Querungshilfe (in Richtung Oberbruch) zusätzlich mit einem Zebrastreifen versehen.

In den ersten beiden Bauabschnitten wird der Ausbau der Kreisstraße und Nebenanlagen unter einseitiger Straßensperrung erfolgen - die stadtauswärts führende Fahrspur in Richtung Autobahn soll für die Zeit des Ausbaus gesperrt werden. Für den 3. Bauabschnitt ist eine Vollsperrung der Kreisstraße von der „Ulmenstraße“ bis zur „Grebbener Straße“ vorgesehen. Dort ist eine Verkehrsführung von Oberbruch kommend über die „Glanzstoffstraße“ und „Ulmenstraße“ möglich. Die von der Straßenverkehrsbehörde zur Baustelleneinrichtung angeordnete Umleitungsbeschilderung ist lediglich eine „Angebotsbeschilderung“. Ortskundige suchen sich vielfach einen anderen Fahrweg als ausgeschildert, um die Baustelle zu umfahren. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung darauf hingewiesen, dass Beeinträchtigungen während der Bauphase trotz sorgfältiger Vorbereitung nicht ausgeschlossen werden können. Kreis und Stadt beabsichtigen, zeitnah über Vorkommnisse und Problemlagen zu informieren. Zu diesem Zweck werden die beiden Straßenbaulastträger - etwa über ihre Internetseiten - ein entsprechendes Informationsmanagement mit Angaben der wesentlichen Kontaktdaten betreiben.

 

Dezernent Nießen trägt in der Sitzung einleitend vor, dass zu dieser für dieses Jahr geplanten innerstädtischen Straßenbaumaßnahme zusammen mit Vertretern der Stadt Heinsberg am 24.02.2016 in der Kreisverwaltung eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger/ -innen stattgefunden habe. Seitens des Planungsbüros und der Verwaltungsvertreter wurden grundlegende Punkte zur Planung und Bauabwicklung mit Bürger/ -innen erörtern.


 

Nachfolgend geht Sachgebietsleiter Weuthen auf die von den Teilnehmern in der Informationsveranstaltung vorgetragenen Fragen ein nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

1.    Verkehrslenkung während der Ausbauphase

 

Die Bauausführung zum Um- und Ausbau der „Karl-Arnold-Straße“ wird in drei Bauabschnitten erfolgen:

In den o. g. Abschnitten 1 und 2 erfolgt ein halbseitiger Ausbau der Verkehrsflächen. Der überregionale Straßenverkehr in Richtung Autobahn A 46 – Anschlussstelle „Dremmen“ wird über die B 221 (ab Kreuzungsbereich „Industriestraße“ / „Karl-Arnold-Straße“) zur Anschlussstelle „Janses Mattes“ gelenkt. Der aus Dremmen kommende Straßenverkehr wird durch die Baustelle geleitet (straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer Einbahnregelung). Die Verkehrsflächen innerhalb eines der v. g. Abschnitte werden in der Bauphase einschl. Deckschicht komplett fertiggestellt.

Der Ausbau im Abschnitt 3 erfolgt unter „Vollsperrung“. Der Straßenverkehr von und nach Dremmen wird ab dem Zeitpunkt der Vollsperrung über die K 5 - „Grebbener Straße“ -„Glanzstoffstraße“ - „Ulmenstraße“ geführt.

Ausweichstrecken (abhängig vom Fahrziel) bestehen ferner über die „Linderner Straße“ in Heinsberg bzw. im Streckenverlauf der L 228 über die „Hülhovener Straße“ sowie in Richtung Oberbruch über die „Industrieparkstraße“.

Der Anliegerverkehr wird während der bautechnischen Ausführung nur in erforderlichem Umfang eingeschränkt. Für Fußgänger werden während der Bauausführung verkehrssichere, begehbare Trassen hergerichtet.

 

 

2.    Erreichbarkeit der Gewerbebetriebe und Geschäfte

 

Die Zufahrten zu den Grundstücken bzw. zu den Garagen, insbesondere zu den Geschäften und Gewerbebetrieben werden durch die beauftragte Bauunternehmung sichergestellt. Sollte es in Einzelfällen zu Problemen kommen, werden mit der örtliche Bauleitung und den betroffenen Anwohnern Lösung abgesprochen.

