Sitzung: 11.09.2013 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0160/2013
Antrag der SPD-Fraktion betr. „Erstellung eines Konzeptes für ein
dezentrales Beratungsangebot“
Konzeptionelle Vorstellungen des Kreises
zur Neuorganisation der
trägerunabhängigen Beratungsstelle des Kreises Heinsberg (tuB) im Rahmen der
kreisweit vorgesehenen Sozialraum-/ Quartiersentwicklung
1. Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen:
- Paradigmenwechsel in
der Pflege: Es gilt, pflegebedürftigen Personen ein möglichst selbständiges
und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Hierdurch
erfolgt eine Abkehr von der bislang vorherrschenden Fokussierung auf die
Strukturen der professionellen Pflege.
Notwendig ist nunmehr der Ausbau
wohnortnaher, kleinräumiger, flexibler Pflegearrangements und die Gestaltung
eines intelligenten Hilfe-Mix, die Stärkung primärer Hilfenetze und die
Einbeziehung von freiwilligem Engagement sowie eine bessere Begleitung und
wirksame Entlastung pflegender Angehöriger. Ferner bedarf es der Schaffung von
Rahmenbedingungen, die ein Wohnen im Alter und die gesellschaftliche Teilhabe
quartiersnah ermöglichen. Durch diesen Ansatz wird ein erhöhter Beratungsbedarf
induziert.
- Novellierung des
Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes: Das Reformgesetz GEPA
NRW soll nach den Vorschlägen der Landesregierung zum 1.1.2014 in Kraft
treten. Diese Gesetzesinitiative beinhaltet als einen wesentlichen
Kernpunkt die Stärkung von Beratung und Prävention Hierbei wird als Leitvorstellung darauf
abgezielt, im Sinne einer altengerechten Quartiersgestaltung, für eine
bewusst quartiersnah bezogene und
ausgerichtete Pflege-, Betreuungs- und Beratungsstruktur Sorge zu tragen.
- §
6 APG NRW: Es ist eine
Rahmenvereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium und den Kreisen
und kreisfreien Städten, den Landschaftsverbänden, den Pflegekassen und
Dachverbänden sonstiger in der Beratung tätiger Institutionen
erforderlich.
2. Rolle der Kommunen
·
Definition der Sozialräume und Quartiere (Straßenraster)
·
Einleitung bzw. Fortsetzung der Quartiersentwicklungsprozesse
mit Unterstützung durch den Kreis
3. Skizzierung des Grobkonzeptes
Hierzu wurde in der
Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 27.02.2013 seitens der
Verwaltung bereits ausgeführt, dass nach der Wiedererreichung der vollen
Personalstärke der tuB die erfolgreiche Arbeit durch geplante organisatorische
Maßnahmen noch effektiver gestaltet werden soll. Dabei ist zunächst an eine
turnusmäßige Präsenz der Mitarbeiter der tuB
in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen zu vereinbarten Zeiten gedacht.
Im zeitlichen
Anschluss an diese Außentermine sollen bei konkreter Bedarfsanforderung
Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter der jeweiligen Kommunalverwaltung geschult
werden (in Anlehnung an die qualifikatorischen Anforderungen nach § 7a SGB XI).
Parallel zur
angestoßenen Einführung der kreisweiten Quartiersentwicklung ist eine
dezentrale Anordnung der Tätigkeit der tuB
in den Quartieren/Sozialräumen ein weiteres Arbeitsziel.
In diesem
Zusammenhang sollen die Mitarbeiter der tuB
auch eine Multiplikatorenrolle wahrnehmen.
Die hierfür
erforderlichen Maßnahmen müssen dergestalt in die voraussichtlich
variantenreich ablaufenden Quartiersentwicklungsprozesse integrierbar sein, so
dass eine tatsächliche Partizipation der betroffenen Menschen und ihrer
Verbände an den anstehenden Planungs- und Entscheidungsprozessen stattfinden
kann und sichergestellt wird.
Die MA der tuB bilden – ggf. in Kooperation mit
anderen Akteuren in der Pflegeberatung - in den Quartieren ehrenamtlich Tätige
aus, die hierzu ihre Bereitschaft erklärt haben. Dabei sollen insbesondere auch
Seniorinnen und Senioren als erste
Ansprechpartner von niederschwelligen Angebotsformen der Beratung eingesetzt
werden. Dieser Personenkreis soll über alle örtlichen Möglichkeiten und
Ressourcen, die für Senioren von Relevanz sind, informiert werden und
entsprechende Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt bekommen. Ferner
könnten diesen Materialien an die Hand gegeben werden, die weitergehende
Informationen über seniorenspezifische
soziale, gesundheitspräventive, kulturelle und pflegerische Angebote
enthalten, die regional verfügbar sind.
