Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

nein

 

Leitbildrelevanz:

nein

 

Inklusionsrelevanz:

nein

 

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Reyans erklären sich die Ausschussmitglieder damit einverstanden, dass die Anfrage nicht in der Sitzung beantwortet, sondern die Antwort ausschließlich der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. 

 

Frage(n):

 

1. Wurden im Kreis Heinsberg in den letzten zwei Jahren Vorladungen an Kinder, die das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben, zugeschickt? Wenn ja, wie viele Kinder waren davon betroffen?

 

2. Wie viele Kinder wurden im Kreis Heinsberg sanktioniert, weil sie der Einladung nicht Folge geleistet sind?

 

3. Wie hoch waren die Sanktionen und wie lange wurden die Sanktionen verhängt?

 

Antwort:

 

Eine gute Qualifikation ist der beste Schutz gegen Langzeitarbeitslosigkeit. Ein fehlender Schulabschluss erhöht dagegen das Risiko späterer Langzeitarbeitslosigkeit erheblich.

 

Das Jobcenter hat deshalb ein besonderes Interesse, den Jugendlichen in der Grundsicherung einen möglichst hohen Schulabschluss zu ermöglichen. Darauf sind auch die operativen Maßnahmen für Jugendliche gerichtet.

 

Richtig ist, dass Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollenden, zum persönlichen Gespräch eingeladen werden.

 

Sofern sie angeben, weiterhin die Schule zu besuchen, werden sie von weiteren Vermittlungsaktivitäten ausgenommen und die Schulbescheinigung als Nachweis für den angegebenen Schulbesuch angefordert.

 

Wird dieser Nachweis nicht beigebracht, erfolgt eine erneute Einladung. Sofern der Jugendliche tatsächlich keine Schule mehr besucht, erfolgt eine ausführliche Beratung und Aufklärung zur Vollzeitschulpflicht und der eingehende Hinweis, den Schulbesuch wieder aufzunehmen.

 

Während des laufenden Schulbesuchs werden die Jugendlichen aufgefordert, regelmäßig (ggf. über die Eltern) die aktuelle Schulbescheinigung einzureichen.

 

Im letzten Schuljahr werden die Jugendlichen dann zu persönlichen Gesprächen eingeladen, um den weiteren - möglichst direkten - Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder in eine berufliche Tätigkeit mit ihnen zu planen.

Folgetermine ergeben sich, wenn sie erklären, noch keinen Ausbildungsplatz gefunden zu haben oder auf die entsprechende Nachfrage des Jobcenters nicht reagieren.

 

Erst wenn Jugendliche auf Meldeaufforderungen ohne Angabe von Gründen nicht reagieren, d.h. zu einem Meldetermin mehrfach nicht erscheinen, wird das reguläre Sanktionsverfahren angestoßen.

 

Die Geschäftsstatistik der BA weist die Anzahl neu festgestellter Sanktionen gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) nach Gründen  und davon betroffenen eLb (ohne Altersgruppendifferenzierung) aus, die Anzahl neu festgestellter Sanktionen sowie den Bestand an eLb mit mindestens einer Sanktion getrennt nach den Altersgruppen ü25 und u25 sowie insgesamt. Eine weitere Differenzierung nach Altersgruppen und Sanktionsgrund erfolgt nicht. Von daher kann zu den gewünschten statistischen Angaben keine Aussage getroffen werden.