Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 3

Beschlussvorschlag:
Den Verträgen wird zugestimmt.


1.   Allgemeines

Die Erziehungsberatung ist eine Pflichtaufgabe des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe nach § 28 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe –). Das Gesetz sieht vor, dass Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und Einrichtungen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen.

 

Bei der Erziehungsberatung sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.

 

Zuständig für die Gewährleistung eines bedarfsgerechten Angebotes ist nach § 79 SGB VIII der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

 

Der Kreis hat die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberatungsstellen des Caritasverbandes und der Arbeiterwohlfahrt/Diakonie (Kuratorium) seit den 90-er Jahren auf vertraglicher Ebene geregelt. Aufgrund der gesetzlichen Veränderungen und der veränderten Lebensbedingungen war eine Anpassung der Verträge notwendig. Auch waren die Verträge den weiter entwickelten gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes anzupassen.

 

2.   Finanzierung

Der Caritasverband erhält zur Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen Landesmittel.

 

Das Kuratorium erhält keine Landesmittel, weil seinerzeit bei Bildung der Erziehungsberatungsstelle in Trägerschaft des Kuratoriums Landesmittel nicht mehr bereitgestellt wurden.

Entsprechend der vertraglichen neuen Regelungen beteiligt sich der Caritasverband an den Kosten in den Jahren 2017 bis 2018 mit jährlich 50.000 € für beide Erziehungsberatungsstellen.

 

Die AWO/Diakonie beteiligt sich ebenfalls an den Kosten in den Jahren 2017 bis 2018 ebenfalls mit 25.000 € jährlich.


 

Vertraglich ist festgelegt, dass die Kostenbeteiligung ab 01.01.2019 neu zu überprüfen ist. Hier werden frühzeitig im Jahr 2018 entsprechende Gespräche zu führen sein.

 

     Für Ratsuchende ist die Inanspruchnahme der Erziehungsberatungsstellen kostenfrei.