Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:


Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Einrichtung einer Koordinierungsstelle „Frühe Hilfen“ und die Fortführung des gemeinsamen Familienhebammendienstes wird zugestimmt  


Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 29.05.2013 entschieden, einen gemeinsamen Familienhebammendienst einzurichten und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zugestimmt.

 

Mit der v. g. Bundesinitiative wird die Kooperation und Information im Bereich Kindeswohl durch Aufbau von Netzwerkstrukturen und dem Einsatz von Familienhebammen verstärkt gefördert. Die Finanzierung des Familienhebammendienstes und einer Koordinierungsstelle  erfolgt über die zur Verfügung gestellten Bundesmittel und einen 20%igen Eigenanteil, den jedes Jugendamt nach den Förderrichtlinien zur Verfügung stellen muss.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 03. Juni 2014 war bis Ende 2015 befristet.

Unklar war Anfang 2016, ob der Bund dauerhaft die Bundesmittel zur Verfügung stellt.

Dies ist nunmehr gesichert.

 

Von daher ist die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu verlängern.

 

Neben einer redaktionellen Änderung wurde nunmehr auch die Bildung einer Koordinationsstelle für „Frühe Hilfen“ in die Vereinbarung aufgenommen. Bisher war nur die Einrichtung eines gemeinsamen Familienhebammendienstes vereinbart wurden.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung.