In der Sitzung des Kreistages teilt Landrat Pusch Folgendes mit:

 

„Landschaftspläne II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“

 

Der Kreistag des Kreises Heinsberg hat in der Sitzung am 17.12.2015 die Landschaftspläne II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“  und III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ als Satzung beschlossen.

 

Am 02.02.2016 sind die Landschaftspläne II/4 und III/8 gemäß § 28 Landschaftsgesetz – LG – NRW der Bezirksregierung Köln als höhere Landschafts-behörde angezeigt worden. Mit Verfügung vom 28.04.2016, Az.: 51.2 HS LP II/4 und III/8, hier eingegangen am 02.05.2016, hat die höhere Landschaftsbehörde bestätigt, dass die beiden Landschaftspläne geprüft wurden und Rechtsmängel im Sinne des  § 30 LG nicht festgestellt werden konnten.

 

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung der o. a. Anzeigeverfahren – welche für den 14.05.2016 in den Tageszeitungen nach § 18 Abs. 1 der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg sowie auf der Internetseite des Kreises vorgesehen ist – treten die Landschaftspläne II/4 und III/8 gem. § 28 a LG in Kraft.“

 

 

WLAN-Hotspot

 

Weiterhin berichtet Landrat Pusch, dass es eine rechtliche Neuerung bei der Bereitstellung von offenen WLAN-Netzen geben wird. Zukünftig wird es keine Störerhaftung mehr geben. Landrat Pusch kündigt an, dass die Verwaltung die Einrichtung eines WLAN-Hotspots prüfen wird.

 

 

Social Media

 

In diesem Zusammenhang teilt Landrat Pusch mit, dass die Verwaltung den Einstieg in Social Media plant und deshalb ein entsprechendes Seminar besucht hat.