Beschluss:


Die Anfrage ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Landrat führte hierzu wie folgt aus:

 

„zu 1.                          Liegen der Verwaltung bzw. der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Zahlen über die Entwicklung von Unternehmen von Migrantinnen und Migranten im Kreis Heinsberg vor?

 

                                   Der Wirtschaftsförderungsgesellschaft liegen derzeit solche auf den Kreis Heinsberg heruntergebrochene Zahlen (noch) nicht vor.

                                  

Der Gründerreport 2015 (Sonderreport) des Deutschen Industrie und Handelskammertag (DIHK) spricht von einer Steigerung der Zahl der Gründungsinteressierten mit Migrationshintergrund seit dem Jahr 2007 zu 2014 von 14% auf 19% aller Beratenen. Die Gesamtzahl der Beratungen wird mit 227.703 angegeben, bezogen auf ganz Deutschland.

 

                        Eine Studie der Prognos AG im Auftrag der Bertelsmann Stiftung belegt: „Zwischen 2005 und 2014 hat sich die Anzahl von Arbeitsplätzen, die durch selbstständige Unternehmer mit ausländischen Wurzeln geschaffen wurden, von 947.000 auf 1,3 Millionen erhöht (Anstieg: 36 Prozent). Gleichzeitig ist auch die Anzahl selbstständiger Unternehmer mit Migrationshintergrund von 567.000 (2005) auf 709.000 (2014) um ein Viertel gestiegen.“

 

 

zu 2.                Wie hoch ist demnach die Zahl der Selbstständigen und jährlichen Neuanmeldungen migrantischer Unternehmen? (Bitte nach Branchen auflisten und die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungs-verhältnisse zufügen).

 

Derartige Zahlen liegen derzeit für den Kreis Heinsberg nicht vor. In der amtlichen Statistik von IT.NRW wird derzeit (noch) nicht unterschieden zwischen Gründern mit oder ohne Migrationshintergrund.

 

 

 

 

 

 

zu 3. u. 4.        Welche Angebote gibt es seitens der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Gründerinnen und Gründer mit Migrationshintergrund?

                                  

Gibt es seitens der Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer spezielle Unterstützungsangebote im Rahmen der Gründungsberatung?

 

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg bietet Existenzgründern und –gründerinnen genau wie beide Kammern in ihren jeweiligen Startercentern keine speziellen, also rein auf Personen mit Migrationshintergrund zugeschnittene Unterstützungsangebote, sondern vielmehr zusätzliche Unterstützungsangebote. So gibt es für alle Gründungswillige gleichermaßen Existenzgründungsseminare, Workshops, Einzelberatungen und Informationsmaterialien – es gilt an dieser Stelle explizit das Prinzip der Gleichbehandlung. Gleichwohl – Informationsmaterial für Gründerinnen und Gründer liegt bei der WFG und den Kammern auch in türkischer Sprache vor.

 

Um einer künftigen ggf. stärkeren Nachfrage von Gründerinnen und Gründern mit Migrationshintergrund gerecht zu werden, qualifizieren sich die Existenzgründungsberater der WFG und der Kammer derzeit weiter - erst jüngst haben die Berater der WFG an einem Workshop „Interkulturelle Grundsensibilisierung“ teilgenommen.

 

 

zu 5.                            Welche Unterstützungsangebote/Netzwerke sind dem Kreis bzw. der WFG bekannt, um Menschen mit Migrationshintergrund den Weg in die Selbstständigkeit zu erleichtern?

 

Die WFG selbst ist Mitglied im internationalen Business Network Aachen. Besonders wichtig sind hier innovative, zukunftsorientierte selbständige Migrantinnen und Migranten mit ihren Erfahrungen als wichtige Gestaltungspartner für die kommunale, lokale und internationale Wirtschaftsentwicklung des Standortes.

 

Das Kommunale Integrationszentrum Kreis Heinsberg mit Sitz in der Kreisverwaltung und der Kirchenkreis Jülich mit Beratungsstelle in Erkelenz bieten umfassende Hilfestellung an, die jedoch nicht auf die Ausrichtung Selbstständigkeit fokussiert oder spezialisiert ist.“

 

 

In Bezug auf den Bericht in der Heinsberger Tageszeitung „Land lässt mit Zahlungen für Flüchtlinge auf sich warten“ über die Stadt Heinsberg, erkundigt sich FDP-Fraktionsvorsitzender Lenzen bei Kämmerer Schmitz über den aktuellen Stand der Zahlungen für Flüchtlinge beim Kreis Heinsberg. Kämmerer Schmitz führt hierzu aus, dass der Kreis Heinsberg auch noch auf Geld des Landes NRW warte und man mit rund 2,7 Mio. Euro rechne.

 

Des Weiteren erkundigt sich Kreistagsmitglied Nelsbach, welcher Migrantenbegriff der Stellungnahme der Verwaltung zugrunde liegt. Da die Stellungnahme sich auf Ausführungen des Deutschen Industrie und Handelskammertages stützt, folgt an dieser Stelle nun nachträglich dessen Definition:

Die Beratungsförderung des Bundes wendet sich insbesondere auch an Unternehmerinnen und Unternehmer mit Migrationshintergrund. Laut Statistischem Bundesamt hat eine Person einen "Migrationshintergrund", wenn

  • sie nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurde und 1950 oder später zugewandert ist

und / oder

  • sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt beziehungsweise nicht eingebürgert wurde oder
  • ein Elternteil mindestens eine der in den ersten beiden Punkten genannten Bedingungen erfüllt.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: