Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Einführung der in der Anregung des Herrn Boxberg vorgelegten Transparenzsatzung wird abgelehnt.


Auf die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 beigefügte Anregung des Herrn Boxberg zur Einführung einer Transparenzsatzung wird verwiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es einer Transparenzsatzung nicht. Der Gedanke, Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten, ist für den Kreis Heinsberg selbstverständlich. Die Verwaltung informiert und kommuniziert seit jeher mit den Bürgerinnen und Bürgern. Im Rahmen der Pressearbeit, der Internetpräsenz, der elektronischen Vergabemarktplattform und nunmehr auch mit Hilfe der Social Media werden zeitnahe und umfassende Informationen, Transparenz und eine stärkere Bürgerbeteiligung umfassend gewährleistet. Die Kreisverwaltung verwirklicht damit bereits jetzt schon die Gedanken von Öffentlichkeit und Transparenz.

 

Die Grenzen werden dabei durch die Zuständigkeiten und Entscheidungsprivilegien der Ausschüsse und des Kreistages und dem demokratisch legitimierten Hauptverwaltungsbeamten vorgegeben und nicht zuletzt durch die engen finanziellen Spielräume der Haushaltswirtschaft.

 

Der vorgeschlagene Erlass einer Transparenzsatzung führt zu einen beträchtlichen personellen und finanziellen Mehraufwand (ca. 100.000 € im Jahr 2017 für Personal- und Sachmittel), insbesondere für die einheitliche erstmalige Bereitstellung von vollständig elektronisch lesbaren Daten.

 

In der Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 führt Fraktionsvorsitzende Meurer (Die Grünen) aus, dass der Gedanke einer Transparenzsatzung grundsätzlich nicht abzulehnen sei. Die Frage sei nur, inwieweit dieser Gedanke umgesetzt werden könne.

 

Landrat Pusch erwidert, dass die Verwaltung selbstverständlich für die Transparenz in der Öffentlichkeit einstehe. Dies werde jedoch bereits durch Pressearbeit, Internetpräsenz, Social Media und insbesondere das Informationsfreiheitsgesetz gewährleistet. Eine darüber hinausgehende Transparenzsatzung oder ähnliches sei nur mit erheblichem Mehraufwand und damit auch Kosten verbunden. Daher sei dies im Ergebnis abzulehnen. Die Fraktionen CDU, SPD und FDP schließen sich den Ausführungen des Landrates an.