Beschluss:


Landrat Pusch teilt Folgendes mit:

 

„Beseitigung tierischer Nebenprodukte (TNP)

hier: Vergabe der Leistungen ab 2017

 

Der Kreis Heinsberg ist für sein Gebiet die beseitigungspflichtige Körperschaft für die Beseitigung von tierischen Nebenprodukten (Schlachtabfälle, verendete oder tot geborene Nutztiere aus landwirtschaftlichen Betrieben, etc.). Er bildet schon seit vielen Jahren im Rahmen der Durchführung dieser Aufgabe mit der Städteregion Aachen (vor Gründung der Städteregion auch mit der kreisfreien Stadt Aachen und dem Kreis Aachen) und den Kreisen Düren und Euskirchen eine Entsorgungsgemeinschaft.

 

Die Zusammenarbeit ist in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung aus dem Jahr 2008 geregelt, mit der der Kreis Düren beauftragt wird, die erforderlichen Leistungen öffentlich auszuschreiben und das Vergabeverfahren bis hin zur Vergabe der Leistungen durchzuführen.

 

Mit dem Auslauf der bestehenden Vergütungsvereinbarungen zum 31.12.2016 waren die Leistungen für die Zeit ab dem 01.01.2017 neu auszuschreiben. Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung entsprechend ist diese Ausschreibung in Abstimmung mit den übrigen Vereinbarungspartnern vom Kreis Düren durchgeführt worden.

 

Am 07.09.2016 hat der Kreis Düren mitgeteilt, dass auf die erfolgte Ausschreibung nur ein Angebot abgegeben worden ist. Die Preise waren fachlich angemessen und die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt sowie die zentrale Vergabestelle des Kreises Düren ergaben keine Beanstandung. Am 28.06.2016 wurde die Ausschreibung dem Kreisausschuss des Kreises Düren mitgeteilt. Eine weitere Beteiligung der politischen Gremien des Kreises Düren war nicht erforderlich, da gemäß § 15 der Zuständigkeitsordnung des Kreises Düren die Übertragung der Zuständigkeit für Vergaben auf den Landrat als Geschäft der laufenden Verwaltung ohne Rücksicht auf deren Auftragshöhe erfolgt ist.

 

Inzwischen sind die Verträge seitens des Kreises Düren mit dem Entsorger SecAnim rechtsverbindlich geschlossen und treten wie geplant am 01.01.2017 in Kraft.

 

Anders als in den zurückliegenden Ausschreibungen ist der Vergabezeitraum von 4 auf nunmehr 5 Jahre ausgedehnt worden.

 

Für die Jahre 2017/2018 zeigt die Preisentwicklung ein differenziertes Bild. Während die Preise für TNP aus Groß- und Schlachtbetrieben um 1,03 % zurückgehen, steigen sie für TNP aus Kleinbetrieben um 2,23 % und für Falltiere um 2,52 %. Für die Jahre 2019/2020 ist eine Preissteigerung von insgesamt 5,06 % vorgesehen. Im letzten Jahr der Laufzeit (2021) steigen die Preise noch einmal um 2,5 %.

 

Die vom Entsorger kalkulierten Preissteigerungen beeinflussen den Mittelbedarf des Kreises jedoch nicht, weil der Kreis die Kosten aufgrund der aktuellen Gesetzeslage nur bis einem Betrag von 640 € pro Betrieb und Jahr tragen muss. Darüber hinaus anfallende Entsorgungsaufwendungen gehen voll zu Lasten der Tierhalter. Da der Schwellenwert von 640 € unverändert geblieben ist, haben die Preissteigerungen nur den Effekt, dass die betroffenen Betriebe den Schwellenwert schneller erreichen und dann die Kosten in voller Höhe tragen müssen.

 

 

Änderung der Umsatzbesteuerung zum 01.01.2017

 

Mit dem Steueränderungsgesetz 2015 hat der Gesetzgeber die Unternehmereigenschaft der öffentlichen Hand neu gefasst. Als juristische Person des öffentlichen Rechts ist der Kreis Heinsberg auch von der Neuregelung betroffen.

