Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 6, Befangen: 0

Finanzielle Auswirkungen

ja

 

Leitbildrelevanz

ja

 

Inklusionsrelevanz

nein

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Heinsberg für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 17.11.2016 in den Kreistag eingebracht und den Kreistagsmitgliedern ausgehändigt.

 

Nach der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung am 17.11.2016 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 28.11.2016  das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen  Selbstverwaltung“ vom 15.11.2016 veröffentlicht. Dieses enthält u.a. Änderungen der Gemeindeordnung und Kreisordnung.

 

Die Präambel der Haushaltssatzung ändert sich dadurch entsprechend wie folgt (Änderung in Fettdruck):

 

„Aufgrund der §§ 53 und 56 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 646/SGV NRW 2021), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966), und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966), hat der Kreistag des Kreises Heinsberg mit Beschluss vom xx.xx.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:“

 

Zur weiteren Information wird auf die Erläuterungen zur Kreistagssitzung vom 17.11.2016 und die dabei zur Verfügung gestellten Unterlagen aus dem Benehmensverfahren gemäß § 55 Kreisordnung NRW verwiesen.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 teilt Fraktionsvorsitzende Meurer (Die Grünen) mit, dass sie über den als Tischvorlage vorliegenden Antrag der Fraktion Die Grünen nicht abstimmen lassen möchte. Der vorliegende Antrag wird für die Sitzung des Kreistages am 22.12.2016 erneut modifiziert.

 

Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD) erkundigt sich, inwieweit die Controllerin Frau Regiment in das Haushaltsverfahren involviert sei.

 

Landrat Pusch weist darauf hin, dass er in der Sitzung des Kreistages am 22.12.2016 näher darauf eingehen wird. Aufgrund der zeitlichen Dringlichkeit sollen alle Fraktionen bereits vorab einen Tätigkeitsbericht der Frau Regiment erhalten.