Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

a)         Der Kreis Heinsberg tritt dem Grünmetropole e.V. mit Wirkung zum 01.07.2016 bei.

 

b)        Der Kreistag bestellt Herrn Günter Kapell (Leiter des Amtes für Umwelt und

             Verkehrsplanung) zum Vertreter des Kreises Heinsberg in der Mitgliederversammlung

des  Grünmetropole e.V. Zum Stellvertreter wird Herr Johannes Weuthen  (stellv. Leiter des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung) bestellt.

 


a) Beitritt des Kreises Heinsberg

 

Der Kreis Heinsberg ist dem Projektaufruf "Erlebnis.NRW - Tourismuswirtschaft stärken: Raderlebnis RUR"  gefolgt. Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr hat sich bereits in seiner Sitzung am 08.09.2015 (dortiger TOP Ö 3) mit den Einzelheiten des Förderantrags befasst. Im Nachgang wurde in der Sitzung des Fachausschusses am 24.11.2015 (TOP Ö 7.1) berichtet.

 

Seitens der Kreisverwaltung ist im Vorfeld eine öffentlich-rechtliche Organisationsform zur Durchführung des Projekts zwischen den Projektpartnern (Kreis Heinsberg, Kreis Düren und Städteregion Aachen) favorisiert worden. Dies hätte unmittelbar über die Gebietskörperschaften im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung oder über den Zweckverband Region Aachen erfolgen können.

 

Zwischenzeitlich ist seitens der Bezirksregierung Köln als Fördermittelgeberin die Abwicklung über einen zentralen Antragsteller ausdrücklich gewünscht worden, so dass mit dem Beitritt des Kreises Heinsberg neben den bisherigen Mitgliedskommunen Geilenkirchen und Hückelhoven die gesamte Gebietskulisse des Kreisgebietes Heinsbergs im Rahmen der Grünmetropole e.V. abgedeckt und somit die formalen Auflagen erfüllt wären. Aus Sicht der Bezirksregierung konnte eine Förderung ohne Beitritt des Kreises Heinsberg zu dem Verein nicht garantiert werden; die beiden anderen Projektpartner (Kreis Düren und Städteregion Aachen) sind dort bereits Mitglieder.

 

Nach den Förderbestimmungen müssen die Gebietskörperschaften eine privatrechtliche Organisation besichern (Bürgschaft, harte Patronatserklärung). Zu dieser Thematik hat sich die Bezirksregierung bislang noch nicht abschließend positioniert. Somit ist vorsorglich darauf hinzuweisen, dass evtl. noch eine Besicherung im weiteren Zuge des Projekts erforderlich sein kann.

 

Aus dem EuRegionale-Projekt „Industrielle Folgelandschaft“ ist im Jahr 2008 die „Grünmetropole“ entstanden. Ziel des Projekts war eine nachhaltige und grenzüberschreitende touristische Förderung der Dreiländerregion um Aachen. Durch die gemeinsame Bergbau-Vergangenheit geprägt, formierte sich so eine kulturell abwechslungsreiche und landschaftlich außergewöhnliche Region zwischen Belgien, den Niederlanden und Deutschland. Basierend auf diesen Strukturen wurde im Jahr 2009 der Grünmetropole e.V. gegründet. Themenschwerpunkt der Arbeit des Tourismusvereins ist die Förderung der Naherholung und der regionalen touristischen Entwicklung in den Themen Natur, euregionale Kultur und Industriekultur in der Region Aachen-Düren-Heinsberg. Diesem Vorhaben haben sich bislang insgesamt 13 Mitglieder angeschlossen. Im Einzelnen sind dies folgende Kommunen, Kreise bzw. regionale Einrichtungen: Stadt Alsdorf, Stadt Baesweiler, Stadt Düren, Kreis Düren, Stadt Eschweiler, Stadt Geilenkirchen, Stadt Herzogenrath, Stadt Hückelhoven, Gemeinde Inden, Stadt Jülich, Gemeinde Niederzier, Städteregion Aachen, Stadt Stolberg.

 

Nähere Einzelheiten zum Grünmetropole e.V. können der als Anlage der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses beigefügten Satzung und Präsentation entnommen werden.

 

Vor dem  Hintergrund dieser letztlich notwendigen Förderbedingungen und der vertretbaren Höhe des Mitgliedsbeitrags von 2.200 € erscheint der Beitritt aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Eine zentrale Abwicklung des Förderprojektes über den Grünmetropole e.V. mindert darüber hinaus bei den drei Gebietskörperschaften, so auch beim Kreis Heinsberg, erheblich den verwaltungsseitigen Arbeitsaufwand.

 

Die notwendigen Haushaltsmittel werden außerplanmäßig durch Minderaufwendungen beim Abrechnungsobjekt 01130300 Mitgliedschaften bereitgestellt.

 

 

b) Bestellung eines Vertreters für die Mitgliederversammlung

 

Im Zusammenhang mit dem Beitritt steht dem Kreis Heinsberg ein Vertreter (und ein Stellvertreter) in der Mitgliederversammlung zu.

 

Hierzu wird vorgeschlagen, den Leiter des Amtes für Umwelt und Verkehrsplanung, Herrn Günter Kapell sowie den stellvertretenden Amtsleiter, Herrn Johannes Weuthen, als Mitglied bzw. Stellvertreter zu bestellen.

 

Gemäß § 26 Abs. 5 Satz 2 KrO NRW werden Vertreter des Kreises, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen wahrnehmen, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Da für die Mitgliederversammlung nur ein Vertreter zu wählen ist, erfolgt die Entscheidung gem. § 35 Abs. 2 KrO NRW (Mehrheitswahl).

 

In der Diskussion besteht Einvernehmen, dass ein Vereinsbeitritt nicht der angestrebte Weg sei, jedoch im Hinblick auf die Fördersituation als vertretbar angesehen werde. Nach einstimmiger Befürwortung lässt Landrat Pusch über beide Teile des Beschlussvorschlags gemeinsam abstimmen.