Beschluss:


Auflösung der Gebrüder-Grimm-Schule zum 31.07.2017

 

Aufgrund des Beschlusses des Kreistages vom 17.11.2016, die Gebrüder-Grimm-Schule des Kreises Heinsberg, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“, zum Ende des Schuljahres 2016/2017 aufzulösen, wurde vonseiten der Verwaltung die Genehmigung der oberen Schulaufsichtsbehörde gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz eingeholt. Mit Verfügung vom 25.11.2016 genehmigt die Bezirksregierung den Beschluss des Kreistages vom 17.11.2016, die seit dem 01.08.2015 auslaufende Gebrüder-Grimm-Schule zum 31.07.2017 endgültig aufzulösen.

 

Mit dem Ziel, die räumliche Situation im Kreishaus zu verbessern, beabsichtigt die Verwaltung, das in der Nähe des Kreishauses gelegene Schulgebäude zukünftig für die Unterbringung bildungsnaher Einrichtungen zu nutzen. Es ist vorgesehen, dass die derzeit im Kreishaus  untergebrachte Schulpsychologische Beratungsstelle, die Kommunale Koordinierungsstelle, das Kommunale Integrationszentrum und das Regionale Bildungsbüro nach dem Umbau von Klassenräumen zu Büroräumen im Herbst 2017 in das bisherige Schulgebäude umziehen sollen. Des Weiteren  sollen  Klassenräume  für Schulungszwecke der Volkshochschule und des Studieninstituts für kommunale Verwaltung genutzt werden. Mit den notwendigen Umbauarbeiten soll in den Sommerferien 2017 begonnen werden.

 

 

Maßnahmen zur Stärkung des Ehrenamtes im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg

 

 

Am 03.09.2016 fand im Kreishaus der erste Workshop zum Thema „Ehrenamt im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg“ statt. Diese Thematik war im Vorfeld bereits mehrfach Gegenstand der Beratungen im Kreisausschuss und Kreistag, worauf Bezug genommen wird.

 

Die eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kreisverwaltung und beteiligten Hilfsorganisationen, die bereits den Workshop Ehrenamt am 03.09.2016 vorbereitet hat, hat in weiteren Sitzungen über die Ergebnisse der einzelnen Workshops beraten und zur  Umsetzung folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

 

1)

Dankschreiben des Landrats zur Jahreswende

 

Zum Jahreswechsel 16/17 wird jedem Mitglied der beteiligten Hilfsorganisationen ein Dankschreiben für die geleistete ehrenamtliche Tätigkeit zugestellt. Dem Schreiben wird  als Anlage eine Bestätigung der Mitgliedschaft in der jeweiligen Hilfsorganisation  „Zur Vorlage beim Arbeitgeber“ beigefügt. Hierin wird die Bitte zur Unterstützung ehrenamtlich Tätiger und die Freistellung von der Arbeit bei entsprechenden Einsatzlagen ausgesprochen.

 

 

 

2)

Dankfeier

 

Der Kreis Heinsberg organisiert im Jahr 2017 eine Dankfeier in einem noch zu klärenden Rahmen (Örtlichkeit, Musikdarbietung, Verlosung, Catering) für ca. 150 Helfer.

 

3)

„Runder Tisch“

 

Der Kreis Heinsberg initiiert ein gemeinsames Treffen mit Abgeordneten (Kreistag; Landtag; Bundestag), Landkreistagsvertretern, Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und Hilfsorganisationen. Ziel ist es, positiven Einfluss auf die Rahmenbedingungen ehrenamtlicher Tätigkeit - wie Änderung der Gesetzeslage zur Optimierung der Freistellung von der Arbeit, Steuervergünstigungen usw. - für Helfer zu nehmen. Zuvor werden aktuelle Probleme der Hilfsorganisationen, mögliche Maßnahmen und Ziele als Gesprächsgrundlage festgelegt.