 

Im Umsatzsteuergesetz wurde der § 2 Absatz 3 aufgehoben und ein neuer § 2b eingefügt. Mit dieser Änderung werden gegebenenfalls auch Sachverhalte steuerpflichtig, die bisher nicht der Steuerpflicht unterlagen. Bislang unterliegt die öffentliche Hand nur im Rahmen der Betriebe gewerblicher Art sowie ihrer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe der Umsatzsteuer. Auch unterlagen bislang die sogenannten kommunalen Beistandsleistungen weder der Körperschaft- noch der Umsatzbesteuerung.

 

Der Gesetzgeber hat in § 27 Absatz 22 Umsatzsteuergesetz eine Übergangsregelung geschaffen, so dass der neue § 2b erst zum 01.01.2017 zur Anwendung kommt. Für 2016 werden die Geschäftsfälle daher noch nach altem Recht behandelt. Ferner kann der Kreis auf der Grundlage dieser Übergangsregelung dem Finanzamt gegenüber erklären, das bisher geltende Recht für sämtliche vor dem 1. Januar 2021 ausgeführten Leistungen weiterhin anzuwenden.

 

Die Verwaltung hat hausintern mit einer Inventur der Geschäftsfälle begonnen, um diese auf eine umsatzsteuerliche Relevanz nach der neuen Rechtslage zu prüfen. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird für den Kreis kein Vorteil in der Anwendung des neuen Rechts gesehen. Der Kreis wird daher die Optionsmöglichkeit zur Anwendung des alten Rechts für sämtliche von ihr ausgeübten Tätigkeiten bis auf weiteres nutzen und beim Finanzamt eine entsprechende Optionserklärung abgeben. Dies entspricht auch der Empfehlung der Hauptgeschäftsgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistages.

 

Sollten sich durch die Inventur der steuerpflichtigen Tatbestände Anhaltspunkte ergeben, die für einen früheren Wechsel zur Anwendung des neuen Rechts sprechen, kann die Optionserklärung widerrufen werden.

 

 

Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Kreis Heinsberg und seine Kommunen

 

Der Landrat hat in der Kreisausschusssitzung am 08.12.2015 auf Antrag der Fraktion DIE LINKE mitgeteilt, dass die Kommunen im Kreis Heinsberg keine Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen werden. Dennoch werde man die Entwicklungen und die Erfahrungen anderer Kommunen im Auge behalten und Ende des Jahres 2016 das Thema erneut aufgreifen.

 

Im Umkreis des Kreises Heinsberg haben die Städte Alsdorf und Mönchengladbach die Gesundheitskarte eingeführt. In der Aachener Zeitung vom 20.09.2016 wurde über die positive Bilanz der Stadt Alsdorf und der AOK nach den ersten Quartalen berichtet. Was die tatsächlichen Kosten anbelangt, konnte die AOK jedoch noch keine Angaben machen.

 

Vereinbarungsgemäß habe ich in der Bürgermeisterkonferenz am 26.09.2016 das Thema erneut erörtert. Es wurde wiederum einstimmig beschlossen, die Gesundheitskarte für Flüchtlinge nicht einzuführen. Die ärztliche Versorgung funktioniere nach wie vor reibungslos und die Ablehnungsgründe würden weiterhin bestehen. 

 

Der Kreis sowie die Städte und Gemeinden werden das Thema  jedoch weiterhin im Auge behalten.

 

 

Facebook-Auftritt des Kreises Heinsberg

 

Am Mittwoch, den 2. November, haben wir die Facebook-Fanseite des Kreises Heinsberg online geschaltet. Über den Link www.facebook.com/kreisheinsberg können Sie sich den Kreis-Auftritt ansehen, liken und gerne teilen. Auch wenn Sie kein Facebook-Profil haben, können Sie über unsere Homepage die Facebook-Seite des Kreises Heinsberg aufrufen. Ich denke, wir können von einem erfolgreichen Start sprechen: In der Kürze der Zeit haben wir schon fast 2000 Follower gewinnen können.“

 

FDP-Fraktionsvorsitzender Lenzen äußert sein Wohlgefallen des Facebook-Auftrittes des Kreises Heinsberg. Er würde es zudem sehr begrüßen, wenn ebenfalls die Tagesordnung der Sitzungen dort abrufbar wäre. Dies wird von der Verwaltung geprüft.

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: