Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 13, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Finanzielle Auswirkungen

ja

 

Leitbildrelevanz

ja

 

Inklusionsrelevanz

nein

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Heinsberg für das Haushaltsjahr 2017 wurde am 17.11.2016 in den Kreistag eingebracht und den Kreistagsmitgliedern ausgehändigt.

 

Nach der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung am 17.11.2016 wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 28.11.2016  das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen  Selbstverwaltung“ vom 15.11.2016 veröffentlicht. Dieses enthält u.a. Änderungen der Gemeindeordnung und Kreisordnung.

 

Die Präambel der Haushaltssatzung ändert sich dadurch entsprechend wie folgt (Änderung in Fettdruck):

 

„Aufgrund der §§ 53 und 56 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 646/SGV NRW 2021), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966), und der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666/ SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.11.2016 (GV NRW S. 966), hat der Kreistag des Kreises Heinsberg mit Beschluss vom xx.xx.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:“

 

Zur weiteren Information wird auf die Erläuterungen zur Kreistagssitzung vom 17.11.2016 und die dabei zur Verfügung gestellten Unterlagen aus dem Benehmensverfahren gemäß § 55 Kreisordnung NRW verwiesen.


Der als Tischvorlage vorliegende Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird in der Sitzung des Kreistages nach kurzer Erläuterung mehrheitlich abgelehnt.

 

Im Anschluss nehmen Fraktionsvorsitzender Reyans (CDU), Fraktionsvorsitzender Derichs (SPD), Fraktionsvorsitzende Meurer (Bündnis 90/DIE GRÜNEN), Fraktionsvorsitzender Lenzen (FDP), Fraktionsvorsitzende Otten (DIE LINKE), Fraktionsvorsitzender Spenrath (AFD) sowie Fraktionsvorsitzender Schreinemacher (FW) Stellung zum Haushalt. Die Haushaltsreden sind der Niederschrift als Anlagen 1 bis 7 beigefügt.