Beschluss: zur Kenntnis genommen

 


Die Anfrage wurde den Ausschussmitgliedern in der Sitzung als Tischvorlage bereitgestellt.

 

Zur Anfrage nimmt Herr Dr. Feldhoff, Leiter des Gesundheitsamtes des Kreises Heinsberg, Stellung.

 

Das Kreisgesundheitsamt Heinsberg führe regelmäßige Begehungen der Gemeinschaftsunterkünfte im Kreis Heinsberg durch. Die Unterkunft in der Nordstraße sei zuletzt am 07.06.2016, dem Vortag der Anfrage, begangen worden. Dabei sei festgestellt worden, dass sich die Toiletten in einem stark verschmutzten unhygienischen Zustand befanden. Ebenfalls habe sich die gemeinschaftlich genutzte Küche in einem unsauberen Zustand befunden.

In den gemeinschaftlichen Duschen sei Schimmelbildung an den Wänden vorgefunden worden.

 

Die Stadt Wegberg sei am 08.06.2016 schriftlich – übermittelt durch Boten – über die festgestellten Mängel unterrichtet worden. Die Vorlage eines aktuellen Hygieneplanes sowie eines Reinigungs- und Desinfektionsplanes sei zum 22.06.2016 und eine Stellungnahme zum 08.07.2016 erbeten worden.

 

In dem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass das Kreisgesundheitsamt Heinsberg regelmäßig die Gemeinschaftseinrichtungen gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes und des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst begehe. Für die Nordstraße, früher Heiderstraße, seien Besichtigungen am 01.07.2011 und am 16.07.2014 sowie aktuell am 07.06.2016 durchgeführt worden.

 

Das Protokoll der Begehung vom 01.07.2011, die unter Beteiligung der Stadt Wegberg durchgeführt wurde, führe aus, dass die Reinigung entsprechend den vorliegenden Reinigungs- und Desinfektionsplänen durch die Bewohner erfolgte. Zusätzlich würden die Sanitärräume und Gemeinschaftsküchen ca. einmal monatlich von einer Reinigungsfirma professionell gereinigt. Die Entlüftungsventilatoren in den Sanitärräumen und Küchen seien deutlich verschmutzt und sollten in die regelmäßige Reinigung mit einbezogen werden. Ansonsten hätten sich die zur Benutzung freigegebenen Küchen und Sanitärräume in einem weitgehend sauberen Zustand befunden.

 

Im Protokoll vom 14.07.2014 würden sich folgende Ausführungen zum Abschnitt Reinigung und Hygiene finden: „Der vorgelegte Hygieneplan ist nicht zu beanstanden. Auch liegen Reinigungspläne vor, die den Bewohnern bekannt sind. Hiernach sollen gemeinschaftlich genutzte Räume wie Flure, Sanitäranlagen und Gemeinschaftsküchen von den Bewohnern gesäubert werden. Hiervon sind nicht alle Bewohner zu überzeugen, wie bei der Begehung festgestellt werden konnte. Ein Bewohner reagierte gereizt auf die Aufforderung der Unterzeichnerin (Ärztin des Gesundheitsamtes), seinen im Flur abgestellten Mülleimer in den Müllcontainer zu entleeren. Menschen, die Wert auf Sauberkeit legen, werden von denen räumlich getrennt, die andere Wertvorstellungen haben. Die Firma Spelters führt zweimal pro Jahr eine intensive Grundreinigung durch und führt einmal pro Monat eine Edelstahlreinigung durch. Insbesondere durch das Abstellen des Mülls in den Fluren kommt es zu einer nicht unerheblichen Geruchsbelästigung. Darüber hinaus ist jedoch kein gesundheitsgefährdendes Potential feststellbar.“

 

Die Ergebnisse der jeweiligen Besichtigungen würden den zuständigen Städten und Gemeinden zeitnah schriftlich mitgeteilt. 

