Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise der (Vor-)Finanzierung des Neubaus der Kreisstraße EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt, Verkehrsabschnitt „West“, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

 


Zum Verfahrensstand bzgl. des Neubaus der Kreisstraße EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt berichtete die Verwaltung dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr zuletzt in seiner Sitzung am 08.09.2015 (siehe TOP 5.3 der Niederschrift). Dabei wurde von der Verwaltung u. a. auf das zur Umsetzung dieses Straßenbauvorhabens noch ausstehende Bodenordnungsverfahren und die nach der Änderung der Förderrichtlinien für den kommunalen Straßenbau noch offene Frage bzgl. der Gewährung von Landesmitteln verwiesen. Die Verwaltung sagte zu, in dieser Sache mit den zuständigen Stellen des Verkehrsministeriums NRW und der Bezirksregierung Köln in Kontakt zu bleiben, um diese für das westliche Kreisgebiet wichtige Straßenneubaumaßnahme realisieren zu können.

 

Bekanntlich steht der Neubau der Kreisstraße EK 13/EK 17 als Ortsumgehung Gangelt in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Bau befindlichen B 56n als grenzüberschreitende Fernstraßenverbindung zwischen der niederländischen A 2 und der A 46. Mit der Fertigstellung des dritten und letzten Bauabschnittes der B 56n (Streckenabschnitt von der K 17 bei Gangelt-Vinteln bis zur A 46/B 221 bei Heinsberg-Donselen) und der damit verbundenen Schaffung einer durchgehenden Verbindung zwischen dem niederländischen und dem deutschen Fernstraßennetz (Fertigstellung aller Voraussicht nach in der 1. Jahreshälfte 2017) wird es im westlichen Kreisgebiet zu Verkehrsverlagerungen kommen. Durch den Neubau der Ortsumgehung Gangelt wird angestrebt, die innerörtlichen Verkehrswege vom überörtlichen Straßenverkehr zu entlasten und die Verkehrssicherheit in der Ortslage Gangelt zu erhöhen.

 

Vor dem Hintergrund der Fertigstellung des letzten Streckenabschnittes der B 56 und der rückläufigen Finanzierung kommunaler Straßenbauvorhaben im Rahmen der sog. Entflechtungsmittel (Leitgedanke: „Erhalt vor Neubau“) wurde in den vergangenen Monaten seitens der Verwaltung die Frage erörtert, ob die geplante Ortsumgehung Gangelt - zumindest in einem Teilabschnitt - durch Eigenmittel (vor-)finanziert werden kann. Insbesondere wurde beim Verkehrsministerium NRW nachgefragt, ob das Ministerium seine Zustimmung auf vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn zu einem Teilabschnitt der Ortsumgehung nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung erteilen würde. Im Ergebnis wurde dieses zugesichert. Darüber hinaus wurde vom Verkehrsministerium NRW in Aussicht gestellt, dass für den Fall der Weiterführung des Förderprogramms zum kommunalen Verkehrswegebau über 2019 hinaus - bis zu diesem Zeitpunkt sind Entflechtungsmittel des Bundes an die Länder zugesichert - ein Rückfluss der vorgeleisteten Mittel nach 2020 an den Kreis erfolgen werde.

 

Nach entsprechender Änderung der Planungsunterlagen durch das beauftragte Ingenieurbüro und Erarbeitung der Finanzierungsanträge zur Maßnahmenförderung der Ortsumgehung Gangelt für einen westlichen Verkehrsabschnitt von der Kreisstraße K 5 am Nahversorgungszentrum Gangelt bis zur Kreisstraße K 17 „Hanxler Straße“ und einen östlichen Verkehrsabschnitt von der K 17 bis zur jetzigen B 56 „Frankenstraße“ beantragte die Verwaltung mit Schreiben vom 11.05.2016 beim Land NRW die Genehmigung auf Zulassung des vorzeitigen, zuwendungsunschädlichen Maßnahmenbeginn für den oben genannten westlichen Verkehrsabschnitt. Die Gesamtkosten zur Umsetzung des westlichen Verkehrsabschnitts der Ortsumgehung wurden vom Straßenbaulastträger mit rd. 4,175 Mio. € (davon Anteil für den Grunderwerb: 737.000 €) und für den Ostabschnitt mit rd. 3,3 Mio. € ermittelt. Einen Übersichtsplan zur Streckenteilung der geplanten Ortsumgehung Gangelt wurde der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 27.09.2016 als Anlage beigefügt.

