Beschluss: zur Kenntnis genommen

Herr Dörr, Leiter der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung, führt aus, dass Mitarbeiter der Stabsstelle Demografischer Wandel und Sozialplanung seit mehreren Monaten in intensive Gespräche mit der „FSA. Fachstelle für sozialraumorientierte Armutsbekämpfung“ eingetreten seien. In diesen hätten das Sozialraum-Monitoring 2013 und die Perspektivenentwicklung „kreisweite Quartiersanalyse“ eine zentrale Rolle gespielt. Hierbei sei  herausgearbeitet worden, dass für die programmatisch in Umsetzungsnähe tretende Quartiersanalyse die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln aus dem Projektaufruf „NRW hält zusammen … für ein Leben ohne Armut und Ausgrenzung“  aller Voraussicht nach erfüllt werden könnten. Insofern sei die Verwaltung zu einer Antragstellung ermutigt worden.

Herr Dörr beschreibt das Antragsverfahren.

Bei dem  Förderprogramm mit dem Förderschwerpunkt: Modul 1: Sozialplanung und Familienarmut seien u.a. Kommunen und Kreise antragsberechtigt. Die Förderhöchstgrenze betrage zuzüglich Eigenanteilen 75.000 Euro. Kommunale Träger als Zuwendungsempfänger hätten einen Eigenanteil  von 20% zu erbringen. Die Stabsstelle beabsichtige,  für 2016 15.000 € und für 2017 75.000 € zu beantragen. Die als Eigenanteil zu erbringenden Haushaltsmittel seien bereits im Haushalt 2016 eingestellt.

 

Der Antrag sei beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW einzureichen. Die fachlich-inhaltliche Entscheidung über die Förderfähigkeit des Projektes treffe das Ministerium, Bewilligungsbehörden seien die örtlich zuständigen Bezirksregierungen. Die Antragsfrist ende am 30.06.2016 für Projekte, deren Durchführungszeitraum in 2017 endet.  Diesen Termin wolle die Verwaltung einhalten.

Die angestrebte kreisweite Quartiersanalyse bilde des Weiteren eine hervorragende Arbeitsgrundlage und eine notwendige Voraussetzung für die Anschlussfähigkeit des vom Kreisgesundheitsamt im Rahmen der INTERREG V-A Euregio Maas-Rhein auf den Weg gebrachten Projektskizze „Aktives Altern in den seniorenfreundlichen Gemeinden in der EMR unter besonderer Berücksichtigung der seelischen Gesundheit“.