Sitzung: 27.09.2016 Ausschuss für Umwelt, Klima, Verkehr und Strukturwandel
Dezernent Nießen berichtet dem Ausschuss für Umwelt und Verkehr zu nachfolgenden Punkten:
4.1 Erstellung eines integrierten Energie- und
Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Heinsberg
In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 08.09.2015 beauftragte der Fachausschuss die Verwaltung, in Kooperation mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH ein Energie- und Klimaschutzkonzept zu erarbeiten sowie Bürger, Unternehmen, Energieversorger und Kommunen im Rahmen der Erarbeitung zu beteiligen. Das Energie- und Klimaschutzkonzept soll neben einer qualifizierten Bestandsaufnahme unter Einbeziehung bereits vorliegender kommunaler Konzepte Entwicklungs- und Maßnahmenperspektiven für eine künftige „Energie- und Klimaschutzregion Kreis Heinsberg“ aufzeigen.
Mit Schreiben vom 25.02.2016 beantragte die Verwaltung beim Projektträger Jülich (PtJ) - Forschungszentrum Jülich
GmbH (dieser ist als Auftragnehmer des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit tätig) für die Erarbeitung des Energie-
und Klimaschutzkonzeptes die Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln der
Nationalen Klimaschutzinitiative. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom
15.08.2016 durch den Projektträger Jülich entsprochen und dem Kreis für die
Konzepterstellung eine Bundeszuwendung in Höhe von 65 % der
zuwendungsfähigen Kosten (höchstens jedoch 62.863,00 €) mit einer Laufzeit
bis zum 30.09.2017 bewilligt. Die Gesamtkosten für das Energie- und
Klimaschutzkonzept liegen gemäß Kostenberechnung bei rd. 109.000 €.
Die Refinanzierung und Kostenansätze stellen sich wie folgt dar:
Zuwendungen aus der Nationalen
Klimaschutzinitiaive (65% der förderfähigen Kosten) |
62.863 € |
Eigenanteil des Kreises (35 % der förderfähigen Kosten) |
33.850 € |
nicht zuwendungsfähige Kosten (Kostenträger Kreis) |
rd. 12.000 € |
Inhaltlich besteht das integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept aus einer fortschreibbaren Energie- und Treibhausgas-Bilanz sowie einer Potenzialanalyse. Hierbei sind die relevanten Sektoren (Liegenschaften des Antragstellers und die auf den Antragsteller übertragenen Zuständigkeiten, Flächenmanagement, kommunales Beschaffungswesen, Abfall, Abwasser, Straßenbeleuchtung, Verkehr, aber auch private Haushalte, Industrie, Gewerbe, Handel und der Dienstleistungsbereich) zu betrachten. Neben der Ermittlung der aktuellen Verbräuche ist die Erstellung von Klimaszenarien vorgesehen. Hierbei sollen ein Klimaschutzszenario (Entwicklung bei konsequenter Umsetzung der Klimaschutzpolitik) sowie ein Referenzszenario (Entwicklung ohne Klimaschutzanstrengungen) entwickelt werden. Wesentliche Akteure und Bürger sollen eingebunden werden und an der Erstellung des Maßnahmenkataloges mitwirken. Um den Klimaschutz nachhaltig zu installieren, werden zudem eine Kommunikations- und Verstetigungsstrategie sowie ein Controlling-Konzept erarbeitet. Hierdurch soll die Wirksamkeit der umzusetzenden Maßnahmen ermittelt und das Interesse wesentlicher Akteure am Klimaschutz auch über Projektende hinaus gesichert werden. Neben einer Eröffnungsveranstaltung („Kickoff“-Veranstaltung) mit allen wesentlichen Akteuren sind Workshops und Vor-Ort-Gespräche vorgesehen. Im Rahmen der Konzepterstellung erfolgt zudem eine Priorisierung der Maßnahmen nach den Kriterien zeitliche Umsetzbarkeit (kurz-, mittel- oder langfristig), wirtschaftlicher Machbarkeit sowie zu erwartenden Treibhausgas- und Energieeinsparpotenziale. Im Anschluss hieran wird die sukzessive Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erfolgen.
Für die Erarbeitung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes ist es angezeigt, ein Fachbüro mit der Erarbeitung der vom Projektträger Jülich (PtJ) vorgegebenen Konzeptinhalte zu beauftragen. Zu diesem Zweck wird die Verwaltung mit drei bekannten und sachkundigen Planungsbüros Kontakt aufnehmen und diese bitten, dem Kreis ein Angebot zu Erarbeitung des Konzeptes zu unterbreiten. Die Auswertung der Angebote soll bis spätestens Ende Oktober erfolgt sein, damit der Auftrag über die Erstellung des integrierten Energie- und Klimaschutzkonzeptes für den Kreis Heinsberg durch den Kreisausschuss in der Sitzung am 08.11.2016 vergeben werden kann. Über den Sachstand zum Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis Heinsberg wird die Verwaltung den Fachausschuss zu gegebener Zeit unterrichten.
(Anmerkung:
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die Angebote zum Energie- und Klimaschutzkonzept geprüft und ausgewertet. Der Kreisausschuss stimmte in seiner Sitzung am 08.11.2016 der Auftragsvergabe zum integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept für den Kreis Heinsberg gemäß dem Verwaltungsvorschlag an ein Fachbüro zu.)
4.2 SPNV-Fahrplanmaßnahmen zum Fahrplanwechsel
ab 11. Dezember 2016
Die Netzfahrpläne des
Nahverkehrs Rheinland (NVR) sehen folgende Ergänzungen im SPNV auf Gebiet des
Aachener Verkehrsverbundes (AVV) im Kreis Heinsberg ab 11.12.2016 vor:
RE 1: Eine neue Schnellfahrt ab Geilenkirchen um 6:41 Uhr mit Ankunft
in Aachen um 7:08 Uhr, Düren um 7:28 Uhr und in Köln um 7:54 Uhr ersetzt die
bisherige Verstärkerfahrt der Euregiobahn ab Geilenkirchen um 6:39 Uhr. Auf
dieser für Berufspendler wichtigen direkten Verbindung von Geilenkirchen über
Aachen nach Köln entsteht eine 20-minütige Fahrzeitverkürzung (statt 93 Minuten
nunmehr 73 Minuten).
RB 33: Das Fahrtenangebot wird an allen Tagen um eine zusätzliche
Nachtfahrt ab Aachen um 23:37 Uhr mit Ankunft in Heinsberg um 00:24 Uhr sowie
ab Heinsberg um 00:29 Uhr mit Ankunft in Aachen Hauptbahnhof um 01:25 Uhr
ergänzt.
Weitere zusätzliche Angebote
entstehen in den Nächten auf Samstage, Sonn- und Feiertage durch folgende neue
Fahrten:
·
ab
Aachen Hauptbahnhof um 00:37 mit Ankunft in Heinsberg um 01:24 Uhr bzw. in Mönchengladbach um 01:36 Uhr;
·
ab
Mönchengladbach um 00:29 Uhr mit Ankunft in Aachen Hauptbahnhof um 01:25 Uhr bzw. ab Heinsberg um 01:29 Uhr mit
Ankunft in Aachen Haupt- bahnhof um 2:25
Uhr.