Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:


Der Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Kreises Heinsberg entsprechend des der Einladung zur Kreisausschusssitzung beigefügten Entwurfs wird zugestimmt. 


Nach § 5 Abs. 3 KrO NRW hat jeder Kreis eine Hauptsatzung zu erlassen.

 

Die Hauptsatzung des Kreises Heinsberg vom 19.12.2008 wurde mit Kreistagsbeschluss vom 05.07.2012 und zuletzt mit Kreistagsbeschluss vom 03.07.2014 geändert.

 

Nach § 18 der aktuellen Hauptsatzung des Kreises Heinsberg werden öffentliche Bekanntmachungen des Kreises, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, bislang nur in den dort genannten Tageszeitungen vollzogen.

 

Durch die Novellierung des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW), soll der Inhalt von öffentlichen Bekanntmachungen nun auch auf der Internetseite der jeweiligen Behörde zugänglich gemacht werden.

 

Die bisherigen Regelungen im § 18 der Hauptsatzung des Kreises bedürfen demnach einer Anpassung.

 

Darüber hinaus sind die allgemein in Betracht kommenden Bekanntmachungsformen durch die jüngste Änderung der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmVO) um die rechtsverbindliche Bekanntmachung über das Internet ergänzt worden.

So ist nun eine öffentliche Bekanntmachung durch Bereitstellung auf den Internet-Seiten des Kreises mit nur kurzem Hinweistext in den Tageszeitungen möglich.

 

Im Zuge der zuvor genannten Änderungsnotwendigkeit wird vorgeschlagen, als ortsübliche Bekanntmachungsform die rechtsverbindliche Bekanntmachung über das Internet gemäß § 4 Abs. 1, Nr. 4 BekanntmVO in die Hauptsatzung zu übernehmen.

 

Hierdurch sind auch finanzielle Einsparungen, bedingt durch verkürzte Texte bei der Veröffentlichung in den Zeitungen, zu erwarten.

 

Eine Gegenüberstellung der anzupassenden Regelungen in der bisherigen Fassung und der vorgesehenen Änderungen der Hauptsatzung sowie der Entwurf der Änderungssatzung sind der Einladung zur Kreisausschusssitzung als Anlagen beigefügt.