Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu nachfolgenden Punkten:

 

4.1     Erstellung eines integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Kreis          Heinsberg

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 08.09.2015 beauftragte der Fachausschuss die Verwaltung, in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH ein Energie- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten sowie Bürger, Unternehmen, Energieversorger und Kommunen im Rahmen der Erarbeitung zu beteiligen. Das Energie- und Klimaschutzkonzept soll neben einer qualifizierten Bestandsaufnahme unter Einbeziehung bereits vorliegender kommunaler Konzepte Entwicklungs- und Maßnahmenperspektiven für eine künftige „Energie- und Klimaschutzregion Kreis Heinsberg“ aufzeigen.

 

Mit Schreiben vom 25.02.2016 beantragte die Verwaltung beim Projektträger Jülich (PtJ) - Forschungszentrum Jülich GmbH (dieser ist als Auftragnehmer des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit tätig) für die Erarbeitung des Energie- und Klimaschutzkonzeptes die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 15.08.2016 durch den Projektträger Jülich entsprochen und dem Kreis für die Konzepterstellung eine Bundeszuwendung in Höhe von 65 % der zuwendungsfähigen Kosten (höchstens jedoch 62.863,00 €) mit einer Laufzeit bis zum 30.09.2017 bewilligt. Die Gesamtkosten für das Energie- und Klimaschutzkonzept liegen gemäß Kostenberechnung bei rd. 109.000 €. Die Refinanzierung und Kostenansätze stellen sich wie folgt dar:

 

Zuwendungen aus der Nationalen Klimaschutzinitiaive

(65% der förderfähigen Kosten)

 

62.863 €

Eigenanteil des Kreises

(35 % der förderfähigen Kosten)

33.850 €

nicht zuwendungsfähige Kosten

(Kostenträger Kreis)

rd. 12.000 €

 

Inhaltlich besteht das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept aus einer fortschreibbaren Energie- und Treibhausgas-Bilanz sowie einer Potenzialanalyse. Hierbei sind die relevanten Sektoren (Liegenschaften des Antragstellers und die auf den Antragsteller übertragenen Zuständigkeiten, Flächenmanagement, kommunales Beschaffungswesen, Abfall, Abwasser, Straßenbeleuchtung, Verkehr, aber auch private Haushalte, Industrie, Gewerbe, Handel und der Dienstleistungsbereich) zu betrachten. Neben der Ermittlung der aktuellen Verbräuche ist die Erstellung von Klimaszenarien vorgesehen. Hierbei sollen ein Klimaschutzszenario (Entwicklung bei konsequenter Umsetzung der Klimaschutzpolitik) sowie ein Referenzszenario (Entwicklung ohne Klimaschutzanstrengungen) entwickelt werden. Wesentliche Akteure und Bürger sollen eingebunden werden und an der Erstellung des Maßnahmenkataloges mitwirken. Um den Klimaschutz nachhaltig zu installieren, werden zudem eine Kommunikations- und Verstetigungsstrategie sowie ein Controlling-Konzept erarbeitet. Hierdurch soll die Wirksamkeit der umzusetzenden Maßnahmen ermittelt und das Interesse wesentlicher Akteure am Klimaschutz auch über Projektende hinaus gesichert werden. Neben einer Eröffnungsveranstaltung („Kickoff“-Veranstaltung) mit allen wesentlichen Akteuren sind Workshops und Vor-Ort-Gespräche vorgesehen. Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgt zudem eine Priorisierung der Maßnahmen nach den Kriterien zeitliche Umsetzbarkeit (kurz-, mittel- oder langfristig), wirtschaftlicher Machbarkeit sowie zu erwartenden Treibhausgas- und Energieeinsparpotenziale. Im Anschluss hieran wird die sukzessive Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgen.

Für die Erarbeitung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist es angezeigt, ein Fachbüro mit der Erarbeitung der vom Projektträger Jülich (PtJ) vorgegebenen Konzeptinhalte zu beauftragen. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung mit drei bekannten und sachkundigen Planungsbüros Kontakt aufnehmen und diese bitten, dem Kreis ein Angebot zu Erarbeitung des Konzeptes zu unterbreiten. Die Auswertung der Angebote soll bis spätestens Ende Oktober erfolgt sein, damit der Auftrag über die Erstellung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Heinsberg durch den Kreisausschuss in der Sitzung am 08.11.2016 vergeben werden kann. Über den Sachstand zum Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis Heinsberg wird die Verwaltung den Fachausschuss zu gegebener Zeit unterrichten.

 

(Anmerkung:

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Angebote zum Energie- und Klimaschutzkonzept geprüft und ausgewertet. Der Kreisausschuss stimmte in seiner Sitzung am 08.11.2016 der Auftragsvergabe zum integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis Heinsberg gemäß dem Verwaltungsvorschlag an ein Fachbüro zu.)

 

 

4.2     SPNV-Fahrplanmaßnahmen zum Fahrplanwechsel ab 11. Dezember 2016

 

Die Netzfahrpläne des Nahverkehrs Rheinland (NVR) sehen folgende Ergänzungen im SPNV auf Gebiet des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) im Kreis Heinsberg ab 11.12.2016 vor:

 

RE 1:    Eine neue Schnellfahrt ab Geilenkirchen um 6:41 Uhr mit Ankunft in Aachen um 7:08 Uhr, Düren um 7:28 Uhr und in Köln um 7:54 Uhr ersetzt die bisherige Verstärkerfahrt der Euregiobahn ab Geilenkirchen um 6:39 Uhr. Auf dieser für Berufspendler wichtigen direkten Verbindung von Geilenkirchen über Aachen nach Köln entsteht eine 20-minütige Fahrzeitverkürzung (statt 93 Minuten nunmehr 73 Minuten).

 

RB 33:  Das Fahrtenangebot wird an allen Tagen um eine zusätzliche Nachtfahrt ab Aachen um 23:37 Uhr mit Ankunft in Heinsberg um 00:24 Uhr sowie ab Heinsberg um 00:29 Uhr mit Ankunft in Aachen Hauptbahnhof um 01:25 Uhr ergänzt.

              Weitere zusätzliche Angebote entstehen in den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage durch folgende neue Fahrten:

 

·               ab Aachen Hauptbahnhof um 00:37 mit Ankunft in Heinsberg um 01:24 Uhr       bzw. in Mönchengladbach um 01:36 Uhr;

·               ab Mönchengladbach um 00:29 Uhr mit Ankunft in Aachen Hauptbahnhof um   01:25 Uhr bzw. ab Heinsberg um 01:29 Uhr mit Ankunft in Aachen Haupt-  bahnhof um 2:25 Uhr.