Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Dauer der Landesförderung eine  entsprechende Förderung für 1,5 Stellen zu beantragen, diese Stellen zeitnah einzurichten und zu besetzen.
 


Die Landesregierung legt mit der Förderkonzeption „KOMM-AN NRW“ für die Jahre 2016/2017 ein umfangreiches Landesprogramm zur Förderung der Integration von Flüchtlingen in den Kommunen und zur Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe auf, an dem alle Kommunen in NRW partizipieren können. Dabei steht vor allem die Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe, insbesondere durch die Förderung von Ankommenstreffpunkten, im Zentrum. Ein wichtiger Partner für die Umsetzung des vorliegenden Landesprogramms sind die bewährten Strukturen der landesgeförderten Kommunalen Integrationszentren (KI) und der landesgeförderten Integrationsagenturen der Freien Wohlfahrtspflege. Diese werden zusätzlich gestärkt, um zusammen mit den weiteren, vielfältigen Akteuren, die sich für eine gelingende Integration der neuzuwandernden Menschen in Nordrhein-Westfalen einsetzen, koordinierte Hilfe zu leisten.

 

Gegenstand des Programmteils I ist die Stärkung der Kommunalen Integrationszentren mit finanziellen Mitteln für zusätzliches Personal und für Sachausgaben, um die Kommunen bei der Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich Zuwanderung und Flucht zu unterstützen und eine qualitativ hochwertige Aufgabenwahrnehmung zu gewährleisten.

 

Die KI sollen künftig eine noch stärkere Rolle bei der Koordinierung und Vernetzung der Integrationsarbeit im Flüchtlingsbereich übernehmen. Durch den Einsatz von zusätzlichen Stellen für die (sozial)pädagogische/sozialwissenschaftliche Begleitung und/oder für Angehörige der allgemeinen inneren kommunalen Verwaltung (Verwaltungsfachkraft) sollen die Koordinierung, Vernetzung und Qualifizierung im Bereich der Integration, insbesondere der Flüchtlingshilfe entlang einer Integrationskette, gestärkt bzw. erweitert werden. Dabei wird das Ehrenamt ausdrücklich einbezogen.

 

Die Aufgaben der Stelleninhaber/innen ergänzen das grundsätzliche Aufgabenportfolio eines KI‘s, welche sich aus den jeweiligen Schwerpunktsetzungen der Kommune ergibt. Sie sollen im Sinne einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung unter Einbindung des gesamten KI-Teams umgesetzt werden. Hierunter fallen:

 

-          Implementierung von Angeboten für erwachsene Flüchtlinge,

-          Zusammenarbeit mit vorhandenen Strukturen, die sich um ehrenamtliche Tätigkeiten kümmern (z.B. Integrationsagenturen, Migrationsselbstorganisationen (MSO)),

-          Einrichtung von Arbeitskreisen auf Ebene der kreisangehörigen Kommunen zu den Aktivitäten in der Flüchtlingshilfe, um eine bessere Vernetzung und Nutzung von Synergieeffekten im Kreisgebiet zu erreichen,

-          Transparenzschaffung über vorhandene Angebote,

-          im Rahmen der Qualifizierung und Fortbildung arbeiten sie einerseits (intern) für das Team des KI als auch extern als kommunaler Partner und Multiplikator zur Gewährleistung fachlicher Standards im Bereich der Integration und insbesondere der Flüchtlingshilfe,

-          Koordinierung und Vernetzung der vor Ort tätigen Behörden und Institutionen hinsichtlich der sozialen Eingliederung von Flüchtlingen wie z. B. Wohlfahrtsverbände, Jugendämter, Flüchtlingsinitiativen, Ausländerbehörden, Schulen, Jobcenter, Religionsgemeinschaften,

-          Koordinierung und Vernetzung der kommunalen Flüchtlingsarbeit mit dem Ziel, langfristig strukturelle Öffnungsprozesse zu initiieren (Öffnung der Regeldienste) und

-          Unterstützung von z. B. Initiativen, Runde Tische u. ä. gegen Rassismus / Fremdenfeindlichkeit oder für die Belange der Flüchtlinge.

 

Antragsberechtigt sind die Kreise und kreisfreien Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet ist.

 

Die Höhe der Stellenanteile in der jeweiligen Kommune richtet sich nach der am Flüchtlings-aufnahmegesetz (FlüAG) bemessenen Zuteilung von Flüchtlingen für das Jahr 2016. Dieser liegt die Einwohnerzahl und Fläche der aufnehmenden Kommune zugrunde. Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg kann demzufolge die jetzige personelle Ausstattung um weitere 1,5 Stellen aufstocken. Eine volle Stelle wird mit bis zu 50.000 EUR/Jahr vom Land bezuschusst. Weiterhin umfasst die Förderung einen Sachausgabenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR/Jahr. Die Auszahlung der Mittel erfolgt auf Anforderung anteilig zum 1.5. und 1.10. des jeweiligen Jahres.

 

Zur Fristwahrung wurde bereits – vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung – ein entsprechender Antrag für Personalausgaben- und Sachausgabenzuschuss für das Jahr 2016 bei der Bezirksregierung Arnsberg, Dez. 36 – Kompetenzzentrum für Integration – zum 20.05.2016 gestellt.

 

Parallel dazu wurden Fördermittel in Höhe von 103.470,00 EUR für das Jahr 2016 nach Programmteil II „KOMM-AN NRW – Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort“ beantragt. Folgende Bausteine mit vorgegebenen Pauschalen können hiermit gefördert werden:

 

A.      Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten

B.      Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung

C.      Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung

D.      Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit

 

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind auch hier die Kreise und kreisfreien Städte. Die Mittel können an Dritte weitergeleitet werden. Empfänger der weitergeleiteten Mittel können insbesondere die kreisangehörigen Gemeinden und andere Drittempfänger, die in der Flüchtlingshilfe aktiv sind (z. B. Migrantenselbstorganisationen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege, Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchengemeinden, Moscheevereine, Flüchtlingsinitiativen, Freiwilligenagenturen, Sport- und Kulturvereine), sein.

 

Die Fördermittel nach Programmteil III des Förderprogramms, die zur Stärkung der bestehenden Integrationsagenturen der Träger der Freien Wohlfahrtspflege vorgesehen sind und ausschließlich von deren Dachverbänden beantragt werden könnten, kommen nicht zum Tragen, da im Kreis Heinsberg keine Integrationsagenturen vorhanden sind.

 

Nach dem Programmteil IV „Erstellung einer Wertebroschüre“ wird eine von der Landeszentrale für politische Bildung zusammen mit dem MAIS als Leitfaden für Geflüchtete und Helfer/innen entwickelte Broschüre finanziert, die in insgesamt sieben Sprachen übersetzt werden soll. 

 

Vor dem Hintergrund der dargelegten Aufgaben ist die Einrichtung von eineinhalb zusätzlichen Stellen im Kommunalen Integrationszentrum Kreis Heinsberg über KOMM-AN NRW bis zum 31.12.2017 sinnvoll und notwendig, um eine lokale leistungsstarke Integrationsinfrastruktur, eine bessere Zusammenarbeit zwischen den vor Ort tätigen Behörden und Institutionen hinsichtlich der sozialen Eingliederung von Flüchtlingen sowie eine bessere Vernetzung und optimale Nutzung von Synergieeffekten im Kreisgebiet zielgerichteter, zeitnäher und ressourcensparender erreichen zu können.