Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der vorgeschlagenen Satzungsänderung wird zugestimmt.   


Durch das Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz NRW) vom 17. Juni 2014 wurde ein interkommunaler Ausgleich eingeführt (§ 21 d). Sofern ein Kind  in einer Kindertageseinrichtung betreut wird, die nicht im Jugendamtsbezirk des Wohnsitzes des Kindes gelegen ist, kann das für die Kindestageseinrichtung zuständige Jugendamt vom Wohnsitzjugendamt einen Kostenausgleich von 40 Prozent der Kindpauschale verlangen.

 

Die Erhebung des Elternbeitrags erfolgt durch das Jugendamt des Wohnsitzes.

 

Die Elternbeitragssatzung berücksichtigt nur Tageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes und muss deshalb ergänzt werden.

 

Die Satzungsänderung ist der Einladung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 26.10.2016 als Anlage beigefügt.