Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt die Planung zum Neubau eines beidseitigen Rad-/Gehweges entlang der Kreisstraße K 21 zwischen dem Ortseingangsbereich Heinsberg-Kempen und der zur Rurquerung bestehenden Wegestrecken zustimmend zur Kenntnis.

 


Die Kreisstraße K 21 führt von der L 230 bei Kempen in nördlicher Richtung durch die Ortslagen Kempen (Stadt Heinsberg), Ophoven, Steinkirchen und Effeld (Stadt Wassenberg) bis zur L 117 bei Wassenberg-Rothenbach. Die Kreisstraße kreuzt nördlich der Ortslage Kempen im Bereich der Rurbrücke den am Nordufer der Rur gelegenen RurUfer-Radweg. Das Projektgebiet liegt innerhalb des Naturparks „Maas-Schwalm-Nette“ und des beiderseits der Bundesgrenze ausgewiesenen Nationalparks „Meinweg“. Durch die Nähe des in ca. 4 km Entfernung gelegenen „Effelder Waldsee“ ist die Region für den Radwandertourismus sehr attraktiv. Darüber hinaus befinden sich hinter der Ortslage Kempen zu beiden Seiten der Kreisstraße Trainings- und Sportplätze des örtlichen Sportvereins. Um den Sicherheitsbedürfnissen der Radfahrer und Fußgänger zwischen den v. g. Ortslagen angemessen Rechnung zu tragen sowie einen durchgängigen außerörtlichen Rad-/ Gehweg entlang der Kreisstraße K 21 herzustellen, ist es angezeigt, die bestehenden, beidseitigen Lücken der Rad- und Gehwegstrecken (Länge jeweils rd. 200 m) zwischen der Ortslage Kempen und der zur Rurquerung bestehenden Wegestrecken - insbesondere zum RurUfer-Radweg - zu schließen. Zur Lage der geplanten beidseitigen Rad-/Gehwegstrecken ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage ein Übersichtsplan beigefügt.

 

Die Kosten für die geplanten beidseitigen Rad-/Gehwegstrecken an der K 21 zwischen Kempen und den bestehenden Wegestrecken zur Rurquerung liegen gemäß Kostenermittlung der Verwaltung bei rd. 127.000 €. Mit Schreiben vom 28.05.2015 beantragte die Verwaltung für die v. g. Wegebaumaßnahme beim Land NRW die Gewährung einer Zuwendung zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, Gemeindeverbänden und Kreise nach den Förderrichtlinien zur Nahmobilität (FöRiNah). Diese Förderrichtlinien, die mit Runderlass des Verkehrsministeriums NRW vom 01.12.2014 eingeführt worden sind, gelten für Bau- und Ausbauvorhaben von Rad- und Gehwegen an verkehrswichtigen Straßen sowie Vorhaben der Nahmobilität, sofern sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien zum kommunalen Straßenbau vom 30.05.2014 förderfähig sind. Hiernach sind diese Förderrichtlinien insbesondere für separate Rad- und Gehwegebaumaßnahmen für den Baulastträger von Bedeutung. Da für den Neubau der beidseitigen Rad-/Gehwege entlang der K 21 die Voraussetzungen zur Förderung der Nahmobilität gemäß den v. g. Förderrichtlinien erfüllt werden, gewährte das Land NRW dem Kreis für diese Neubaumaßnahme eine Landeszuwendung in Höhe von 95.000 € (75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gemäß Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 21.06.2016).

 

In der Sitzung stellt Sachgebietsleiter Weuthen in einer kurzen Präsentation die Planung des Rad- und Gehweges entlang der Kreisstraße K 21 zwischen der Ortslage Kempen und der zur Rurquerung bestehenden Wegestrecken vor und erläutert diese. Die Präsentation über die Planung des fahrbahnbegleitenden, beidseitigen Rad- und Gehweges entlang der K 21 ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.