Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Betreuung von Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Programms „Schule von acht bis eins“ im Primarbereich der Janusz-Korczak-Schule wird zugestimmt. 


Die Janusz-Korczak-Schule, Förderschule des Kreises Heinsberg mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“, beabsichtigt – unabhängig vom Beschluss über die auslaufende Schließung der Schule –, im Rahmen des Landesprogramms  „Schule von acht bis eins“ wie seit dem Schuljahr 2010/2011 auch im Schuljahr 2016/2017 im Primarbereich Maßnahmen zur Betreuung der Schüler/innen nach dem Unterricht anzubieten. Das Konzept der Schule sieht vor, dass montags bis freitags an Schultagen in der Zeit von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr in der Schule oder in nahegelegenen geeigneten Räumen Betreuungsmaßnahmen für eine Gruppe von mindestens acht und maximal 14 Schülerinnen und Schülern stattfinden. Eine Betreuungszeit vor dem Unterricht ist nicht erforderlich, da alle Schüler/innen wegen des organisierten Schülerspezialverkehrs pünktlich zum Unterrichtsbeginn anwesend sind. Innerhalb der Betreuungszeit soll aus dem Betreuerteam eine Anwesenheit von mindestens einer Person gewährleistet sein. Im Rahmen der Betreuungsmaßnahme sind u. a. Hausaufgabenbetreuung, musisch-künstlerische Angebote und Sportangebote vorgesehen. Der Förderverein der Janusz-Korczak-Schule „Freunde und Förderer der Janusz-Korczak-Schule Geilenkirchen e.V.“ hat sich bereit erklärt, die organisatorische und personelle Abwicklung des Programms zu übernehmen. Nach dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 31.07.2008 über Zuwendungen für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern vor und nach dem Unterricht in der Primarstufe wird ein Festbetrag für Förderschulen in Höhe von 5.000 € für jede Gruppe der „Schule von acht bis eins“ gewährt.

 

Neben den durch die Landesförderung gedeckten Personalkosten werden keine nennenswerten vom Kreis Heinsberg als Schulträger zu übernehmenden Kosten entstehen. Zur Fristwahrung wurde bereits - vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung -  ein entsprechender Antrag bei der Bezirks­regierung Köln gestellt.