Es wird auf den der Einladung zur Kreistagssitzung als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion Die Linke vom 08.09.2016 verwiesen.

In der Sitzung des Kreistages führte Landrat Pusch aus:

Wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, hat die Fraktion Die Linke ihren Antrag vom 08.09.2016 um einen Änderungsantrag ergänzt.

 

Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass ein ähnlich lautender Antrag der Fraktion Die Linke bereits im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 08.06.2016 thematisiert wurde.

 

Diesbezüglich hatte das Jobcenter Kreis Heinsberg bereits klargestellt, dass das es keine erwerbslosen, minderjährigen Jugendlichen an die Bundeswehr vermittelt hat.

Das Jobcenter ermöglicht erwerbslosen Jugendlichen, die am Dienst in den Streitkräften interessiert sind, lediglich die Teilnahme an Informationsveranstaltungen in den Berufsbildungszentren. Die Einladungen dazu erfolgen ohne Rechtsfolgebelehrung, d.h. die Teilnahme ist freiwillig. Gemäß § 33 SGB III hat die Agentur für Arbeit Berufsorientierung durchzuführen zur Vorbereitung von jungen Menschen und Erwachsenen auf die Berufswahl und zur Unterrichtung der Ausbildungssuchenden, Arbeitsuchenden, Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber.  Sie soll dabei  umfassend Auskunft und Rat geben zu Fragen der Berufswahl, über die Berufe und ihre Anforderungen und Aussichten, über die Wege und die Förderung der beruflichen Bildung sowie über beruflich bedeutsame Entwicklungen in den Betrieben, Verwaltungen und auf dem Arbeitsmarkt.

Dieser gesetzlich definierte Auftrag, für den die Agentur für Arbeit ausschließlich zuständig ist, schließt die Berufsorientierung über Karrieremöglichkeiten bei der Bundeswehr mit ein.

Der Kreis Heinsberg kann sich in dieser Angelegenheit also zu nichts verpflichten, da die Ausbildungsvermittlung und Berufsorientierung, wie oben ausgeführt,  allein in den Zuständigkeitsbereich der Agentur für Arbeit fällt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass nur die Agentur für Arbeit eine Änderung dieses Sachverhaltes herbeiführen könnte.

Unabhängig davon hätte der Ausschluss von jungen Menschen von Informationsveranstaltungen der Bundeswehr eine unzulässige Einschränkung des gesetzlichen Auftrages zur Folge. Insofern verhält sich das Jobcenter Kreis Heinsberg gesetzeskonform.

Aufgrund mangelnder Zuständigkeit des Kreises Heinsberg empfehle ich den Antrag zurückzuziehen.“

 

Die Fraktion-Die Linke nimmt die Empfehlung an und zieht ihren Antrag sodann zurück.