Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dörr, Leiter der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung verweist auf die bereitgestellte Tischvorlage, die er als Handout im Rahmen einer Expertenanhörung von der Technischen Hochschule Köln erhalten habe.

Die TH Köln habe im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes „Integrierte Sozialplanung als Innovation in der Versorgung im Alter“ – „ISPInoVA“ eine bundesweite Recherche guter Planungspraxis durchgeführt.

Dabei sei der Sozialplanungsansatz des Kreises Heinsberg als beachtenswertes Beispiel in der deutschen Sozialplanungslandschaft identifiziert worden.

Dieses Ergebnis sei für die Verwaltung völlig überraschend gekommen, weil diese sich gegen die  im 1. Verfahrensschritt der Untersuchung eingesetzte Methode eines Online-Fragenkatalogs gestellt habe. Anstelle dessen habe die Verwaltung vorgeschlagen, eine differenzierte, mündliche Befragung vorzunehmen, damit Inhalte transportiert werden könnten, die im Fragebogen nicht abbildbar  gewesen seien. Aus terminlichen Gründen sei dieses Interview bedauerlicherweise nicht durchführbar gewesen.

Aufgrund dieser Vorgeschichte  sei die Verwaltung davon ausgegangen, dass sie höchstwahrscheinlich bei dieser Erhebung keine Berücksichtigung finden würde.

Im Verfahrensfortgang sei für die Verwaltung zunächst nicht unmittelbar erkennbar gewesen, dass die Mitarbeiter der TH Köln dennoch zur Sachverhaltsaufklärung große Anstrengungen unternommen hätten, indem man sich das differenzierte Konzept  des Kreises und der vielgestaltigen sozialplanerischen Aktivitäten des Kreises insbesondere über eine Onlinerecherche zugänglich gemacht habe, um es danach qualifizieren zu können.

Im Fokus der Betrachtung hätten dabei die Hauptkriterien Orientierung am Sozialraum, Orientierung an den Bedürfnissen der Adressatinnen und Adressaten, Steuerungsverständnis in der sozialen Planung, Innovationen in Strukturen und Prozessen der sozialen Planung sowie Beteiligung und Partizipation gestanden.

 

Über eine breit angelegte Onlinerecherche habe die TH Köln 474 Gemeinden, kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte, Landkreise und Regierungsbezirke differenziert untersucht und dabei insgesamt 410 Treffer gelandet.

Als gute Beispiele einer integrierten Sozialplanung seien bei der raumtypologischen Verteilung zunächst 56 Planungsträger – darunter 21 Landkreise – die den Ansprüchen der vordefinierten Planungsgrundsätze entsprachen, identifiziert worden. 

In einem weiteren Filterschritt habe die TH Köln von den insgesamt 56 festgestellten „guten Beispielen integrierter Sozialplanung“ unter Zugrundelegung weiterer Kriterien auf insgesamt 22 reduziert. Auch in diese stark verkleinerte Gruppe sei der Kreis Heinsberg neben 7 weiteren Landkreisen aufgenommen worden.

Dieses Ergebnis erfülle die Verwaltung in gewisser Weise mit Stolz, wohlwissend, dass dieses auf einer Gemeinschaftsleistung von den politischen Verantwortungsträgern, der Verwaltungsleitung und den kooperierenden Fachämtern beruhe.

Die ausgegebene Tischvorlage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.