Sitzung: 25.10.2016 Schulausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Dezernent Dahlmanns berichtet wie folgt:
a)
Schullandschaft im Kreis Heinsberg
Auf der Grundlage
des Beschlusses des Kreisausschusses vom 28.04.2015 hat die Verwaltung über den
aktuellen Sachstand der Beratungen des „Runden Tisches“ und nach dem Beschluss
des Kreistages vom 25.06.2015 über den jeweiligen Stand des Konzeptes der Landschaft
der Förderschulen zu berichten. Wegen der vielfältigen thematischen
Überschneidungen werden diese Berichte zusammengefasst.
Seit dem letzten
Bericht im Schulausschuss in der Sitzung am 10.05.2016, in der ausführlich über
die Entwicklung der Förderschullandschaft informiert wurde, hat sich keine
wesentliche Änderung ergeben. Die Beschulung der Schüler/innen der Primarstufe
und Sekundarstufe I der Janusz-Korczak-Schule erfolgt - wie bereits in der
Sitzung am 10.05.2016 berichtet - seit Beginn des Schuljahres 2016/2017 an
einem Standort in Geilenkirchen-Hünshoven.
Die
achte Sitzung des „Runden Tisches“ zur kreisweiten Schulentwicklungsplanung
fand auf Einladung von Landrat Pusch am 07.07.2016 statt. Ein Themenschwerpunkt
war insbesondere die Fortschreibung der kreisweiten Schulentwicklungsplanung.
Zwischen
den Teilnehmern/Teilnehmerinnen am „Runden Tisch“, dem politische
Vertreter/innen und Vertreter/innen der Verwaltungen aller kreisangehörigen
Städte und Gemeinden sowie die untere Schulaufsicht angehören, bestand
Einvernehmen, die im Jahre 2010 erstellte kreisweite Schulentwicklungsplanung
aufzugreifen und fortzuschreiben (siehe TOP 9).
Eine
Übersicht über die schulorganisatorischen Entwicklungen und Planungen, die von
den Schulträgern zur Sitzung des „Runden Tisches“ vorgelegt wurden, lag den
Ausschussmitgliedern als Tischvorlage vor.
Was
den Wechsel von Schülern/Schülerinnen zwischen Schulen des Gemeinsamen Lernens
und Förderschulen anbelangt - diese Thematik wurde in der letzten
Schulausschusssitzung angesprochen – hat das Schulamt für den Kreis Heinsberg
durch Nachfrage bei den Schulen ermittelt, dass im Schuljahr 2015/2016 10 Schüler/innen von Förderschulen an
Schulen des Gemeinsamen Lernens und 32 Schüler/innen von den Schulen des
Gemeinsamen Lernens an die Förderschulen wechselten. Daten für das laufende
Schuljahr liegen nicht vor.
b) Förderprogramm „Gute Schule 2020“
Der Verwaltungsrat der NRW.BANK hat auf Vorschlag der Landesregierung das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur beschlossen. Das Programm hat ein Gesamtvolumen von 2 Mrd. €. Nach dem Programm sollen in vier Jahrestranchen in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 jährlich 500 Mio. € im Rahmen einer 100%igen Förderung jeweils kommunalscharf zur Verfügung gestellt werden. Für den Kreis Heinsberg als Schulträger ist ein Kreditkontingent in Höhe von jährlich 1.894.627,- €, mithin 7.578.509,- € vorgesehen; für die übrigen Schulträger im Kreis Heinsberg ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 20.411.082,- €. Förderfähig sollen grundsätzlich alle Investitionen sowie Sanierungs- und Modernisierungsaufwendungen auf kommunalen Schulgeländen und den räumlich dazugehörigen Schulsportanlagen in Nordrhein-Westfalen sein. Dazu gehören
- die Sanierung und Modernisierung,
- der Neu- und Umbau der kommunalen Schulinfrastruktur,
- Digitalisierungsmaßnahmen,
- Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind.
Volkshochschulen sind von der Förderung ausgeschlossen. Nach telefonischer Auskunft der NRW.BANK können auch bereits begonnene Maßnahmen gefördert werden. Diese Informationen der NRW.BANK stehen unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Beschlüsse des Kabinetts und des Landtags. Die Einbringung des Gesetzesentwurfs ist gemäß Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 30.09.2016 für Ende November/Anfang Dezember 2016 geplant. Danach werden entsprechende konkrete Maßnahmen seitens der Verwaltung vorgeschlagen.