 

4)

Vergünstigungen bei der Nutzung von Kreiseinrichtungen

 

Der Kreis Heinsberg prüft, den ehrenamtlichen Helfern Vergünstigungen bei der Nutzung von Kreiseinrichtungen bzw. kreisnahen Einrichtungen (Volkshochschule,    Kreismusikschule, Begas Haus) zu ermöglichen. Zuvor erfolgen hierzu Abstimmungen mit den entsprechenden Einrichtungen. Gegebenenfalls sind entsprechende Gremienbeschlüsse notwendig.

 

5)

Sitzungen der Ausschüsse des Kreises und Besuch von Aus- und Fortbildungen

 

Je nach Möglichkeit und Bedarf sollen Sitzungen der Ausschüsse des Kreises in den Einrichtungen der Hilfsorganisation als Anerkennung und Wertschätzung stattfinden. Diesbezüglich ist eine Abstimmung zwischen dem Ausschuss, Verwaltung und den Hilfsorganisationen vorzunehmen.

Des Weiteren sollen Vertreter aus Politik und Verwaltung des Kreises nach Möglichkeit Aus- und Fortbildungen sowie sonstige Veranstaltungen der Hilfsorganisationen verstärkt besuchen.

 

6)

Organisationsübergreifende Aus-/Fortbildungen und Übungen

 

Die Rettungsdienst im Kreis Heinsberg (RD HS) gGmbH, das Feuerschutzzentrum in Erkelenz und die Kreisbrandmeisterei organisieren mit den Hilfsorganisationen gemeinsame Aus-/Fortbildungen und Übungen wie z. B. Rettungsdienstliche Ausbildungen und Funk- und/oder Gruppenführerausbildungen. Es wird angestrebt, jährlich drei Veranstaltungen durchzuführen.   

 

7)

Fahrsicherheitstraining

 

Der Kreis Heinsberg ermöglicht ehrenamtlichen Helfern zweimal pro Jahr ein Fahrsicherheitstraining. Der in Frage kommende Personenkreis muss entsprechend definiert werden.

 

8)

Besichtigung sehenswerter Örtlichkeiten und Betriebe

 

Der Kreis Heinsberg organisiert einmal pro Jahr für ehrenamtliche Helfer eine Besichtigung sehenswerter Örtlichkeiten (z. B. Tagebau Rheinbraun) oder Betriebe (z. B. Siemens, Nato Air Base).

 

9)

Einweihung Neubau Leitstelle

 

Die Einweihung der neuen Leitstelle (voraussichtlich 1. Quartal 2018) wird mit einem Helferfest verbunden.  

 

10)

Werbebus

 

Es werden Möglichkeiten geprüft, einen (Linien-) Bus der WestVerkehr GmbH mit Werbung für die Hilfsorganisationen zu versehen.

 

 

Der Maßnahmenkatalog wird zur Sicherstellung der Nachhaltigkeit der Maßnahmen und zur Stärkung des Ehrenamtes im Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Kreis Heinsberg kontinuierlich fortgeschrieben.

 

Im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2017 wurden entsprechende Mittel zur Stärkung des Ehrenamtes veranschlagt. Darüber hinaus wird versucht, für einige der vorstehenden Maßnahmen Sponsoren zu gewinnen.

 

 

Katastrophenschutzplanung – Ausgabe von Jodtabletten an die Bevölkerung des Kreises Heinsberg

 

Zuletzt in der Sitzung des Kreisausschusses am 21.06.16 habe ich Sie über den entsprechenden Sachstand informiert. Hierauf wird Bezug genommen. Die Stadt und die Städteregion Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen und Heinsberg haben in der Zwischenzeit für die Region Aachen den Entwurf eines einheitlichen und abgestimmten Gesamt- und Maßnahmenkonzeptes in Bezug auf einen möglichen Nuklearunfall im belgischen Atomkraftwerk Tihange erstellt.

 

Hierfür wurden entsprechende Arbeitsgruppen sowie eine Regionale Koordinierungsgruppe gebildet. Die in Rede stehenden Entwurfskonzepte für die Vorverteilung sowie Verteilung von Jodtabletten im Ereignisfall sowie die Information der Bevölkerung in der Region wurden in einem Gesprächstermin am 25.10.16 den Vertretern des Innenministeriums vorgestellt. Die erwähnten Konzepte wurden im o. g. Gesprächstermin ausführlich besprochen.

