Sitzung: 08.06.2016 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0386/2016
Die Anfrage wurde
den Ausschussmitgliedern in der Sitzung als Tischvorlage bereitgestellt.
Zur Anfrage nimmt
Herr Dr. Feldhoff, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg, Stellung.
Das
Kreisgesundheitsamt Heinsberg führe regelmäßige Begehungen der
Gemeinschaftsunterkünfte im Kreis Heinsberg durch. Die Unterkunft in der
Nordstraße sei zuletzt am 07.06.2016, dem Vortag der Anfrage, begangen worden.
Dabei sei festgestellt worden, dass sich die Toiletten in einem stark
verschmutzten unhygienischen Zustand befanden. Ebenfalls habe sich die
gemeinschaftlich genutzte Küche in einem unsauberen Zustand befunden.
In den
gemeinschaftlichen Duschen sei Schimmelbildung an den Wänden vorgefunden
worden.
Die Stadt Wegberg
sei am 08.06.2016 schriftlich – übermittelt durch Boten – über die
festgestellten Mängel unterrichtet worden. Die Vorlage eines aktuellen
Hygieneplanes sowie eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes sei zum
22.06.2016 und eine Stellungnahme zum 08.07.2016 erbeten worden.
In dem Zusammenhang
sei darauf hinzuweisen, dass das Kreisgesundheitsamt Heinsberg regelmäßig die
Gemeinschaftseinrichtungen gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und
des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst begehe. Für die
Nordstraße, früher Heiderstraße, seien Besichtigungen am 01.07.2011 und am
16.07.2014 sowie aktuell am 07.06.2016 durchgeführt worden.
Das Protokoll der
Begehung vom 01.07.2011, die unter Beteiligung der Stadt Wegberg durchgeführt
wurde, führe aus, dass die Reinigung entsprechend den vorliegenden Reinigungs-
und Desinfektionsplänen durch die Bewohner erfolgte. Zusätzlich würden die
Sanitärräume und Gemeinschaftsküchen ca. einmal monatlich von einer
Reinigungsfirma professionell gereinigt. Die Entlüftungsventilatoren in den
Sanitärräumen und Küchen seien deutlich verschmutzt und sollten in die
regelmäßige Reinigung mit einbezogen werden. Ansonsten hätten sich die zur
Benutzung freigegebenen Küchen und Sanitärräume in einem weitgehend sauberen
Zustand befunden.
Im Protokoll vom
14.07.2014 würden sich folgende Ausführungen zum Abschnitt Reinigung und
Hygiene finden: „Der vorgelegte Hygieneplan ist nicht zu beanstanden. Auch
liegen Reinigungspläne vor, die den Bewohnern bekannt sind. Hiernach sollen
gemeinschaftlich genutzte Räume wie Flure, Sanitäranlagen und
Gemeinschaftsküchen von den Bewohnern gesäubert werden. Hiervon sind nicht alle
Bewohner zu überzeugen, wie bei der Begehung festgestellt werden konnte. Ein
Bewohner reagierte gereizt auf die Aufforderung der Unterzeichnerin (Ärztin des
Gesundheitsamtes), seinen im Flur abgestellten Mülleimer in den Müllcontainer
zu entleeren. Menschen, die Wert auf Sauberkeit legen, werden von denen
räumlich getrennt, die andere Wertvorstellungen haben. Die Firma Spelters führt
zweimal pro Jahr eine intensive Grundreinigung durch und führt einmal pro Monat
eine Edelstahlreinigung durch. Insbesondere durch das Abstellen des Mülls in
den Fluren kommt es zu einer nicht unerheblichen Geruchsbelästigung. Darüber
hinaus ist jedoch kein gesundheitsgefährdendes Potential feststellbar.“
Die Ergebnisse der
jeweiligen Besichtigungen würden den zuständigen Städten und Gemeinden zeitnah
schriftlich mitgeteilt.
In der 41.
