Sitzung: 30.11.2016 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0494/2016
Finanzielle
Auswirkungen: |
nein |
Leitbildrelevanz: |
nein |
Inklusionsrelevanz: |
nein |
Auf Nachfrage von
Ausschussvorsitzendem Reyans erklären sich die Ausschussmitglieder damit
einverstanden, dass die Anfrage nicht in der Sitzung beantwortet, sondern die
Antwort ausschließlich der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.
Frage(n):
1.
Wurden im Kreis Heinsberg in den letzten zwei Jahren Vorladungen an Kinder, die
das fünfzehnte Lebensjahr vollendet haben, zugeschickt? Wenn ja, wie viele
Kinder waren davon betroffen?
2. Wie viele Kinder wurden im Kreis Heinsberg
sanktioniert, weil sie der Einladung nicht Folge geleistet sind?
3. Wie hoch waren die Sanktionen und wie
lange wurden die Sanktionen verhängt?
Antwort:
Eine gute
Qualifikation ist der beste Schutz gegen Langzeitarbeitslosigkeit. Ein
fehlender Schulabschluss erhöht dagegen das Risiko späterer
Langzeitarbeitslosigkeit erheblich.
Das Jobcenter hat
deshalb ein besonderes Interesse, den Jugendlichen in der Grundsicherung einen
möglichst hohen Schulabschluss zu ermöglichen. Darauf sind auch die operativen
Maßnahmen für Jugendliche gerichtet.
Richtig ist, dass
Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollenden, zum persönlichen Gespräch
eingeladen werden.
Sofern sie angeben,
weiterhin die Schule zu besuchen, werden sie von weiteren
Vermittlungsaktivitäten ausgenommen und die Schulbescheinigung als Nachweis für
den angegebenen Schulbesuch angefordert.
Wird dieser Nachweis
nicht beigebracht, erfolgt eine erneute Einladung. Sofern der Jugendliche
tatsächlich keine Schule mehr besucht, erfolgt eine ausführliche Beratung und
Aufklärung zur Vollzeitschulpflicht und der eingehende Hinweis, den Schulbesuch
wieder aufzunehmen.
Während des
laufenden Schulbesuchs werden die Jugendlichen aufgefordert, regelmäßig (ggf.
über die Eltern) die aktuelle Schulbescheinigung einzureichen.
Im letzten Schuljahr
werden die Jugendlichen dann zu persönlichen Gesprächen eingeladen, um den
weiteren - möglichst direkten - Übergang von der Schule in eine Ausbildung oder
in eine berufliche Tätigkeit mit ihnen zu planen.
Folgetermine ergeben
sich, wenn sie erklären, noch keinen Ausbildungsplatz gefunden zu haben oder auf
die entsprechende Nachfrage des Jobcenters nicht reagieren.
Erst wenn
Jugendliche auf Meldeaufforderungen ohne Angabe von Gründen nicht reagieren,
d.h. zu einem Meldetermin mehrfach nicht erscheinen, wird das reguläre
Sanktionsverfahren angestoßen.
Die
Geschäftsstatistik der BA weist die Anzahl neu festgestellter Sanktionen
gegenüber erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) nach Gründen und
davon betroffenen eLb (ohne Altersgruppendifferenzierung) aus, die Anzahl neu
festgestellter Sanktionen sowie den Bestand an eLb mit mindestens einer
Sanktion getrennt nach den Altersgruppen ü25 und u25 sowie insgesamt. Eine
weitere Differenzierung nach Altersgruppen und Sanktionsgrund erfolgt nicht.
Von daher kann zu den gewünschten statistischen Angaben keine Aussage getroffen
werden.