Sitzung: 21.06.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0319/2016/1
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, für
die Dauer der Bundesförderung einen entsprechenden Antrag auf Förderung von
zwei Stellen zu stellen, diese Stellen zeitnah einzurichten und zu besetzen.
Die Förderrichtlinie
zur kommunalen Koordinierung der Bildungsangebote für Neuzugewanderte ist
Bestandteil des Strukturförderprogramms „Transferinitiative Kommunales
Bildungsmanagement“. Die Transferinitiative ist die zentrale Initiative des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), um Kreise und kreisfreie
Städte bundesweit dabei zu unterstützen, die Bildungssysteme auf kommunaler
Ebene weiterzuentwickeln. Sie baut auf dem Modellprogramm „Lernen vor Ort“ auf
(2009 bis 2014) und trägt unter anderem die in 40 geförderten Kommunen über
fünf Jahre erprobten Steuerungsmodelle, Maßnahmen und Konzepte in die Breite.
Zu diesem Zweck wurde ein bundesweites Netzwerk aus neun Transferagenturen
aufgebaut. Im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie ist eine Unterstützung
durch die Transferagenturen möglich, aber keine Fördervoraussetzung.
Gegenstand der
Förderung ist die Unterstützung der Kreise und kreisfreien Städte bei der
Integration von Neuzugewanderten in die Gesellschaft. Die Aufgabe der
kommunalen Koordinatorinnen und Koordinatoren ist die Koordinierung der
relevanten Bildungsakteure auf kommunaler Ebene, um Bildungsangebote für
Neuzugewanderte zu optimieren.
Integration zielt
darauf ab, Menschen mit Migrationshintergrund eine gleichberechtigte Teilhabe
am sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen,
bildungsorientierten und kulturellen Leben unter Anerkennung und Wahrung der
eigenen kulturellen Identität zu ermöglichen. Bildung, insbesondere sprachliche
Bildung ist ein Schlüssel für erfolgreiche Integration. Durch den Einsatz von
zwei Bildungskoordinatoren sollen die Bildungsangebote/-zugänge für Neuzugewanderte
im Kreis Heinsberg entlang der Bildungskette und damit auch ihre Bildungs- und
Teilhabechancen durch ein koordiniertes Vorgehen aller am Bildungsprozess
beteiligten Akteure verbessert werden. Denn nur durch Bildung und Teilhabe kann
langfristige Integration gelingen und das Potenzial der Neuzugewanderten für
die Gesellschaft nutzbar gemacht werden.
Die kommunale
Koordinatorin/der kommunale Koordinator soll vier Aufgabenfelder bearbeiten; je
nach kommunalen Erfordernissen besteht die Möglichkeit, Schwerpunkte zu setzen:
1. Aufbau kommunaler Koordinierungsstrukturen
und –gremien bei Nutzung und Erweiterung ggf. bestehender Strukturen,
2. Identifizierung und Einbindung der relevanten
Bildungsakteure innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung,
3. Herstellung von Transparenz über vor Ort
tätige Bildungsakteure sowie vorhandene Bildungsangebote,
4. Beratung von Entscheidungsinstanzen der
Kommune.
Bei der Bearbeitung
der vorgenannten Aufgabenfelder sind folgende Rahmenbedingungen zu
berücksichtigen:
Die kommunale
Koordinatorin/der kommunale Koordinator
-
wird
grundsätzlich an zentraler Stelle in der Kommunalverwaltung angesiedelt,
-
ist
durch die einzunehmende Schnittstellenfunktion fester Ansprechpartner für alle
mit der Integration neu zugewanderter Menschen befassten Akteure innerhalb und
außerhalb der Kommunalverwaltung,
-
koordiniert
übergreifend Bildungsangebote und Bildungsakteure,
-
arbeitet
datenbasiert.
Antragsberechtigt
sind Kreise und kreisfreie Städte. Die Antragstellung erfolgt als Einzelvorhaben.
Der Zuwendungsempfänger verpflichtet sich u. a. zur Teilnahme an
Veranstaltungen und zentralen Vernetzungsangeboten seitens des
Zuwendungsgebers.
Die Zuwendungen
werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses für zunächst 2 Jahre
gewährt. Die Höhe der Zuwendungen ist nicht festgelegt. Bemessungsgrundlage
sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu
100 % gefördert werden können.
Zuwendungsfähig ist
der Mehraufwand des Antragstellers für Personal, insbesondere Ausgaben für bis
zu zwei kommunale Koordinatorinnen/Koordinatoren ab einer Einwohnerzahl von
200.000.
Die Abrechnung von
Ausgaben für Stammpersonal ist unter der Voraussetzung, dass hierfür
Ersatzpersonal eingestellt wird, möglich. Die entstehenden Sachkosten (z. B.
Einrichtung des Arbeitsplatzes, Materialien, Publikationen) gehen zu Lasten des
Kreises.
Die Kosten eines
Arbeitsplatzes betragen gemäß der
Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) für einen
Arbeitsplatz 9.700,00 € jährlich. Bei einer Projektlaufzeit von zwei Jahren ist
somit für die Einrichtung von zwei Stellen von Kosten in Höhe von 38.800,00 €
auszugehen. Für z. B. Materialien,
Publikationen werden die möglichen zusätzlichen Ausgaben zudem auf mindestens
1.200,00 € geschätzt.
Antragstellungen sind zum 01.06.2016 und zum 01.09.2016 möglich.
Vor dem Hintergrund der dargelegten Aufgaben erscheint die Einrichtung
von zwei Stellen für kommunale Bildungskoordinatorinnen und Bildungskoordinatoren
sinnvoll, da dadurch die vielfältigen und umfangreichen Bildungsangebote und
Hilfestellungen von Behörden, Institutionen, Vereinen sowie ehrenamtlich
engagierten Personenkreisen im Kreis Heinsberg zielgerichteter, zeitnäher und
ressourcensparender angeboten und vermittelt werden können.
Die Verwaltung hat den Antrag nach der Sitzung des Schulausschusses
termingerecht zum 01.06.2016 unter dem Vorbehalt einer entsprechenden
Beschlussfassung des Kreisausschusses eingereicht.
Auf Anregung des Fraktionsvorsitzenden Lenzen verständigt man sich in
der Sitzung des Kreisausschusses darauf, die Laufzeit der Förderung mit in den
Beschlussvorschlag aufzunehmen.
Über folgenden geänderten Beschlussvorschlag lässt Landrat Pusch sodann
abstimmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, für die Dauer der Bundesförderung einen
entsprechenden Antrag auf Förderung von zwei Stellen zu stellen, diese Stellen
zeitnah einzurichten und zu besetzen.