Sitzung: 08.11.2016 Kreisausschuss
Beschluss:
Landrat Pusch teilt Folgendes mit:
„Beseitigung tierischer Nebenprodukte (TNP)
hier: Vergabe der Leistungen ab 2017
Der
Kreis Heinsberg ist für sein Gebiet die beseitigungspflichtige Körperschaft für
die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (Schlachtabfälle, verendete oder
tot geborene Nutztiere aus landwirtschaftlichen Betrieben, etc.). Er bildet
schon seit vielen Jahren im Rahmen der Durchführung dieser Aufgabe mit der
Städteregion Aachen (vor Gründung der Städteregion auch mit der kreisfreien
Stadt Aachen und dem Kreis Aachen) und den Kreisen Düren und Euskirchen eine
Entsorgungsgemeinschaft.
Die
Zusammenarbeit ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr
2008 geregelt, mit der der Kreis Düren beauftragt wird, die erforderlichen
Leistungen öffentlich auszuschreiben und das Vergabeverfahren bis hin zur
Vergabe der Leistungen durchzuführen.
Mit dem
Auslauf der bestehenden Vergütungsvereinbarungen zum 31.12.2016 waren die
Leistungen für die Zeit ab dem 01.01.2017 neu auszuschreiben. Der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend ist diese Ausschreibung in
Abstimmung mit den übrigen Vereinbarungspartnern vom Kreis Düren durchgeführt
worden.
Am
07.09.2016 hat der Kreis Düren mitgeteilt, dass auf die erfolgte Ausschreibung
nur ein Angebot abgegeben worden ist. Die Preise waren fachlich angemessen und
die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die zentrale Vergabestelle des
Kreises Düren ergaben keine Beanstandung. Am 28.06.2016 wurde die Ausschreibung
dem Kreisausschuss des Kreises Düren mitgeteilt. Eine weitere Beteiligung der
politischen Gremien des Kreises Düren war nicht erforderlich, da gemäß § 15 der
Zuständigkeitsordnung des Kreises Düren die Übertragung der Zuständigkeit für
Vergaben auf den Landrat als Geschäft der laufenden Verwaltung ohne Rücksicht
auf deren Auftragshöhe erfolgt ist.
Inzwischen
sind die Verträge seitens des Kreises Düren mit dem Entsorger SecAnim
rechtsverbindlich geschlossen und treten wie geplant am 01.01.2017 in Kraft.
Anders
als in den zurückliegenden Ausschreibungen ist der Vergabezeitraum von 4 auf
nunmehr 5 Jahre ausgedehnt worden.
Für die
Jahre 2017/2018 zeigt die Preisentwicklung ein differenziertes Bild. Während
die Preise für TNP aus Groß- und Schlachtbetrieben um 1,03 % zurückgehen,
steigen sie für TNP aus Kleinbetrieben um 2,23 % und für Falltiere um 2,52 %.
Für die Jahre 2019/2020 ist eine Preissteigerung von insgesamt 5,06 %
vorgesehen. Im letzten Jahr der Laufzeit (2021) steigen die Preise noch einmal
um 2,5 %.
Die vom
Entsorger kalkulierten Preissteigerungen beeinflussen den Mittelbedarf des
Kreises jedoch nicht, weil der Kreis die Kosten aufgrund der aktuellen
Gesetzeslage nur bis einem Betrag von 640 € pro Betrieb und Jahr tragen muss.
Darüber hinaus anfallende Entsorgungsaufwendungen gehen voll zu Lasten der
Tierhalter. Da der Schwellenwert von 640 € unverändert geblieben ist, haben die
Preissteigerungen nur den Effekt, dass die betroffenen Betriebe den
Schwellenwert schneller erreichen und dann die Kosten in voller Höhe tragen
müssen.
Änderung der Umsatzbesteuerung zum
01.01.2017
Mit dem
Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber die Unternehmereigenschaft der öffentlichen
Hand neu gefasst. Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist der Kreis
Heinsberg auch von der Neuregelung betroffen.
