Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 20.03.2014 beschlossen, ein Kommunales Integrationszentrum nach den Vorgaben des Landes NRW mit einer personellen Ausstattung von 5,5 Stellen, die sich derzeit aus 2 vom Land freigestellten Lehrerstellen und 3,5 vom Land pauschal geförderten kommunalen Stellen zusammensetzt, ab dem 01.09.2014 einzurichten. Die beiden Handlungsfelder „Integration als kommunale Querschnittsaufgabe“ und „Integration durch Bildung“ nehmen verstärkt seit dem vermehrten Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Kreis Heinsberg einen hohen Stellenwert ein.

 

Der Leiter des Kommunalen Integrationszentrums, Bernd Laprell, berichtet in der Sitzung über die bisherige Arbeit des „Kommunalen Integrationszentrums Kreis Heinsberg“. Seine Ausführungen sind als Anlage beigefügt. Er beantwortet eine Nachfrage von Ausschussmitglied Tillmanns zur Integration durch Bildung von Flüchtlingen in Erstaufnahmeeinrichtungen durch das Kommunale Integrationszentrum. Dezernent Dahlmanns informiert, dass beabsichtigt sei, in der kommenden Sitzung des Kuratoriums der Volkshochschule am 31.05.2016 über die Erwachsenenbildung für Flüchtlinge im Kreis Heinsberg zu berichten.