Beschluss: zur Kenntnis genommen

Antrag der SPD-Fraktion betr. „Erstellung eines Konzeptes für ein dezentrales Beratungsangebot“

 

Konzeptionelle Vorstellungen des Kreises zur  Neuorganisation der trägerunabhängigen Beratungsstelle des Kreises Heinsberg (tuB) im Rahmen der kreisweit vorgesehenen Sozialraum-/ Quartiersentwicklung

1. Zu berücksichtigende Rahmenbedingungen:

  • Paradigmenwechsel in der Pflege: Es gilt, pflegebedürftigen Personen ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Hierdurch erfolgt eine Abkehr von der bislang vorherrschenden Fokussierung auf die Strukturen der professionellen Pflege. 

Notwendig ist nunmehr der Ausbau wohnortnaher, kleinräumiger, flexibler Pflegearrangements und die Gestaltung eines intelligenten Hilfe-Mix, die Stärkung primärer Hilfenetze und die Einbeziehung von freiwilligem Engagement sowie eine bessere Begleitung und wirksame Entlastung pflegender Angehöriger. Ferner bedarf es der Schaffung von Rahmenbedingungen, die ein Wohnen im Alter und die gesellschaftliche Teilhabe quartiersnah ermöglichen. Durch diesen Ansatz wird ein erhöhter Beratungsbedarf induziert.

  • Novellierung des Landespflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes: Das Reformgesetz GEPA NRW soll nach den Vorschlägen der Landesregierung zum 1.1.2014 in Kraft treten. Diese Gesetzesinitiative beinhaltet als einen wesentlichen Kernpunkt die Stärkung von Beratung und Prävention  Hierbei wird als Leitvorstellung darauf abgezielt, im Sinne einer altengerechten Quartiersgestaltung, für eine bewusst quartiersnah  bezogene und ausgerichtete Pflege-, Betreuungs- und Beratungsstruktur Sorge zu tragen.
    • § 6 APG NRW:  Es ist eine Rahmenvereinbarung zwischen dem zuständigen Ministerium und den Kreisen und kreisfreien Städten, den Landschaftsverbänden, den Pflegekassen und Dachverbänden sonstiger in der Beratung tätiger Institutionen erforderlich.

2. Rolle der Kommunen

·         Definition der Sozialräume und Quartiere (Straßenraster)

·         Einleitung bzw. Fortsetzung der Quartiersentwicklungsprozesse mit Unterstützung durch den Kreis

 

3. Skizzierung des Grobkonzeptes

Hierzu wurde in der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 27.02.2013 seitens der Verwaltung bereits ausgeführt, dass nach der Wiedererreichung der vollen Personalstärke  der tuB die erfolgreiche Arbeit durch geplante organisatorische Maßnahmen noch effektiver gestaltet werden soll. Dabei ist zunächst an eine turnusmäßige Präsenz der Mitarbeiter der tuB in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen zu vereinbarten Zeiten gedacht.

Im zeitlichen Anschluss an diese Außentermine sollen bei konkreter Bedarfsanforderung Mitarbeiterinnen u. Mitarbeiter der jeweiligen Kommunalverwaltung geschult werden (in Anlehnung an die qualifikatorischen Anforderungen nach § 7a SGB XI).

Parallel zur angestoßenen Einführung der kreisweiten Quartiersentwicklung ist eine dezentrale Anordnung der Tätigkeit der tuB in den Quartieren/Sozialräumen ein weiteres Arbeitsziel.

In diesem Zusammenhang sollen die Mitarbeiter der tuB auch eine Multiplikatorenrolle wahrnehmen.

 

Die hierfür erforderlichen Maßnahmen müssen dergestalt in die voraussichtlich variantenreich ablaufenden Quartiersentwicklungsprozesse integrierbar sein, so dass eine tatsächliche Partizipation der betroffenen Menschen und ihrer Verbände an den anstehenden Planungs- und Entscheidungsprozessen stattfinden kann und sichergestellt wird.

Die MA der tuB bilden – ggf. in Kooperation mit anderen Akteuren in der Pflegeberatung - in den Quartieren ehrenamtlich Tätige aus, die hierzu ihre Bereitschaft erklärt haben. Dabei sollen insbesondere auch Seniorinnen und Senioren  als erste Ansprechpartner von niederschwelligen Angebotsformen der Beratung eingesetzt werden. Dieser Personenkreis soll über alle örtlichen Möglichkeiten und Ressourcen, die für Senioren von Relevanz sind, informiert werden und entsprechende Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt bekommen. Ferner könnten diesen Materialien an die Hand gegeben werden, die weitergehende Informationen über seniorenspezifische  soziale, gesundheitspräventive, kulturelle und pflegerische Angebote enthalten, die regional verfügbar sind.