Im
Umsatzsteuergesetz wurde der § 2 Absatz 3 aufgehoben und ein neuer § 2b
eingefügt. Mit dieser Änderung werden gegebenenfalls auch Sachverhalte
steuerpflichtig, die bisher nicht der Steuerpflicht unterlagen. Bislang
unterliegt die öffentliche Hand nur im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art
sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Umsatzsteuer. Auch unterlagen
bislang die sogenannten kommunalen Beistandsleistungen weder der Körperschaft-
noch der Umsatzbesteuerung.
Der
Gesetzgeber hat in § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz eine Übergangsregelung
geschaffen, so dass der neue § 2b erst zum 01.01.2017 zur Anwendung kommt. Für
2016 werden die Geschäftsfälle daher noch nach altem Recht behandelt. Ferner
kann der Kreis auf der Grundlage dieser Übergangsregelung dem Finanzamt
gegenüber erklären, das bisher geltende Recht für sämtliche vor dem 1. Januar
2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anzuwenden.
Die
Verwaltung hat hausintern mit einer Inventur der Geschäftsfälle begonnen, um
diese auf eine umsatzsteuerliche Relevanz nach der neuen Rechtslage zu prüfen.
Nach derzeitigen Erkenntnissen wird für den Kreis kein Vorteil in der Anwendung
des neuen Rechts gesehen. Der Kreis wird daher die Optionsmöglichkeit zur
Anwendung des alten Rechts für sämtliche von ihr ausgeübten Tätigkeiten bis auf
weiteres nutzen und beim Finanzamt eine entsprechende Optionserklärung abgeben.
Dies entspricht auch der Empfehlung der Hauptgeschäftsgeschäftsstelle des
Deutschen Landkreistages.
Sollten
sich durch die Inventur der steuerpflichtigen Tatbestände Anhaltspunkte
ergeben, die für einen früheren Wechsel zur Anwendung des neuen Rechts
sprechen, kann die Optionserklärung widerrufen werden.
Einführung einer Gesundheitskarte für
Flüchtlinge im Kreis Heinsberg und seine Kommunen
Der
Landrat hat in der Kreisausschusssitzung am 08.12.2015 auf Antrag der Fraktion
DIE LINKE mitgeteilt, dass die Kommunen im Kreis Heinsberg keine
Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen werden. Dennoch werde man die
Entwicklungen und die Erfahrungen anderer Kommunen im Auge behalten und Ende
des Jahres 2016 das Thema erneut aufgreifen.
Im Umkreis
des Kreises Heinsberg haben die Städte Alsdorf und Mönchengladbach die
Gesundheitskarte eingeführt. In der Aachener Zeitung vom 20.09.2016 wurde über
die positive Bilanz der Stadt Alsdorf und der AOK nach den ersten Quartalen
berichtet. Was die tatsächlichen Kosten anbelangt, konnte die AOK jedoch noch
keine Angaben machen.
Vereinbarungsgemäß
habe ich in der Bürgermeisterkonferenz am 26.09.2016 das Thema erneut erörtert.
Es wurde wiederum einstimmig beschlossen, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht
einzuführen. Die ärztliche Versorgung funktioniere nach wie vor reibungslos und
die Ablehnungsgründe würden weiterhin bestehen.
Der
Kreis sowie die Städte und Gemeinden werden das Thema jedoch weiterhin im Auge behalten.
Facebook-Auftritt des Kreises Heinsberg
Am
Mittwoch, den 2. November, haben wir die Facebook-Fanseite des Kreises
Heinsberg online geschaltet. Über den Link www.facebook.com/kreisheinsberg können Sie sich den Kreis-Auftritt ansehen,
liken und gerne teilen. Auch wenn Sie kein Facebook-Profil haben, können Sie
über unsere Homepage die Facebook-Seite des Kreises Heinsberg aufrufen. Ich
denke, wir können von einem erfolgreichen Start sprechen: In der Kürze der Zeit
haben wir schon fast 2000 Follower gewinnen können.“
FDP-Fraktionsvorsitzender Lenzen äußert sein Wohlgefallen des Facebook-Auftrittes des Kreises Heinsberg. Er würde es zudem sehr begrüßen, wenn ebenfalls die Tagesordnung der Sitzungen dort abrufbar wäre. Dies wird von der Verwaltung geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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