Beschluss:


Maßnahmen des Kreises zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG)

Dezernent Schneider informiert wie folgt:

Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet stellt der Bund im Rahmen des „Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen“ in den kommenden Jahren 2015 – 2018 insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Stärkung der Investitionstätigkeit von finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verfügung.

Der Kreis Heinsberg soll Fördermittel in Höhe von rund 5,3 Mio. € erhalten. Wie alle Förderempfänger, hat der Kreis für die einzelnen Maßnahmen einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten zu erbringen. Die Förderbereiche beziehen sich auf Investitionen mit dem Schwerpunkt Infrastruktur (u.a. Lärmbekämpfung, insbesondere bei Straßen, Städtebau, energetische Sanierungen sonstiger Infrastrukturinvestitionen  und Luftreinhaltung) sowie Investitionen mit dem Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur (u.a. Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur).

Die Verwaltung hat bei der Prüfung der Verwendungsmöglichkeiten besonders das Ziel verfolgt, Maßnahmen am konkreten Bedarf auszurichten. Sofern diese aufgrund des Bedarfes ohnehin in den nächsten Jahren realisiert werden müssen und nach dem KInvFG förderfähig sind, soll mit dieser Vorgehensweise eine Entlastung des Kreishaushaltes erreicht werden. Im Unterschied zu den bisherigen Konjunkturpaketen fordert das KInvFG als Förderkriterium nicht, dass es sich um zusätzliche, d.h. bislang nicht vorgesehene, Maßnahmen handelt. Demnach hat der Kreistag in seiner Sitzung am 03.03.2016 (TOP 1) ein Maßnahmenpaket vorbehaltlich der Anerkennung der Förderfähigkeit beschlossen.

In diesem Maßnahmenpaket entfällt ein Betrag von rd. 2,5 Mio. €  auf den Förderbereich „Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur“. Ein Betrag in Höhe von 2,3 Mio. € ist für Hochbaumaßnahmen vorgesehen und die übrigen Fördermittel in Höhe von rd. 440 T € entfallen auf Lärmsanierungsmaßnahmen an Kreisstraßen.

Die Fördermittel für die Hochbaumaßnahmen in Höhe von 2,3 Mio. € sind für folgende Maßnahmen vorgesehen:

Ø  1,67 Mio. € für den Neubau der Kreisleitstelle (Bereich Feuerschutz)

Ø  470 T€ für die energetische Sanierung der Klassenräume im Kellergeschoss des Hauptgebäudes des Berufskollegs in Erkelenz

Ø  200 T€ auf die Umrüstung der Beleuchtungstechnik im Gebäude der Kreisverwaltung auf energieeffiziente LED-Technik

 

Eine Aufstockung des Parkhauses an den Berufskollegs in Geilenkirchen wurde ebenso  als mögliche Hochbaumaßnahme in Erwägung gezogen. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass diese bauliche Maßnahme nicht förderfähig ist.

 

 

 


 

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: