Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 45, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Einführung der in der Anregung des Herrn Boxberg vorgelegten Transparenzsatzung wird abgelehnt.


Auf die der Einladung zur Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 beigefügte Anregung des Herrn Boxberg zur Einführung einer Transparenzsatzung wird verwiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung bedarf es einer Transparenzsatzung nicht. Der Gedanke, Öffentlichkeit und Transparenz zu gewährleisten, ist für den Kreis Heinsberg selbstverständlich. Die Verwaltung informiert und kommuniziert seit jeher mit den Bürgerinnen und Bürgern. Im Rahmen der Pressearbeit, der Internetpräsenz, der elektronischen Vergabemarktplattform und nunmehr auch mit Hilfe der Social Media werden zeitnahe und umfassende Informationen, Transparenz und eine stärkere Bürgerbeteiligung umfassend gewährleistet. Die Kreisverwaltung verwirklicht damit bereits jetzt schon die Gedanken von Öffentlichkeit und Transparenz.

 

Die Grenzen werden dabei durch die Zuständigkeiten und Entscheidungsprivilegien der Ausschüsse und des Kreistages und dem demokratisch legitimierten Hauptverwaltungsbeamten vorgegeben und nicht zuletzt durch die engen finanziellen Spielräume der Haushaltswirtschaft.

 

Der vorgeschlagene Erlass einer Transparenzsatzung führt zu einen beträchtlichen personellen und finanziellen Mehraufwand (ca. 100.000 € im Jahr 2017 für Personal- und Sachmittel), insbesondere für die einheitliche erstmalige Bereitstellung von vollständig elektronisch lesbaren Daten.