Beschluss: zur Kenntnis genommen

Im Rahmen der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen in der ambulanten Pflege werden von den Pflegekassen der Auf- und Ausbau von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten gefördert (§ 45c SGB XI), die im Ergebnis Teil der Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen mit komplementären Diensten im Sinne von § 16 des Alten- und Pflegegesetzes NRW (APG-NRW) sind.

 

Die Anerkennung niedrigschwelliger Betreuungs- und Entlastungsangebote gem. § 45 c Abs. 3 und 3a SGB XI ist derzeit zentral der Bezirksregierung Düsseldorf zugewiesen (§ 45 b Abs. 4 SGB XII i.V.m. § 1 der Verordnung (der Landesregierung Nordrhein-Westfalen) über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO).

 

Zum 01.01.2017 werden eine Änderung des APG NRW, das Ausserkrafttreten der HBPfVO und das Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) erfolgen mit der Folge, dass der Kreis für die Anerkennung der genannten Angebote zuständig sein wird.

 

Aktuell gibt es im Kreis Heinsberg 25 anerkannte Angebote (Stand: 23.09.2016 lt. Landesinitiative Demenz-Service NRW). Die bereits anerkannten Angebote behalten diese Anerkennung auch weiterhin. Diesbezüglich sind ab 2018 regelmäßige Qualitätsprüfungen (anlassbezogen und stichprobenweise) entsprechend § 18 AnFöVO vorzunehmen. Weiterhin wird der Kreis zuständig sein für

 

-            die Anerkennung der Angebote gem. § 7 AnFöVO

-            die Anerkennung von Schulungskonzeptionen gem. § 8 AnFöVO

-            die Anerkennung von Koordinierungsstellen gem. § 12 AnFöVO.

 

Nach der nun vorliegenden Kostenfolgeabschätzung des Landes, in der die zu erledigenden Aufgaben detailliert beschrieben und mit Zeitwerten versehen sind, ist davon auszugehen, dass für die Aufgabenerfüllung ein Stellenumfang von ca. 0,25 Stellen erforderlich sein wird.

 

Für die Aufgabenwahrnehmung werden Gebühren erhoben.  


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Leitbildrelevanz:

2.2, 3.2

 

Inklusionsrelevanz:

ja