 

 

3.    Zufahrten zu den Wohngebäuden und Sicherstellung der Müllentsorgung

 

Die Zufahrten zu den Grundstücken bzw. zu den Garagen werden durch die beauftragte Bauunternehmung sichergestellt. Die Fußgänger werden während der Bauarbeiten die Eingänge ihrer Wohnhäuser über kleine Fußgängerbehelfsbrücken und Zufahrten über Kfz-Behelfsbrücken bzw. provisorische Anrampungen erreichen können. Zur Schaffung verkehrssicherer Fußgängerkorridore, insbesondere im Bereich der Grundschule, werden Bauzaunelemente eingesetzt, die im Zuge der fortschreitenden Bauarbeiten umgesetzt werden.

Bzgl. der ordnungsgemäßen Müllentsorgung werden in Absprache mit der Entsorgungsfirma Sammelstellen für Müllgefäße eingerichtet.

 

 

4.    Parkmöglichkeiten im Wohnbereich

 

Parkmöglichkeiten während der Bauphase bestehen in der näheren Umgebung - z. B. am P+R-Parkplatz des Bahnhaltepunktes Oberbruch sowie in einem Teilabschnitt der „Glanzstoffstraße“.

 

 

5.    Anlage der Radwege und Parkbuchten sowie Ausleuchtung der Verkehrsflächen

 

Durch Um- und Ausbau der Straßentrasse und der Nebenanlagen der „Karl-Arnold-Straße“ wird die Fahrbahnbreite von derzeit 10,0 m (einschl. Mehrzweckstreifen) auf zukünftig 7,0 m Breite eingeengt. Zusammen mit der Stadt Heinsberg ist geplant, innerhalb der bestehenden Grundstücksgrenzen anstelle der vorhandenen beidseitigen Mehrzweckstreifen sog. Einrichtungsradwege (Nutzung nur in einer Richtung zugelassen) anzulegen.

Parkbuchten, für die die Stadt Heinsberg die Baulastträgerschaft hat, sind im Bereich des 1. Bauabschnittes vorgesehen.

Nach Auskunft des Versorgungsträgers Alliander werden die neu zu errichtenden Straßenlaternen an der „Karl-Arnold-Straße“ nach dem neusten technischen Standard (LED-Technik / benutzungsabhängige Leuchtkraftregeltechnik) ausgerüstet sein.

 

 

6.    Nachrüstung der Ampelanlagen mit einer Bedarfssteuerung

 

Die Steuerung der vorhandenen Lichtzeichenanlage in den Kreuzungsbereichen der „Karl-Arnold-Straße“ mit der „Grebbener Straße“ (am Sternhaus) und der „Kampstraße“ werden im Zuge der Baumaßnahme aufgrund der Anpassung der Einfahrwege neu berechnet. In diesem Zusammenhang wird auch die Einrichtung einer Bedarfsteuerung geprüft.

 

 

7. Informationen zur geplanten lärmmindernden Asphaltdeckschicht

 

Als Deckschicht für die neue Straßentrasse ist ein lärmmindernder „Splittmastixasphalt“ mit der Typenbezeichnung SMA 5 LA und der Belastungsklasse BK10 vorgesehen. Dieser Splittmastixasphalt entspricht den Empfehlungen für die Ausführung von lärmtechnisch optimierten Asphaltdeckschichten. Gegenüber dem Referenzwert nach der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS 90) kann innerorts eine Lärmminderung im Mittel von minus 3 dB(A) erreicht werden. Seriöser Weise ist hierzu anzumerken, dass der anfängliche Minderungswert im Laufe der Zeit aufgrund von Verschmutzungen der Fahrbahn und sonstigen Belastungen abnehmen wird. Gleichwohl wird durch die Verwendung des lärmmindernden Splittmastixasphalt für die Deckschicht sichergestellt, dass gegenüber dem heute durch den Straßenverkehr emittierten Verkehrslärm auf der „Karl-Arnold-Straße“ dieser spürbar gemindert wird.

 

 

8.    Begrünung der „Karl-Arnold-Straße“ im Streckenabschnitt Heinsberg-Grebben

 

Nach Auskunft des Planungsbüros A. Gietemann wird die zur Verfügung stehende Fläche für die Straßentrasse, die beidseitigen Einrichtungsradwege und Gehwege mit entsprechenden Sicherheitsstreifen vollumfänglich genutzt, so dass größere Flächen für eine fahrbahnbegleitende Begrünung nicht zur Verfügung stehen.

Gleichwohl ist seitens der Verwaltung angedacht, bei den Eigentümern der größeren gewerblich genutzten Grundstücke (z. B. BIZZ-Park → vorm. IPO-Gelände) nachzusuchen, ob diese sich bereit erklären, bei einer entsprechenden Kostenbeteiligung der Baulastträger, Grünanpflanzungen auf ihren Grundstück zuzulassen.

