Beschluss: zur Kenntnis genommen

Die Suchtberatungsstellen des Kreises Heinsberg in Heinsberg, in Geilenkirchen und in Erkelenz haben jährlich einen Bericht nach den Vorgaben des Landes bzw. Bundes zu erstellen. Dieser ist ab 30.11.2016 für alle Interessierten auf der Homepage des Kreises Heinsberg als Dokument über den Pfad „Bürgerservice/Gesundheit/Sucht- und Drogenberatung/Suchtberatungsstellen" abrufbar.

 

Herr Dr. Feldhoff, Leiter des Gesundheitsamtes, erklärt, dass ab diesem Jahr auf einen Ausdruck und eine Verteilung des Gesundheitsberichtes an alle Ausschussmitglieder verzichtet wird und verweist auf die Hinterlegung des Gesundheitsberichtes 2016 auf der Homepage des Kreises Heinsberg. Exemplarisch erhalten die Ausschussmitglieder die Möglichkeit, während der Sitzung in eine ausgedruckte Version  Einsicht zu nehmen.


Finanzielle Auswirkungen:

ja

 

Leitbildrelevanz:

 

Inklusionsrelevanz:

ja