Bei der Ausgestaltung dieses niederschwelligen Beratungszuganges ist die Schaffung einer klaren Aufgabenabgrenzung zwischen den ehrenamtlich tätigen Lotsen und den hauptamtlich tätigen Beraterinnen und Beratern von großer Bedeutung. Dabei ist vorgesehen, ehrenamtliche Lotsen - als Bestandteil einer innovativen Kommunikationsinfrastruktur - als natürliche Kontaktpunkte im Wohnquartier bekannt zu machen und als Brücke für den Austausch von seniorenrelevanten Informationen  zu verankern.

Eine professionelle Beratung, die an ein höheres Maß an Fachwissen geknüpft ist, bleibt hingegen den hauptamtlich tätigen Mitarbeitern der tuB – oder einem noch näher zu definierenden Kreis von qualifizierten Pflegeberatern (§ 7a SGB XI) vorbehalten.

Nach Abschluss der Quartiersbildungsphase soll  - im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten – sodann zeitlich über die gebildeten Quartiere hinweg gestaffelt -bei konkret ermitteltem Bedarf im Quartier - Beratungstage durchgeführt werden. Hierzu sollen unterschiedliche Träger zur Mitarbeit gewonnen werden, um ihre Funktion(en) im Quartier darstellen zu können und um mit den Menschen im Quartier in Kontakt und ggf. einen Dialog eintreten zu können.

Im Vorfeld dieses Angebotes  sollen zudem alle 80-Jährigen und älteren Quartiersbewohner angeschrieben  und auf die stattfindenden Beratungstage hingewiesen werden. 

In diesem Zusammenhang sollte des Weiteren die Möglichkeit zur Vereinbarung eines Termins für ein individuelles Beratungsgespräch eingeräumt werden.

Hierbei wäre es wünschenswert wenn  eine Arbeitsteilung zwischen Kreis- und Stadt-/Gemeindeverwaltung vereinbart werden könnte, um der Nachfrage in jedem Fall auch gerecht werden zu können.

Diese Einführungstage könnten u.U. auch als Auftaktveranstaltung für die Initiierung und Etablierung eines Runden Tisches „Pflege/Inklusion“ genutzt werden.

Auf der strukturell/organisatorischen Ebene sind die Aktivitäten der Kommune und der tuB hinsichtlich der jeweiligen Funktion im Beratungszusammenhang auszuhandeln und das daraus ableitbare Handlungskonzept in ein auf die spezifischen Bedarfe des jeweiligen Quartiers/Sozialraumes abgestimmtes Gesamtkonzept zu integrieren. 

Die Umsetzung der dargestellten Ansätze setzt voraus, dass diese auf Zustimmung beim zuständigen Ministerium (Rahmenvereinbarung nach § 6 APG NRW mit dem MGEPA NRW), der jeweiligen Kommune und ggf. anderer Akteure stoßen.

4. Zeitablauf

Ein dezidierter Zeitablauf kann derzeit nicht näher bestimmt werden, da die Umsetzung der vorgestellten Ideenskizze von der nach § 6 APG NRW  zwischen dem zuständigen Ministerium und dem Kreis Heinsberg abzuschließenden Rahmenvereinbarung, deren Inhalte und Vorgaben noch nicht bekannt sind, abhängig ist.

Des Weiteren können derzeit die zukünftig über partizipative Ansätze in den jeweiligen Quartiersentwicklungsprozessen noch zu ermittelnden Bedarfslagen im Zusammenhang mit dem Thema „Pflegeberatung“ nicht näher bestimmt und zur Grundlage eines Handlungskonzeptes genommen werden. Die Offenheit für spezifische Anforderungen aus dem Quartier ist prägendes Element der Quartiersentwicklung.

 

Vorschlag der Verwaltung zum weiteren Verfahrensablauf

Die Verwaltung schlägt vor, dass diese Anfang nächsten Jahres, nach dem Vorliegen der bei der Neuorganisation der Beratungsangebote zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen, unaufgefordert über die Weiterentwicklung in diesem Bereich berichtet.