Beschlussvorschlag:
Der Satzungsentwurf wird zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss
verwiesen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 enthält insbesondere folgende Festsetzungen:
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Entwurf der Haushaltssatzung 2017 |
§ 1 Ergebnisplan
a) Gesamtbetrag der Erträge
318.248.900 EUR
b) Gesamtbetrag der Aufwendungen 320.953.285
EUR
Finanzplan
a) Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 310.059.112 EUR
b) Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 306.071.134
EUR
c)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit 9.254.508 EUR
d) Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit 21.498.994
EUR
e)
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 9.916.086 EUR
f)
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 515.400 EUR
§ 2
Gesamtbetrag der Kredite 9.904.486 EUR
§ 3 Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen 3.940.000
EUR
§ 4 Verringerung
der Ausgleichsrücklage 2.704.385 EUR
§ 5 Höchstbetrag
der Kredite zur Liquiditätssicherung 15.000.000 EUR
§ 6 Hebesatz der Kreisumlage
a) allgemeine
Kreisumlage 41,150
v. H.
b) Mehrbedarf zu den Jugendamtskosten 21,004
v. H.
c) Mehrbedarf zu den Kosten des
Kreisgymnasiums Heinsberg
Gemeinde Gangelt
0,113 v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,011 v. H.
Stadt Heinsberg
0,422 v. H.
Stadt Hückelhoven 0,001
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,248
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,827
v. H.
Stadt Wassenberg 0,107
v. H.
d) Mehrbedarf zu
den Kosten der Kreismusikschule
Stadt Erkelenz
0,387 v. H.
Gemeinde Gangelt 0,029
v. H.
Stadt Geilenkirchen
0,039 v. H.
Stadt Heinsberg 0,011
v. H.
Stadt Hückelhoven 0,192
v. H.
Gemeinde Selfkant 0,004
v. H.
Stadt Übach-Palenberg 0,144
v. H.
Gemeinde Waldfeucht 0,004
v. H.
Stadt Wassenberg 0,165
v. H.
Stadt Wegberg 0,234
v. H.
e) Mehrbedarf zu
den Kosten für
die Mercator-Schule/Don-Bosco-Schule
Gemeinde Gangelt 0,325
v. H.,
Stadt Geilenkirchen
0,546 v. H.,
Stadt Heinsberg 0,494
v. H.,
Stadt Hückelhoven 0,016
v. H.,
Gemeinde Selfkant 0,808
v. H.,
Stadt Übach-Palenberg 0,414
v. H.,
Gemeinde Waldfeucht 0,728
v. H.
Stadt Wassenberg 0,430
v. H.
§ 7 Die
Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes entfällt.
§ 8 Soweit im
Stellenplan Stellen als
künftig wegfallend (k. w.)
bezeichnet sind, dürfen
diese
Stellen
bei Freiwerden nicht mehr besetzt werden.
Die
Stellen, die als künftig umzuwandeln (k. u.) bezeichnet sind,
dürfen bei Freiwerden nur
entsprechend der durch den
Stellenplan bestimmten Besoldungsgruppe wieder besetzt werden.
Wird einer
Beamtin oder einem Beamten ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen,
so
kann sie/er mit
Rückwirkung von höchstens drei Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen
werden, soweit
während dieser Zeit
die Obliegenheiten des
verliehenen oder eines
gleichartigen
Amtes tatsächlich wahrgenommen wurden und die Planstelle, in die eingewiesen
wird, besetzbar
war.
Bei der Berechnung der Kreisumlage wurde
auf der Basis der Modellrechnung zum GFG 2017 von Kreisumlagegrundlagen i.H.v.
308.626.288 € ausgegangen. Für die Berechnung der Landschaftsumlage wurden die
Kreisschlüsselzuweisungen i.H.v. 38.312.974 € hinzugerechnet und die
Abrechnungsbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW i.H.v.
831.098 € abgezogen. Hieraus ergeben sich die Umlagegrundlagen i.H.v.
346.108.164 €. Für die Landschaftsumlage an den Landschaftsverband Rheinland wurde
ein Hebesatz von 16,15 v. H. zugrunde gelegt; dieser ist noch nicht
festgesetzt.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes wurde eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage von 2.704.385 € vorgesehen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen wird den Mitgliedern des Kreistages in der Sitzung ausgehändigt.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Fassung der Eckdaten zum Entwurf des Kreishaushalts 2017 wurden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Schreiben vom 04.10.2016 über die wesentlichen Inhalte der Haushaltsplanung 2017 informiert und das gesetzlich vorgeschriebene Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO fristgerecht eingeleitet. Diesem Schreiben waren die nach § 55 KrO notwendigen Informationen zum Entwurf des Kreishaushalts 2017 beigefügt.
Mit dem Schreiben vom 17.10.2016, welches als Anlage 2 beiliegt, hatte die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg Klärungsbedarf angemeldet. Aufgrund dessen fand am 31.10.2016 ein Erörterungsgespräch mit den Bürgermeistern statt. Das Ergebnis dieses Gesprächs und die zur Verfügung gestellten Informationen sind als Anlage 3 beigefügt. Im Rahmen der Veranstaltung hat der Kreis die kreisangehörigen Städte und Gemeinden über die Änderungen in Zusammenhang mit der am 27.10.2016 veröffentlichten Modellrechnung zum GFG 2017 informiert und die entsprechenden Eckdaten zum Kreishaushalt 2017 aktualisiert. Neben der Modellrechnung konnte der Kreis weitere Verbesserungen einrechnen, die zu einem Ansatz für die allgemeine Kreisumlage von 127 Mio. € führte. Als Ergebnis wurde kreisseitig von der Benehmensherstellung ausgegangen.
Bis zum Ablauf der Frist am 04.11.2016 wurden keine Stellungnahmen seitens der kreisangehörigen Städte und Gemeinden abgegeben. Ebenfalls wurden keine Einwendungen erhoben. Mit dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 03.11.2016 gibt die Arbeitsgemeinschaft der Bürgermeister im Kreis Heinsberg das Signal zur Benehmensherstellung - auch wenn dies rechtsverbindlich nur jede einzelne Kommune für sich könne. Mit dem in der Anlage 5 beigefügten Schreiben der Stadt Übach-Palenberg vom 03.11.2016 teilt diese mit, dass für sie das Benehmen hergestellt werden kann. Die Stadt Heinsberg hat mit dem als Anlage 6 beifügten Schreiben vom 02.11.2016 das Benehmen hergestellt. Das Benehmensverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Die Reden von Landrat Pusch und Kämmerer Schmitz zur Einbringung des Haushalts sind als Anlagen beigefügt.