Sitzung: 08.11.2016 Kreisausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0438/2016
Beschlussvorschlag:
Am Berufskolleg Wirtschaft des Kreises Heinsberg in
Geilenkirchen wird zum Schuljahr 2017/2018 der Bildungsgang „Fachoberschule,
Klasse 13“ als einjähriger Bildungsgang gemäß Anlage D der APO-BK errichtet.
Am Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen soll zum Schuljahr 2017/2018 der Bildungsgang „Fachoberschule, Klasse 13“ - nach Anlage D der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs APO-BK - (FOS 13) errichtet werden. Dieser Bildungsgang dient der Stärkung des dualen Systems in der Region. Der einjährige Bildungsgang wird für die Schüler/innen angeboten, die nach erfolgreichem Berufsabschluss die Allgemeine Hochschulreife erreichen möchten. Interessiert sind insbesondere die Auszubildenden, die über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und über die Fachhochschulreife verfügen, um dann in einem Jahr die Allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Bislang werden diese Schüler/innen in den Nachbarregionen beschult, da dieses Angebot nicht im Kreis Heinsberg besteht. Am Berufskolleg in Erkelenz und am Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen würden potenziell ca. 70 Schüler/innen die Aufnahmevoraussetzungen erfüllen.
Die äußeren und inneren Ressourcen am
Berufskolleg Wirtschaft in Geilenkirchen ermöglichen die Einführung dieses
Bildungsgangs ohne Einschränkungen. Die notwendigen Lehrkräfte mit
entsprechender Qualifikation sind bereits am Berufskolleg vorhanden. In
Gesprächen zwischen der Schulleitung des Berufskollegs Wirtschaft in
Geilenkirchen und der oberen Schulaufsichtsbehörde, Bezirksregierung Köln, wurde
deutlich, dass diese die Errichtung des Bildungsgangs befürwortet.
Auch die Agentur für Arbeit Aachen-Düren sowie die Industrie- und Handelskammer Aachen haben sich für die Errichtung des Bildungsgangs ausgesprochen. Die benachbarten Schulträger (Kreis Düren, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen sowie StädteRegion Aachen und Stadt Mönchengladbach) wurden im Rahmen der regionalen Abstimmung um die Abgabe von Stellungnahmen gebeten. Die Schulträger haben keine Einwendungen erhoben.