Der Verwaltung ist daran gelegen, den für die Auftragsvergaben im
Bereich des Hochbaus zuständigen Bauausschuss frühzeitig an der zeitlichen
Planung anstehender Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen.
a) Mittelansätze für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen
Seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft wurde als Grundlage für die
nächstjährige Haushaltsplanung die als Anlage beigefügte Übersicht der für das
Jahr 2017 vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erstellt.
b) Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden 2018 –
2020
Als Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist dem Haushalt
jeweils eine Übersicht der in den Folgejahren vorgesehenen Bau- und
Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen. Die Übersicht für die Jahre 2018 – 2020,
die zu gegebener Zeit fortzuschreiben und in den jeweiligen Haushaltsjahren durch
detaillierte Kostenübersichten zu ergänzen sein wird, ist als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Schlüter regt an, die Übersichten über die
vorgesehenen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zukünftig der Politik frühzeitiger
zur Verfügung zu stellen. Dies sei insbesondere für die Beratungen in den
Fraktionen geboten. Dez. Schneider sichert grundsätzlich eine frühzeitigere Information zu und
bemerkt, dass die Übersichten im Hinblick auf die vorgesehene Fördermaßnahmen
für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ einen 1. Entwurf darstellen, der noch
in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch am 15.12.2016 mit den Schulleitern der
kreiseigenen Schulen zu erörtern sei.
Der Bauausschuss nimmt die Übersichten der für das Jahr 2017 und der in
den Folgejahren (2018 – 2020) vorgesehenen Instandhaltungs- und
Investitionsmaßnahmen zur Kenntnis.