 

 

9.    Sperrung der K 5 „Karl-Arnold-Straße“ im Streckenabschnitt Heinsberg- Grebben für den Lkw-Verkehr

 

Der Gesetzgeber fordert, dass jede Straße entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW einzustufen ist. Die Verkehrsbedeutung ergibt sich aus den Verkehren, die über die jeweilige Straßenverbindung abgewickelt wird. Als weiteres Kriterium ist die Lage und Funktion der jeweiligen Straße im klassifizierten Straßennetz zu bewerten.

Die K 5 „Karl-Arnold-Straße“ stellt die Hauptverkehrsachse aus dem Innenstadtbereich Heinsberg zur Autobahnauffahrt Dremmen dar. Sie verknüpft als Straßenverbindung die A 46 mit der B 221. In ihrer Verlängerung fließen über die L 230 die Verkehrsströme in Richtung Grenzübergang Heinsberg-Karken und in umgekehrter Richtung aus den Niederlanden zur Autobahnauffahrt der A 46 bei Heinsberg-Dremmen. Somit handelt es sich bei der K 5 „Karl-Arnold-Straße“ um einen Streckenabschnitt mit erheblicher Verkehrsbedeutung für alle Fahrzeugarten nach der Straßenverkehrszulassungsordnung. Einschränkungen des sog. „Gemeingebrauches“ (Nutzung der öffentlichen Straße für jedermann) würden der Einstufung der K 5 als klassifizierte Straße und deren Zweckbestimmung entgegenstehen.

 

 

10.  Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h für den Lkw-Verkehr in den Nachtstunden

 

Nach der Straßenverkehrsordnung können Straßenverkehrsbehörden zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen den Straßenverkehr beschränken (§ 45 StVO). Grundsätzlich gilt aber, dass die Errichtung von sog. „Tempo-30-Zonen“ nach § 45 Abs. 1c StVO auf den Straßen des überörtlichen Verkehrs (klassifiziertes Straßennetz: Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) zunächst grundsätzlich ausgeschlossen ist. Jedoch kann die straßenverkehrsrechtliche Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht kommen, sofern dies nach den in § 45 Abs. 9 StVO genannten besonderen Umständen zwingend geboten ist. Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen allerdings nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt. Eine solche besondere örtlich bedingte Gefahrenlage könnte in der Lärmbelastung der Anlieger bestehen, die sich aus dem Lkw-Verkehr auf den dem überörtlichen Verkehr dienenden Ortsdurchfahrten ergibt. Zu beachten ist hier aber, dass durch die Straßenverkehrsbehörde Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes nur nach Maßgabe der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutzrichtlinien - StV) angeordnet werden dürfen. Nach den v. g. Lärmschutzrichtlinien kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen neben der Beurteilung aller entscheidungsrelevanter Umstände des Einzelfalles insbesondere dann in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort die maßgeblichen Richtwerte überschreitet. Diese Richtwerte betragen z. B. in Kern-, Dorf- und Mischgebieten tagsüber 72 dB(A) und nachts 62 dB(A) und sind durch entsprechende „Lärmberechnungen“ nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) nachzuweisen. Darüber hinaus machen die Lärmschutzrichtlinien – StV konkrete Vorgaben zu den beabsichtigten straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen. Bzgl. der Geschwindigkeitsbegrenzung wird vorgegeben, dass für die Anordnung auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (zu dieser zählt die „Karl-Arnold-Straße“) und weitere Hauptstraßen innerhalb geschlossenen Ortschaften der weiträumige und innerörtliche Verkehr zu bündeln ist. Dies bedeutet, dass in der Regel die Maßnahme der Geschwindigkeitsbeschränkung als Lärmschutzmaßnahme der besonderen Verkehrsfunktion der verkehrswichtigen Straße entgegenstehen würde. Zusammenfassend ist hierzu festzuhalten, dass der Gesetzgeber hohe Anforderungen an das Verfahren über die Entscheidung der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Ortsdurchfahrten gestellt hat und von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine sehr restriktive Prüfung erwartet.

 

Abschließend weist Sachgebietsleiter Weuthen darauf hin, dass in Abstimmung mit der Stadt Heinsberg geplant ist, die Leistungen zum Um- und Ausbaus der Kreisstraße K 5 „Karl-Arnold-Straße“ kurzfristig öffentlich auszuschreiben, so dass der Auftrag zu den Straßenbauarbeiten mit Zustimmung des Fachausschusses vor den Sommerferien noch vergeben werden kann. Diverse Fragen zu den von der Stadt Heinsberg für den Neubau der Gehwege voraussichtlich ab 2019 zu erhebenden Anliegerbeiträgen wurden von den Vertretern der Verwaltung der Stadt Heinsberg weitestgehend beantwortet.