 

Die Konzepte in Bezug auf die Information der Bevölkerung und die Verteilung im Ereignisfall werden im Wesentlichen vom Land NRW mitgetragen. Das Land wird allerdings nicht als Herausgeber der Informationsbroschüre fungieren und sich nicht an den Kosten, die im Rahmen der Umsetzung der drei Konzeptionen entstehen, beteiligen. Nach derzeitigem Kenntnisstand stellt das Land NRW lediglich die in Rede stehenden Jodtabletten für die Vorverteilung bzw. für die Verteilung im Ereignisfall kostenlos zur Verfügung. Im Kreishaus lagern derzeit bereits ca. 700.000 Jodtabletten, die vom Land bereitgestellt wurden.

 

Das Land hat in der Besprechung am 25.10.16 mitgeteilt, dass seitens des Landes u.a. noch Fragestellungen aus den Bereichen Medizin und Pharmazie geklärt werden müssten, so dass die ursprünglich avisierte Vorverteilung der Jodtabletten zum Ende des Jahres nicht mehr realisiert werden könne. Darüber hinaus sei fraglich, ob die in diesem Zusammenhang aktuell vom Land beschafften Jodtabletten überhaupt für eine Vorverteilung verwendet werden können, da diese nicht mit einem Verfallsdatum versehen sind. Entsprechende Klärungen werde das Land vornehmen.

 

Mit E-Mail vom vergangenen Freitag, 09.12.16 teilt das Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) nunmehr mit, dass nach Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium eine Vorverteilung von Jodtabletten im Einzelfall und unter bestimmten Bedingungen möglich sei.

 

 

U. a. müssten folgende Eckpunkte erfüllt sein:

 

  • Konkrete und nachvollziehbare Feststellung der Katastrophenschutzbehörde auf der Grundlage der eigenen Vorplanungen, dass eine Verteilung der Jodtabletten im Ereignisfall nicht vollumfänglich möglich ist,
  • Ermittlung des Personenkreises, für den eine Jodblockade vorgesehen ist, durch die Katastrophenschutzbehörde,
  • Information dieses Personenkreises über die Möglichkeit der Vorverteilung der Jodtabletten,
  • Bescheinigung der Bezugsberechtigung durch die Katastrophenschutzbehörde an die jeweiligen Personen oder Haushalte,
  • Ausgabe der Jodtabletten, die kein Verfalldatumsaufdruck aufweisen, durch die Apotheken bei Vorlage des Berechtigungsscheins,
  • mit der Ausgabe wird den Personen - zusätzlich zum Beipackzettel - ein gesonderter Hinweis mit folgenden Inhalten ausgehändigt
    • Einnahme nur nach ausdrücklicher Aufforderung durch die Katastrophenschutzbehörde, keine eigenmächtige Einnahme
    • Beipackzettel sorgfältig lesen
    • das konkrete Ausgabedatum wird in Absprache mit dem MIK vor Beginn der Verteilaktion auf der Basis der Begleitdokumente zur Tablettenlieferung festgelegt; dabei ist die maximal mögliche Haltbarkeitsdauer fünf Jahre

 

Das Konzept der Vorverteilung wird nunmehr unter Berücksichtigung der o. g. Eckpunkte überarbeitet. Derzeit wird davon ausgegangen, dass eine Vorverteilung der Jodtabletten in der Region Aachen in den ersten Monaten des Jahres 2017 erfolgen wird.

 

Darüber hinaus beabsichtigen die Stadt und die Städteregion Aachen beim Land die Anschaffung von Feinstaubmasken für Kinder im Alter von sieben bis zwölf Jahren einzufordern. Sollte das Land deren Bitte nicht entsprechen, beabsichtigen Stadt und Städteregion Aachen die Kosten aus dem eigenen Haushalt zu tragen.

