Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Die Anfrage wurde den Ausschussmitgliedern in der Sitzung als Tischvorlage bereitgestellt.

Ausschussvorsitzender Reyans weist darauf hin, dass Anfragen gemäß § 12 der Geschäftsordnung an das Büro des Landrates gerichtet werden sollen (möglichst per E-Mail), damit  die unverzügliche Weiterleitung an alle Fraktionen und die Geschäftsführung des Ausschusses sowie eine ordnungsgemäße Beantwortung gewährleistet werden können. Die nun zu behandelnden Anfragen seien an ihn als Ausschussvorsitzenden adressiert am 31. Mai 2016 bei der Kreisverwaltung eingegangen, aber wegen seines Urlaubs erst heute Morgen von ihm geöffnet worden.

 

Herr Trox, Geschäftsführer des Jobcenters Kreis Heinsberg, erläutert, dass Zahlen im Sinne der Anfrage aus der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit vorhanden sind. Hierbei handele es sich aber um Monatswerte, die in der Kürze der Zeit nicht hätten aufbereitet werden können. Es empfehle sich, diese nicht vorzutragen, sondern der Aufstellung zu entnehmen.

 

Die Aufstellung ist wie die Anfrage der Niederschrift als Anlage beigefügt.