Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

1.)                Der Kreistag des Kreises Heinsberg bestätigt gemäß § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) den geprüften Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2014 mit der Bilanzsumme von 555.850.653,80 €.

 

2.)                Die Kreistagsmitglieder erteilen gemäß § 116 Abs. 1 in Verbindung mit § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW dem Landrat für den Gesamtabschluss des Kreises Heinsberg zum 31.12.2014 vorbehaltlos Entlastung.

 

 


2. stv. Landrat Heinz-Theo Tholen übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Nach § 116 der Gemeindeordnung NRW (GO) hat der Kreis Heinsberg in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Gesamtabschluss hat folgende Bestandteile:

 

-      Gesamtbilanz,

-      Gesamtergebnisrechnung und

-      Gesamtanhang.

 

Der Gesamtabschluss ist um einen Gesamtlagebericht zu ergänzen. Dem Gesamtanhang ist gemäß § 51 Abs. 3 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO) eine Kapitalflussrechnung beizufügen. Zudem ist dem Gesamtabschluss gemäß § 117 Abs. 1 GO ein Beteiligungsbericht beizufügen.

 

Der nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften von Kreiskämmerer Schmitz aufgestellte Entwurf des Gesamtabschlusses 2014 wurde von Landrat Pusch ohne Abweichungen bestätigt.

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 116 Abs. 1 GO ist der Entwurf des Gesamtabschlusses dem Kreistag zuzuleiten. Bevor eine Beschlussfassung über die Feststellung des Gesamtabschlusses 2014 im Kreistag erfolgen kann, ist dieser gemäß § 116 Abs. 6 GO vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Den mit Datum vom 17.02.2016 aufgestellten und vom Landrat bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses einschließlich Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz und Gesamtanhang und –lagebericht sowie Beteiligungsbericht hat der Kreistag in der Sitzung am 03.03.2016 zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 116 Abs. 6 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, hierbei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Mit Zustimmung des Rechnungsprüfungsausschusses hat das Rechnungsprüfungsamt die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH, Heinsberg, mit der Prüfung des Gesamtabschlusses beauftragt.

Der Gesamtabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des Kreises unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Die Prüfung des Gesamtlageberichtes erstreckte sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

Die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH hat mit diesen Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses durchgeführt und über die Prüfung den der Einladung zum Rechnungsprüfungsausschuss vom 05.04.2016 als Anlage beigefügten Bericht erstellt. Dieser Bericht schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in der Sitzung am 19.04.2016 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 24.03.2016 der HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH nach § 101 Abs. 8 GO NRW zu seinem eigenen Bestätigungsvermerk übernommen.

 

Landrat Pusch hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.