 

Ich beabsichtige für den Kreis Heinsberg ebenfalls beim Land entsprechende Atemschutzmasken anzufordern. Sollte das Land hierzu nicht bereit sein, müsste für den Kreis Heinsberg entschieden werden, ob diese auf eigene Kosten angeschafft werden. Atemschutzmasken für Erwachsene sind im Handel erhältlich. Für den Kreis Heinsberg würden sich die Kosten nach einer ersten groben Einschätzung für die Altersgruppe sieben bis zwölf Jahre auf ca. 35.000 € belaufen (ca. 2,50 € pro Stück für ca. 14.000 Kinder im Kreis Heinsberg).

 

Generell möchte ich mitteilen, dass das Krisenmanagement und die Gefahrenabwehrplanung im Kreis Heinsberg zur Bewältigung von Großeinsatzlagen und Katastrophen, wie z. B. ein nuklearer Unfall am Kernkraftwerk Tihange, laufend überprüft und weiter ausgebaut werden.

 

Die Kreisverwaltung ist augenblicklich u. a. mit der Einrichtung eines sogenannten „Bürgertelefons“ zur Bevölkerungsinformation bei Großeinsatzlagen und Katastrophen beschäftigt. Diesbezügliche Schulungen für speziell ausgewählte kommunikationserfahrene Mitarbeiter/innen sind bereits angelaufen. Weiterhin wurden in der Vergangenheit mehrfach Übungen des Krisenstabes hier in der Verwaltung bzw. an verschiedenen Bildungseinrichtungen durchgeführt.

 

In diesem Zusammenhang darf ich Ihnen ebenfalls mitteilen, dass neben meiner Person diverse Mitarbeiter/innen und Führungskräfte der Kreisverwaltung an einem Seminar an der Akademie für Krisenmanagement, Notfallplanung und Zivilschutz in Bad Neuenahr-Ahrweiler (AKNZ) für den Krisenstab des Kreises Heinsberg Ende November teilgenommen haben. Die praktische Übung war ein nuklearer Unfall am Kernkraftwerk Tihange mit Austritt von radioaktivem Material. In diesem Zusammenhang wurde u. a. eine Teil-Evakuierung der Stadt Übach-Palenberg geübt, da die Wasserversorgung der Bevölkerung in Übach-Palenberg durch radioaktives Material in Gefahr war.  

 

Als Erkenntnis ist festzuhalten, dass der Kreis Heinsberg für den Ernstfall gut aufgestellt ist, wobei in Bezug auf das Atomkraftwerk Tihange nach Festlegung der weiteren Verfahrensweise in der erwähnten Regionalen Koordinierungsgruppe noch ergänzende Planungen unter Einbindung der kreisangehörigen Kommunen zu initiieren sind.

 

Ich möchte abschließend feststellen, dass alle beschriebenen Maßnahmen natürlich einen großen materiellen, technischen und personellen Aufwand verursachen, der zur erfolgreichen Bewältigung einer Krisenlage notwendig ist, auch wenn alle Beteiligten der Wunsch eint, dass – unabhängig vom Atomkraftwerk Tihange – eine Großeinsatzlage niemals eintreten möge.

 

 

Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG)

 

Im Rahmen der Einigung der Regierungschefinnen und Regierungschefs bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehung vom 14.10.2016 ist bekanntlich zwischen Bund und Ländern vereinbart worden, beim Unterhaltsvorschuss bereits ab dem 01.01.2017 die Altersgrenze von 12 auf 18 Jahre anzuheben und die Befristung der Bezugsdauer (derzeit 72 Monate bzw. 6 Jahre) aufzuheben. Allerdings bestehe zu den finanziellen Belastungen der Länder noch Beratungsbedarf mit dem Bund.

 

Eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) mit einer Ausweitung von Altersgrenzen und Bezugsdauer hätte erhebliche Fallausweitungen zur Folge, die auch die Personal- und Raumressourcen des Kreises massiv betreffen würden.

 

Das Fraunhofer-Institut erwartet, dass die aktuelle Zahl der UVG-Leistungsbezieher bundesweit von rund 450.000 um 260.000 Fälle ansteigen wird.

