Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der von der Bezirksregierung Köln mit Verfügung vom 18.04.2016 vorgeschlagenen Ergänzung zu der am 11.09.2007 geschlossenen Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Heinsberg zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Heinsberg wird zugestimmt. 


Auf der Basis einer zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Kreis Heinsberg abgeschlossenen Vereinbarung besteht seit 2008 im Kreis Heinsberg eine Schulpsychologische Beratungsstelle. Die Beratungsstelle ist besetzt mit den Schulpsychologinnen Annette Greiner (Leitung) und Daniela Müller, die sich im Landesdienst befinden, sowie dem Kreismitarbeiter, Schulpsychologe Uwe Sonneborn. Die Schulpsychologische Beratungsstelle ist für alle Schulen aller Schulformen im Kreis Heinsberg zuständig und berät Lehrer/innen, Schulleiter/innen, schulische Fachkräfte, Eltern sowie Schüler/innen.

 

Der Schuljahresbericht 2014/2015 der Leiterin der Schulpsychologischen Beratungsstelle, Annette Greiner, sowie Ausführungen zu einer geplanten Stellenerweiterung um 0,5 Landesstellen waren der Einladung zur Sitzung des Schulausschusses als Anlage beigefügt. Daneben liegt der Jahresbericht 2014/2015 (Anlage) dem Schulausschuss als Tischvorlage vor.

 

Mit Erlass vom 04.03.2016 wurden den Bezirksregierungen vom Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016  20 Stellen zum 01.08.2016 zur Verfügung gestellt. Diese zusätzlichen Stellen sind zeitlich befristet bis zum 01.08.2019 und zweckgebunden für die Unterstützung der Integration durch Bildung für neu zugewanderte Menschen. Das Aufgabengebiet beinhaltet grundsätzlich die intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen. Zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, sowie dem Kreis Heinsberg, vertreten durch den Landrat, wurde am 11.09.2007 eine Vereinbarung zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Heinsberg unterzeichnet. In § 5 dieser Vereinbarung wird der Umfang der schulpsychologischen Versorgung geregelt. Mit Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 18.04.2016 legt die Bezirksregierung eine Ergänzung zu dieser Vereinbarung vor. § 5 Abs. 1  wird danach wie folgt ergänzt:

 

„Das Land stellt dem Kreis Heinsberg nach Maßgabe des Haushalts befristet für die Zeit vom 01.08.2016 bis 31.07.2019 0,5 Stelle zusätzlich zur Verfügung. Diese zusätzliche Stelle zur Beschäftigung einer Schulpsychologin oder eines Schulpsychologen dient der Unterstützung der Integration durch Bildung für neu zugewanderte Menschen, d. h. Geflüchtete und Menschen in vergleichbaren Lebenslagen.

 

Grundsätzlich beinhaltet das Aufgabengebiet die intensive Zusammenarbeit mit Lehrkräften und Schulen. Diese einzelfallübergreifende Arbeit findet in Form von Unterrichtsbeobachtungen, Supervisionen und Lehrkräftefortbildungen statt“.

 

Die Vereinbarung wurde bereits von der Regierungspräsidentin unterzeichnet.

 

Zur Unterstützung der Integration durch Bildung für neu zugewanderte Menschen im Kreis Heinsberg wird die Stellenmehrung um 0,5 Stelle begrüßt. Für den Kreis Heinsberg entstehen keine Personalkosten, sondern lediglich die Kosten eines Arbeitsplatzes, die gemäß der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für einen Arbeitsplatz 9.700,00 € jährlich betragen.

 

Auf Anregung von Ausschussmitglied Thies besteht Einvernehmen, zukünftig in den Sitzungen des Schulausschusses über die generelle Situation der Beschulung von Flüchtlingen im Kreis Heinsberg zu berichten.