Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Dem Wahlvorschlag wird zugestimmt.


Der Kreis Heinsberg ist für die Landtagswahl am 14. Mai 2017 in die Wahlreise Nr. 9 – Heinsberg I (Gangelt, Geilenkirchen, Heinsberg, Selfkant, Übach-Palenberg, Waldfeucht) und Nr. 10 – Heinsberg II (Erkelenz, Hückelhoven, Wassenberg, Wegberg) eingeteilt.

 

Für beide Wahlkreise kann nach § 10 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes (LWahlG) ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss bestellt werden, der gemäß § 10 Abs. 3 LWahlG aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und sechs Beisitzern, die vom Kreistag zu wählen sind, besteht. Nach § 3 der Landeswahlordnung (LWahlO) soll für jeden Beisitzer ein Stellvertreter berufen werden.

 

Sofern für die Bildung des Ausschusses kein einheitlicher Wahlvorschlag zustande kommt, sind bei der Wahl die Grundsätze der Verhältniswahl (§ 35 Abs. 3 KrO) zu beachten. Hiernach stünde den Fraktionen folgende Anzahl von Beisitzern zu:

 

CDU:         3 Beisitzer

SPD:           2 Beisitzer

GRÜNE:    1 Beisitzer

 

Gemäß §§ 10 Abs. 3 LWahlG und 41 Abs. 5 KrO können neben Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürger zu Beisitzern bestellt werden. Die Zahl der sachkundigen Bürger darf die Zahl der Kreistagsmitglieder nicht erreichen, sodass höchstens zwei sachkundige Bürger dem Kreiswahlausschuss angehören können.

In der Kreistagssitzung am 22.12.2016 sind die Mitglieder des Kreiswahlausschusses auf Initiative der SPD angepasst worden. Frau Ilse Lüngen (SPD) scheidet aus dem Kreiswahlausschuss aus. Frau Waltraud Kurth rückt daher als ordentliches Mitglied auf und wird durch das neue stellvertretende Mitglied Herrn Dietmar Moll vertreten.

 

Fraktion

Mitglied

Stellvertreter

CDU

Schlößer, Harald

Dahlmanns, Erwin

Eßer, Herbert

Dr. Schmitz, Ferdinand

Reyans, Norbert

Vergossen, Heinz Theo

SPD

Plein, Jürgen

Kurth, Waltraud

Krekels, Gerd

Moll, Dietmar

GRÜNE

Baczyk, Frank

Tillmanns, Sofia