 

Hinsichtlich des zur Realisierung der Ortsumgehung Gangelt noch ausstehenden Flurbereinigungsverfahrens „Gangelt III“ fand mit Vertretern der Flurbereinigungsbehörde (Dezernat 33 der Bezirksregierung Köln) am 30.08.2016 eine Unterredung statt. In diesem Gespräch sagten die Vertreter der Flurbereinigungsbehörde zu, bei einem Votum der Gremien zur zeitnahen Realisierung der Straßenneubaumaßnahme, dass Flurbereinigungsverfahren „Gangelt III“ nunmehr zeitnah in Angriff zu nehmen.

 

In der Sitzung trägt Dezernent Nießen vor, dass durch das Land NRW aufgrund der neu gefassten Förderrichtlinien zum kommunalen Straßenbau seit 2014 keine Fördermittel für Neubauvorhaben im kommunalen Straßenbau gewährt werden. Eine Maßnahmenförderung durch das Land NRW kommt derzeit nur in Betracht, wenn es sich bei dem Bauvorhaben um eine Erhaltungsmaßnahme (sog. grundhafte Erneuerung) oder unaufschiebbare Brückensanierung, eine Maßnahme im Rahmen einer Bahnübergangsbeseitigung und -sicherung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz, ein Aus- und Umbauvorhaben mit Schwerpunkt Sanierung und/oder Verkehrssicherheit oder eine Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW handelt. Aus diesem Grunde und im Hinblick auf die Gültigkeit des zum Neubau der Ortsumgehung Gangelt bestehenden Planfeststellungsbeschlusses (fünf Jahre ab Bestandskraft des Beschlusses - Datum der Bestandskraft: 17.05.2013) bestand aus Sicht der Verwaltung dringender Handlungsbedarf für dieses Bauvorhaben. In den geführten Unterredungen mit dem Verkehrsministerium NRW und der Bezirksregierung Köln konnte schließlich erreicht werden, dass das Land NRW neben der Zustimmung zu diesem Straßenneubauvorhaben auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn auch die Refinanzierung der vom Maßnahmenträger vorzufinanzierenden Herstellungskosten in Aussicht stellt, sofern es landes- bzw. bundesseitig nach 2019 eine Anschlussfinanzierung gibt. In Abstimmung mit Vertretern der Gemeinde Gangelt wurde hiernach der Entwurf der mit der Einladung zur Ausschusssitzung versandten Verwaltungsvereinbarung über die finanzielle Abwicklung zum Neubau des westlichen Verkehrsabschnittes der Ortsumgehung Gangelt erarbeitet. Diese Verwaltungsvereinbarung soll nach Zustimmung der politischen Gremien hierzu nach Verabschiedung der Haushalte für 2017 (Kreis Heinsberg und Gemeinde Gangelt) unterzeichnet und ab 2017 wirksam werden. Nach Bereitstellung der für den Straßenneubau notwendigen Grundflächen für den westlichen Verkehrsabschnitt durch die Flurbereinigungsbehörde könnte dann Baubeginn der 1. Teilstrecke der Ortsumgehung Gangelt in 2018 sein.

 

In der sich anschließenden Beratung besteht unter den anwesenden Vertretern der Kreistagsfraktionen Einvernehmen, dass die Ortumgehung Gangelt vor dem Hintergrund der Fertigstellung der letzten Teilstrecke der B 56n im kommenden Jahr dringend realisiert werden muss. Dieser Straßenneubau trägt nicht nur zu einer größeren Verkehrssicherheit bei, sondern hat auch für die innerörtliche Entwicklung der Ortslage Gangelt einen hohen Stellenwert.