 

Der Landkreistag NRW geht nach den Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft für Nordrhein-Westfalen mindestens von einer Verdoppelung der Fallzahlen aus. Eigene Abschätzungen des Kreisjugendamtes und der städtischen Jugendämter im Kreis stützen ebenfalls die Annahmen des Landkreistages. Die kommunalen Spitzenverbände lehnen eine solche „Stegreif“-Reform des UVG vor diesem Hintergrund und ohne jedes Vorliegen einer validen Kostenfolgenabschätzung, die Rückschlüsse zur Wirkung auf alle drei Ebenen des Staatsaufbaus zulässt, richtigerweise ab.

 

Eine Umsetzung zum 01.01.2017 wäre technisch nicht möglich, da hierzu u. a. die Voraussetzungen wie Personal und Software fehlen.

 

Eine Ausweitung des Anspruchs auf Unterhaltsvorschuss hätte eine deutliche weitere Belastung vor allem für die Kommunen aus Nordrhein-Westfalen zur Folge: Nach § 8 Abs. 1 UVG werden die Kosten der Unterhaltsvorschussgewährung zu ⅓ vom Bund und zu ⅔ von den Ländern getragen, wobei das Gesetz eine angemessene Aufteilung der nicht vom Bund zu

zahlenden Geldleistungen auf Länder und Gemeinden in die Befugnis der Länder legt. Das Gesetz zur Ausführung des Unterhaltsvorschussgesetzes NRW regelt, dass die Kommunen in Nordrhein-Westfalen mit 80 % des Landesanteils den höchsten Anteil bundesweit tragen. Die zu erwartenden Mehrbelastungen würden dabei in Nordrhein-Westfalen schon bei der sehr zurückhaltenden Annahme einer Verdoppelung des Aufwands eine 3-stellige Millionenhöhe erreichen.

 

Der Gesetzentwurf ist vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Aufgrund der Stellungnahmen der Kommunen als auch der kommunalen Spitzenverbände hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich mit dem Gesetzesentwurf befasst und diesen in ihrer Sitzung vom 21.11.2016 abgelehnt. Damit ist das Gesetz zunächst gestoppt und kommt nicht in die parlamentarische Beratung. Das Familienministerium ist nun aufgefordert, die nachfolgenden geschilderten Kritikpunkte zu überarbeiten und zu verbessern:

 

1.         Die Finanzierung der Reform ist nicht abschließend geklärt. Bevor zwischen dem Bund und den Ländern keine Klärung dieser Frage erzielt worden ist, kann eine weitere parlamentarische Beratung nicht erfolgen.

 

2.         Auch soll das Ministerium zu den Fallzahlen nochmal Stellung nehmen, da die vom Ministerium genannten ca. 260.000 Neufälle deutlich von den von den Kommunen errechneten Neufällen von 460.000 abweichen.

 

3.         Gleiches gilt bei dem im Entwurf prognostizierten Mehrbedarf bei Personal- und Sachmittel. Hier setzt das Familienministerium nämlich 56 Millionen Euro an. Bei den oben genannten unterschiedlichen Auffassungen zu den zusätzlichen Neufällen ist dieser Kostenansatz ebenfalls noch einmal zu überprüfen.

 

4.         Nach Auffassung der Unionsfraktion ist der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes unhaltbar. Es kann von den Kommunen nicht erwartet werden, dass das Gesetz bereits zum 01.01.2017 umgesetzt werden kann. Die Kommunen hätten dann bei all den noch offenen Fragen lediglich eine Umsetzungszeit von 14 Tagen gehabt.

 

Am 09.12.2016 fanden Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern über die Neuregelung der Finanzbeziehungen statt.

 

Ein Ergebnis ist, dass vorerst der angekündigte Unterhaltsvorschuss für ältere Trennungskinder nicht eingeführt wird. Nunmehr soll eine Arbeitsgruppe auf Minister- und Ministerpräsidentenebene eine Lösung für die Finanzierung des Unterhaltsvorschusses finden.