Tagesordnungspunkt 5.1:

 

Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion gemäß § 12 der Geschäftsordnung vom 22.09.2016:

Voraussetzungen für ein AVV-School&Fun-Ticket im Kreis Heinsberg

 

Mit Schreiben vom 22.09.2016 an den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Verkehr, Herrn Franz-Michael Jansen, fragt die SPD-Kreistagsfraktion an, unter welchen Voraussetzungen ein AVV-School&Fun-Ticket auch im Kreis Heinsberg umsetzbar wäre und welche finanziellen und verwaltungsbedingten Komponenten mit dem AVV-School&Fun-Ticket auf die Schulträger im Kreis Heinsberg zukämen. Das v. g. Schreiben der SPD-Kreistagsfraktion, das in der Sitzung an alle Ausschussmitglieder verteilt wurde, ist als Anlage der Niederschrift nochmals beigefügt.

 

Ausschussmitglied Krekels führt bzgl. der  Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion ergänzend aus, dass das AVV-School&Fun-Ticket eine wesentliche Verbesserung der Mobilität für die Schüler/innen darstelle. Insbesondere ist dieses auch außerhalb der Schulzeiten und in den Ferien im gesamten AVV-Gebiet gültig. Seitens der Verwaltung sollte deshalb zu den aktuellen Voraussetzungen sowie den mit dem School&Fun-Ticket verbundenen finanziellen Auswirkungen berichtet werden.

 

Ausschussmitglied Dahlmanns führt in diesem Zusammenhang aus, dass die CDU-Kreistagsfraktion die Intention der SPD-Kreistagsfraktion zum AVV-School&Fun-Ticket grundsätzlich mittrage und in der Sache unterstütze. Um eine qualifizierte Übersicht zu den Vor- und Nachteilen des AVV-School&Fun-Tickets sowie ein Meinungsbild von den Schulträgern zu diesem AVV-Angebot zu erhalten, habe die CDU-Kreistagsfraktion in dieser Sache für die kommende Sitzung des Schulausschusses einen entsprechenden Antrag nach § 5 der Geschäftsordnung eingereicht. Eine Einführung des AVV-School&Fun-Tickets im Kreis Heinsberg erscheint nach Auffassung der CDU-Kreistagsfraktion nur sinnvoll, wenn sich auch neben dem Kreis als Schulträger auch die anderen Schulträger im Kreis (kreisangehörige Städte und Gemeinden) sich daran beteiligen und entsprechende Vereinbarungen abschließen.

 

Ausschussmitglied Horst weist darauf hin, dass das Thema AVV-SchoolPlus-Ticket auf Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Beratungsgegenstand im Schulausschuss war. Seinerzeit fand dieser Antrag keine Mehrheit im Fachausschuss. Er plädiert dafür, dass der Kreis als Schulträger des Kreisgymnasiums und der Berufskollegs in dieser Sache den ersten Schritt unternehmen sollte.

 


 

Zu den einzelnen Fragen der SPD-Kreistagsfraktion zum AVV-School&Fun-Ticket nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Frage:        Unter welchen Voraussetzungen wäre das School&Fun-Ticket für den Kreis    Heinsberg umsetzbar?

 

Antwort:   Die jeweiligen Schulträger im Kreis Heinsberg müssen vertragliche Vereinbarun-     gen mit der WestVerkehr GmbH und der AVV GmbH treffen. In dieser sind ins-      besondere der Geltungsbereich (für welche Schule der Schulträgerschaft der      Ticketbezug gelten soll) und zu welchen Kosten zu regeln. Derzeit werden rd.                    11.000 Schülerjahreskarten von den 11 Schulträgern im Kreis Heinsberg (Kreis        und kreisangehörige Gemeinden) für die Sekundarstufen I und II bezogen.

 

                   Die jeweiligen Schulträger müssen eine verbindliche Festlegung der monatlichen     Eigenbeiträge für Schüler mit Anspruch auf Fahrkostenübernahme treffen. Gemäß   der Schülerfahrkostenverordnung (bei Schulwegen in der Sekundarstufe I über   3,5 km und in der Sekundarstufe II über 5 km) können monatlich Eigenanteile für                    das 1. Kind von höchstens 12,00 €, für das 2. Kind maximal 6,00 € erhoben wer-    den; ab dem 3. Kind entfällt der Eigenanteil.

 

                   Dass School&Fun-Ticket für den Selbstzahler kostet derzeit im Abonnement           27,50 €            / mtl. (Tarifvorschlag ab 01.01.2017: 28,50 €).

 

 

Frage:        Welche finanziellen und verwaltungsbedingten Komponenten kämen auf die    Schulträger zu?

 

Antwort:   Die jeweiligen Schulträger müssen das vertraglich vereinbarte Fixum, angelehnt       am Erwerb der Schülerjahreskarte des Vorjahres, an die WestVerkehr GmbH zah-            len. Die Prüfung des Anspruchs auf Fahrkostenübernahme der Schüler erfolgt für          jeden Schüler wie bisher auf Antrag. Zusätzlich ist je anspruchsberechtigtem           Schüler            die Höhe des Eigenanteils unter Beachtung der Beschulung von Ge-                   schwisterkindern von der Verwaltung des Schulträgers zu prüfen. Hinzu kommen   Maßnahmen der Verwaltung bei Zahlungsverzug bzw. -ausfall im Rahmen der        Erhebung der Eigenanteile. Des Weiteren ist den Schülern, die als Selbstzahler ein       AVV-School&Fun-Ticket erwerben möchten, auf ihren Antrag der Schulbesuch                    durch den Schulträger zu bestätigen.

                   Das Schulverwaltungsamt des Kreises geht bei einer Einführung des             School&Fun-  Tickets im Kreis von einem erheblichen Mehraufwand der verwal-      tungsseitigen   Prüfungstätigkeiten aus.

 


 

Tagesordnungspunkt 5.2:

 

Mündliche Anfrage von Ausschussmitglied Horst in der Sitzung, ob beim kommenden Fahrplanwechsel das Fahrplanangebot der beiden grenzüberschreitenden ÖPNV-Linien nach Sittard und Roermond auch auf die Wochenenden ausgedehnt werden kann?

 

Zu der vorgenannten Anfrage nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Planungen zu den grenzüberschreitenden ÖPNV-Linien nach Sittard und Roermond wurden aus dem bestehenden Fahrplangrundangebot abgeleitet; dieses sieht die Bedienung von Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr vor. Im Rahmen des Vergabeverfahrens zur „Regionalkonzession Provinz Limburg“ in den Jahren 2014/2015 wurde die v. g. Bedienung mit der Provinz Limburg vereinbart. Ergänzend hierzu besteht das MultiBus-Angebot der WestVerkehr GmbH. Die Linie 364 Heinsberg - Roermond wird seitens der ARRIVA auch an Samstagen angeboten.

 

Zur Betriebsaufnahme zum Fahrplanwechsel am 11.12.2016 ist das Fahrplangebot, insbesondere der Linie SB3 Geilenkirchen - Tüddern - Sittard, aufgrund der Erfahrungen der vergangenen Jahre geplant worden und von der Prämisse getragen, bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplanes für den Kreis Heinsberg explizit eine möglichst geringe Leistungsmehrung (siehe hierzu NVP-Kapitel 6.3) vorzunehmen.

 

Bei entsprechender Nachfrage auf den ÖPNV-Linien nach Sittard und Roermond in der Zukunft wäre aus Sicht des Aufgabenträgers eine Ausweitung der Verkehre an den Wochenenden durchaus zu vertreten.