Bei der
Ausgestaltung dieses niederschwelligen Beratungszuganges ist die Schaffung
einer klaren Aufgabenabgrenzung zwischen den ehrenamtlich tätigen Lotsen und
den hauptamtlich tätigen Beraterinnen und Beratern von großer Bedeutung. Dabei
ist vorgesehen, ehrenamtliche Lotsen - als Bestandteil einer innovativen
Kommunikationsinfrastruktur - als natürliche Kontaktpunkte im Wohnquartier
bekannt zu machen und als Brücke für den Austausch von seniorenrelevanten
Informationen zu verankern.
Eine professionelle
Beratung, die an ein höheres Maß an Fachwissen geknüpft ist, bleibt hingegen
den hauptamtlich tätigen Mitarbeitern der tuB – oder einem noch näher zu
definierenden Kreis von qualifizierten Pflegeberatern (§ 7a SGB XI)
vorbehalten.
Nach Abschluss der
Quartiersbildungsphase soll - im Rahmen
der vorhandenen Kapazitäten – sodann zeitlich über die gebildeten Quartiere
hinweg gestaffelt -bei konkret ermitteltem Bedarf im Quartier - Beratungstage
durchgeführt werden. Hierzu sollen unterschiedliche Träger zur Mitarbeit
gewonnen werden, um ihre Funktion(en) im Quartier darstellen zu können und um
mit den Menschen im Quartier in Kontakt und ggf. einen Dialog eintreten zu
können.
Im Vorfeld dieses
Angebotes sollen zudem alle 80-Jährigen
und älteren Quartiersbewohner angeschrieben
und auf die stattfindenden Beratungstage hingewiesen werden.
In diesem
Zusammenhang sollte des Weiteren die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Termins
für ein individuelles Beratungsgespräch eingeräumt werden.
Hierbei wäre es wünschenswert
wenn eine Arbeitsteilung zwischen Kreis-
und Stadt-/Gemeindeverwaltung vereinbart werden könnte, um der Nachfrage in
jedem Fall auch gerecht werden zu können.
Diese
Einführungstage könnten u.U. auch als Auftaktveranstaltung für die Initiierung
und Etablierung eines Runden Tisches „Pflege/Inklusion“ genutzt werden.
Auf der
strukturell/organisatorischen Ebene sind die Aktivitäten der Kommune und der tuB hinsichtlich der jeweiligen
Funktion im Beratungszusammenhang auszuhandeln und das daraus ableitbare
Handlungskonzept in ein auf die spezifischen Bedarfe des jeweiligen
Quartiers/Sozialraumes abgestimmtes Gesamtkonzept zu integrieren.
Die Umsetzung der
dargestellten Ansätze setzt voraus, dass diese auf Zustimmung beim zuständigen
Ministerium (Rahmenvereinbarung nach § 6 APG NRW mit dem MGEPA NRW), der
jeweiligen Kommune und ggf. anderer Akteure stoßen.
4. Zeitablauf
Ein dezidierter
Zeitablauf kann derzeit nicht näher bestimmt werden, da die Umsetzung der
vorgestellten Ideenskizze von der nach § 6 APG NRW zwischen dem zuständigen Ministerium und dem
Kreis Heinsberg abzuschließenden Rahmenvereinbarung, deren Inhalte und Vorgaben
noch nicht bekannt sind, abhängig ist.
Des Weiteren können
derzeit die zukünftig über partizipative Ansätze in den jeweiligen
Quartiersentwicklungsprozessen noch zu ermittelnden Bedarfslagen im
Zusammenhang mit dem Thema „Pflegeberatung“ nicht näher bestimmt und zur
Grundlage eines Handlungskonzeptes genommen werden. Die Offenheit für
spezifische Anforderungen aus dem Quartier ist prägendes Element der
Quartiersentwicklung.
Vorschlag der Verwaltung zum weiteren
Verfahrensablauf
Die Verwaltung
schlägt vor, dass diese Anfang nächsten Jahres, nach dem Vorliegen der bei der
Neuorganisation der Beratungsangebote zu beachtenden rechtlichen
Rahmenbedingungen, unaufgefordert über die Weiterentwicklung in diesem Bereich
berichtet.