Finanzielle Auswirkungen

ja

 

Leitbildrelevanz

4.1

 

Inklusionsrelevanz

nein

 

 

Gemäß § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 95 GO NRW hat der Kreis zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Arbeiten der Verwaltung zur Aufstellung des Entwurfes für das Haushaltsjahr 2015 dauern derzeit noch an. Es ist angedacht, den Entwurf voraussichtlich am 29.09.2016 in den Kreistag einzubringen. Des Weiteren ist beabsichtigt, in der Sitzung des Kreistages nach Vorbereitung im Kreisausschuss am 20.09.2016 über die Abrechnung der differenzierten Kreisumlagen zu beschließen.