Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Verwaltung ist daran gelegen, den für die Auftragsvergaben im Bereich des Hochbaus zuständigen Bauausschuss frühzeitig an der zeitlichen Planung anstehender Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen.

 

a) Mittelansätze für Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen

 

Seitens des Amtes für Gebäudewirtschaft wurde als Grundlage für die nächstjährige Haushaltsplanung die als Anlage beigefügte Übersicht der für das Jahr 2017 vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen erstellt.

 

b) Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen an kreiseigenen Gebäuden 2018 – 2020

 

Als Grundlage der mittelfristigen Finanzplanung ist dem Haushalt jeweils eine Übersicht der in den Folgejahren vorgesehenen Bau- und Instandsetzungsmaßnahmen beizufügen. Die Übersicht für die Jahre 2018 – 2020, die zu gegebener Zeit fortzuschreiben und in den jeweiligen Haushaltsjahren durch detaillierte Kostenübersichten zu ergänzen sein wird, ist als Anlage beigefügt.

Ausschussmitglied Schlüter regt an, die Übersichten über die vorgesehenen Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen zukünftig der Politik frühzeitiger zur Verfügung zu stellen. Dies sei insbesondere für die Beratungen in den Fraktionen geboten. Dez. Schneider sichert grundsätzlich  eine frühzeitigere Information zu und bemerkt, dass die Übersichten im Hinblick auf die vorgesehene Fördermaßnahmen für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ einen 1. Entwurf darstellen, der noch in einem gemeinsamen Abstimmungsgespräch am 15.12.2016 mit den Schulleitern der kreiseigenen Schulen zu erörtern sei.

Der Bauausschuss nimmt die Übersichten der für das Jahr 2017 und der in den Folgejahren (2018 – 2020) vorgesehenen Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen zur Kenntnis.