 

In der 41. Kommunalen Gesundheitskonferenz am 24.06.2015 seien die Mitglieder der Kreisgesundheitskonferenz über die Vorgehensweisen bei den jeweiligen Besichtigungen ausführlich informiert worden. Insbesondere seien die Mitglieder der Gesundheitskonferenz über die Ergebnisse von Hygienekontrollen des Gesundheitsamtes in Gemeinschaftsunterkünften in den Jahren 2011, 2012 und 2014 informiert worden. Die örtlichen Kontrollbegehungen würden jeweils in Abstimmung mit den örtlichen Ordnungsbehörden durchgeführt. Rechtsgrundlage für die Kontrollen seien dabei § 17 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW) und § 36 des Infektionsschutzgesetzes, wonach den unteren Gesundheitsbehörden u. a. ausdrücklich und gleichrangig für die Arten von Gemeinschaftsunterkünften die Überwachung der Einhaltung der Anforderung an die Hygiene als Pflichtaufgabe zugewiesen sei. In der Gesundheitskonferenz seien beispielhaft Fotoaufnahmen zu einigen typischen vorgefundenen Mängeln in den Bereichen der Trinkwasserversorgung, der Müllentsorgung, von Bad und Toilette wie auch hinsichtlich der Belegungsdichte der Unterkünfte, die unter infektionshygienischen Gesichtspunkten Anlass zu Beanstandungen gegeben hätten, gezeigt worden.

 

Herr Dr. Feldhoff zeigt die seinerzeit präsentierten Fotos.

 

Er führt weiter aus, dass im Rahmen der Ergebnismitteilung an die jeweiligen zuständigen Ordnungsbehörden auch Handlungsempfehlungen von der Gesundheitsbehörde ausgesprochen würden Dazu zählten der Erfahrungsaustausch zwischen den Städten und Gemeinden, die gezielte Zusammenführung kompatibler Personengruppen, die Anpassung der Ausstattung an die jeweiligen Besonderheiten, die intensive Betreuung und Beratung der Problemgruppen vor Ort. Auch sei er Gegenstand einer Dienstbesprechung der Ordnungsamtsleiter. Die Beurteilungskriterien, die landesweit zur Anwendung kommen, seien Belegungsdichte, Sicherheit, allgemeiner baulicher Zustand, Trinkwasserleitung, Müllentsorgung, Küche, Toiletten, Duschen, Waschbecken, Wohnräume, Gemeinschaftsräume, Keller, Verkehrswege, Personalräume und Außenbereiche.

 

Dr. Feldhoff stellt die Ergebnisse für 2011, 2012 und 2014 in einer PowerPoint-Präsentation vor und erläutert weiter, dass die von der Fraktion Die Linke in ihrer Anfrage gemäß § 12 der Geschäftsordnung vorgelegten Bilder erneut zeigen würden, dass oft notwendige Reinigungsmaßnahmen trotz entsprechender Anweisung nicht erfolgen würden. Das immer wieder zu beanstandende Lüftungsverhalten, das sich auch bei den Begehungen des Gesundheitsamtes immer wieder zeige, erfordere ein ständiges Fordern und Fördern hygienischer Verhaltensweisen. Für den Standort Nordstraße ständen täglich von 7.30 – 21.30 Uhr ein Hausmeister und eine Sozialarbeiterin zur Verfügung, die sich auch um hygienische Belange kümmern würden. Lüftungspläne, Piktogramme und ein Renovierungsplan ständen darüber hinaus für den Standort Nordstraße zur Verfügung. Wie aus den zitierten Protokollauszügen ersichtlich, sei jedoch oft die notwendige Übernahme der Eigenverantwortung noch nicht in dem Maße von den Bewohnerinnen und Bewohnern verinnerlicht, wie es für Gemeinschaftseinrichtungen zwingend notwendig erscheine.

 

Die Besorgnis einer akuten Gesundheitsgefährdung lasse sich aufgrund der vom Gesundheitsamt am 07.06.2016 durchgeführten Begehung nicht ableiten.

 

Die Präsentation ist wie die Anfrage der Niederschrift als Anlage beigefügt.