Kommunalen Gesundheitskonferenz am 24.06.2015 seien die Mitglieder der
Kreisgesundheitskonferenz über die Vorgehensweisen bei den jeweiligen
Besichtigungen ausführlich informiert worden. Insbesondere seien die Mitglieder
der Gesundheitskonferenz über die Ergebnisse von Hygienekontrollen des
Gesundheitsamtes in Gemeinschaftsunterkünften in den Jahren 2011, 2012 und 2014
informiert worden. Die örtlichen Kontrollbegehungen würden jeweils in
Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden durchgeführt. Rechtsgrundlage für
die Kontrollen seien dabei § 17 des Gesetzes über den öffentlichen
Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW) und § 36 des Infektionsschutzgesetzes, wonach
den unteren Gesundheitsbehörden u. a. ausdrücklich und gleichrangig für die
Arten von Gemeinschaftsunterkünften die Überwachung der Einhaltung der
Anforderung an die Hygiene als Pflichtaufgabe zugewiesen sei. In der
Gesundheitskonferenz seien beispielhaft Fotoaufnahmen zu einigen typischen
vorgefundenen Mängeln in den Bereichen der Trinkwasserversorgung, der
Müllentsorgung, von Bad und Toilette wie auch hinsichtlich der Belegungsdichte
der Unterkünfte, die unter infektionshygienischen Gesichtspunkten Anlass zu
Beanstandungen gegeben hätten, gezeigt worden.
Herr Dr. Feldhoff
zeigt die seinerzeit präsentierten Fotos.
Er führt weiter aus,
dass im Rahmen der Ergebnismitteilung an die jeweiligen zuständigen
Ordnungsbehörden auch Handlungsempfehlungen von der Gesundheitsbehörde
ausgesprochen würden Dazu zählten der Erfahrungsaustausch zwischen den Städten
und Gemeinden, die gezielte Zusammenführung kompatibler Personengruppen, die
Anpassung der Ausstattung an die jeweiligen Besonderheiten, die intensive
Betreuung und Beratung der Problemgruppen vor Ort. Auch sei er Gegenstand einer
Dienstbesprechung der Ordnungsamtsleiter. Die Beurteilungskriterien, die
landesweit zur Anwendung kommen, seien Belegungsdichte, Sicherheit, allgemeiner
baulicher Zustand, Trinkwasserleitung, Müllentsorgung, Küche, Toiletten,
Duschen, Waschbecken, Wohnräume, Gemeinschaftsräume, Keller, Verkehrswege,
Personalräume und Außenbereiche.
Dr. Feldhoff stellt
die Ergebnisse für 2011, 2012 und 2014 in einer PowerPoint-Präsentation vor und
erläutert weiter, dass die von der Fraktion Die Linke in ihrer Anfrage gemäß §
12 der Geschäftsordnung vorgelegten Bilder erneut zeigen würden, dass oft
notwendige Reinigungsmaßnahmen trotz entsprechender Anweisung nicht erfolgen
würden. Das immer wieder zu beanstandende Lüftungsverhalten, das sich auch bei
den Begehungen des Gesundheitsamtes immer wieder zeige, erfordere ein ständiges
Fordern und Fördern hygienischer Verhaltensweisen. Für den Standort Nordstraße
ständen täglich von 7.30 – 21.30 Uhr ein Hausmeister und eine Sozialarbeiterin
zur Verfügung, die sich auch um hygienische Belange kümmern würden.
Lüftungspläne, Piktogramme und ein Renovierungsplan ständen darüber hinaus für
den Standort Nordstraße zur Verfügung. Wie aus den zitierten Protokollauszügen
ersichtlich, sei jedoch oft die notwendige Übernahme der Eigenverantwortung
noch nicht in dem Maße von den Bewohnerinnen und Bewohnern verinnerlicht, wie
es für Gemeinschaftseinrichtungen zwingend notwendig erscheine.
Die Besorgnis einer
akuten Gesundheitsgefährdung lasse sich aufgrund der vom Gesundheitsamt am
07.06.2016 durchgeführten Begehung nicht ableiten.
Die Präsentation ist
wie die Anfrage der Niederschrift als Anlage beigefügt.