Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 46, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:


Der Kreistag beschließt die Abrechnung der Jugendamtsumlage, der Umlage für das Kreisgymnasium Heinsberg, der Umlage für die Kreismusikschule sowie der Umlage für die Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule in Bezug auf das Haushaltsjahr 2015.   


Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 56 Abs. 4 und des § 56 Abs. 5 Kreisordnung NRW (KrO) erhebt der Kreis im Rahmen der jährlichen Haushaltssatzung eine differenzierte Kreisumlage für das Jugendamt, das Kreisgymnasium in Heinsberg und die Kreismusikschule in Erkelenz. Im Rahmen der Haushaltsplanung wird die Deckungslücke zwischen den sonstigen Erträgen und Aufwendungen ermittelt. Von den Kommunen, die kein eigenes Jugendamt unterhalten, wird zur Finanzierung der Deckungslücke eine Jugendamtsumlage nach den Steuerkraftzahlen und den Schlüsselzuweisungen der betroffenen Städte und Gemeinden erhoben. Die ungedeckten Kosten für das Kreisgymnasium werden von den Städten und Gemeinden entsprechend dem Schüleranteil umgelegt. Das gleiche gilt für die Kreismusikschule.

 

Darüber hinaus hat der Kreis zum 01.08.2015 die Trägerschaft für die Förderschulen Don-Bosco in Oberbruch und Mercator in Gangelt übernommen. Mit der Haushaltssatzung 2016 erhebt der Kreis erstmalig für diese Förderschule eine differenzierte Kreisumlage, die sich ebenfalls anhand des Schüleranteils bemisst. Die bei der Übernahme der Schulträgerschaft geplanten Aufwendungen für den Zeitraum August 2015 bis Dezember 2015 hat der Kreis in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln bei der Haushaltssatzung 2016 berücksichtigt.

 

Durch das Umlagengenehmigungsgesetz NRW erfolgte eine Änderung der Kreisordnung. So konnten - erstmalig für das Haushaltsjahr 2013 - Differenzen zwischen Plan und Ist bei den differenzierten Umlagen im übernächsten Jahr ausgeglichen werden. Die Differenzen werden durch Vergleich der festgesetzten Umlagebeträge mit den jeweiligen Ergebnissen laut Jahresabschluss ermittelt. Diese Verfahrensweise soll auch für das Haushaltsjahr 2015 angewandt werden.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom 14.05.2014 wurde das Abrechnungsverfahren näher bestimmt. Eine wesentliche Voraussetzung für die Abrechnung ist eine Entscheidung des Kreistages, dass die differenzierten Umlagen abgerechnet werden.

 

Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten für das Haushaltsjahr 2015 hat die Verwaltung für die jeweiligen Umlagen die Differenzen zwischen Plan und Ist ermittelt.

 

 

 

 

 

 

Die Beträge ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

 

Umlage für

Plan

Ist

Differenz

Jugendamt

21.646.207,32 €

20.333.490,17

+1.312.717,15 €

Kreisgymnasium

674.621,63 €

370.573,06 €

+   304.048,57 €

Kreismusikschule*

478.146,40 €

408.195,78 €

+     69.950,62 €

Mercator Schule / Don-Bosco-Schule

329.197,65 €

345.877,27 €

-     16.679,62 €

 

*für Schüler, die nicht aus umlagezahlenden Kommunen kommen, erfolgt keine Abrechnung in der differenzierten Kreisumlage (wurden im Planwert auch nicht berücksichtigt)

 

Die oben aufgeführten Differenzbeträge bedeuten, dass der Kreis differenzierte Umlagen erhoben hat, die im Bereich der Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule hinter den Ist-Aufwendungen zurückbleiben (Fehlbetrag) und im Bereich des Jugendamtes, des Kreisgymnasiums und der Kreismusikschule über die entstandenen Aufwendungen hinausgehen (erzielte Überschüsse).

 

Aus Sicht der Verwaltung ist es sachgerecht, in Bezug auf das Haushaltsjahr 2015 alle Umlagen abzurechnen und die Beträge im Bereich der Förderschule von den betroffenen Städte und Gemeinden nachzufordern und im Bereich des Jugendamtes, des Kreisgymnasiums und der Kreismusikschule zu erstatten.

 

Bei allen Umlagen liegen Abrechnungsbeträge vor, die eine Forderung gegenüber bzw. Erstattung an die betroffenen Städte und Gemeinden aus Sicht der Verwaltung rechtfertigen. Die Stadt Heinsberg beispielsweise zahlt aufgrund der aus dem Stadtgebiet Heinsberg stammenden Schüleranzahl am Kreisgymnasium rund zwei Drittel der Umlage hierfür. Aus Sicht der Verwaltung ist es daher angemessen, dass die Stadt Heinsberg in gleichem Maße eine Rückerstattung des Überschusses aus dieser Umlage erhält. Würde es nicht zur Anwendung der hier vorgeschlagenen Abrechnung kommen, würde der Überschuss zum Bestandteil des allgemeinen Kreishaushaltes und zu einer unausgewogenen Nutzen-Lasten-Relation führen; entsprechendes gilt für den entstandenen Fehlbetrag im Bereich der Förderschule.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die ermittelten Abrechnungsbeträge unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Jahresabschlussprüfung für das Haushaltsjahr 2015 stehen. Die Verwaltung wird den Entwurf des Jahresabschlusses 2015 am 29.09.2016 in den Kreistag einbringen.