Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr nimmt den Bericht zum Sachstand der Landschaftsplanverfahren II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ zur Kenntnis.

 


In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr am 18.07.2011 wurde die in den Jahren 2009 bis 2011 erarbeitete Vorstudie zu den beiden vorgenannten Landschaftsplänen vorgestellt.

 

Diese Vorstudie war dem eigentlichen, formalen Landschaftsplanverfahren im Wesentlichen wegen der besonderen landschaftlichen und wasserwirtschaftlichen Zielsetzungen sowie der sonstigen raumrelevanten hohen Nutzungsansprüche im Spannungsfeld mit der Betroffenheit der Landwirtschaft vorangestellt. Da es in der Rurniederung und im Bereich der zufließenden Bäche nicht nur eine räumliche Überlagerung, sondern auch inhaltliche Schnittstellen zwischen der Landschaftsplanung und den Umsetzungsplänen der EU-Wasserrahmenrichtline (WRRL) gibt, wurde zwischen den Beteiligten, der Unteren Landschaftsbehörde als Träger der Landschaftsplanung und dem Wasserverband Eifel-Rur als Verantwortlichen für die Umsetzungsfahrpläne der WRRL ein enger Austausch gepflegt, um inhaltlich aufeinander abgestimmte Planwerke zu erzielen. Ein hierzu ergänzender Planungsauftrag hatte eine gezielte Erweiterung der im Rahmen der Vorstudie vorgesehenen Befragung landwirtschaftlicher Betriebsleiter zum Gegenstand. Zielsetzung war hier, zu informieren, Mitwirkungsbereitschaft abzufragen, aber auch Rückschlüsse auf die Konfliktintensität und Hinweise zu einer konfliktarmen Maßnahmengestaltung für die Landschaftspläne zu erhalten.

 

Die Erarbeitung der Vorentwürfe beider Landschaftspläne gestaltete sich  sowohl auf Grund der fachübergreifenden Komplexität als auch vom Umfang her entsprechend lange. Dazu bedurfte es der Anpassung an eine novellierte Gesetzesgrundlage von Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landschaftsgesetz NRW (LG NRW).

 

Die Ergebnisse der Vorstudie fanden bei der Vorentwurfsplanung der Landschaftspläne bei der Formulierung  der Entwicklungsziele, bei der Festsetzung der Naturschutzgebiete mit ihren Verbotstatbeständen und auch bei den Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen weitgehende Berücksichtigung. Die Maßnahmen und Festsetzungen stehen weitgehend unter dem Vorbehalt der „Freiwilligkeit“. Als mögliche Umsetzungsinstrumente werden Planfeststellungs- und Flurbereinigungsverfahren, aber auch  Grundstückskauf- oder -tausch, Kompensationsräume sowie Vertragsnaturschutz, vorwiegend bei produktions-integrierten Maßnahmen, aufgezeigt. Als neues Element  in der Landschaftsplanung wird der Biotopverbund in Text und Karte dargestellt.

 

Sowohl die Studie als auch die Vorentwürfe der beiden Landschaftspläne wurden in engen Abstimmungsprozessen mit den übrigen Planungsträgern und betroffenen Institutionen erarbeitet. Insbesondere wurde ein ständiger Austausch mit der Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer und -verband) gepflegt.

 

Die auf Beschluss des Ausschusses für Umwelt und Verkehrsplanung vom 18.07.2011 gebildete interfraktionelle Arbeitsgruppe dieses Ausschusses hat sich am 08.04.2013 mit den beiden Landschaftsplan-Vorentwürfen befasst. Die in den Arbeitsgruppen und Fachgesprächen geäußerten Anregungen wurden in Abwägung mit den landschaftsplanerischen Belangen in die Vorentwurfsplanungen (Texte und Karten) der Landschaftspläne II/4 und III/8 übernommen.

 

Am 12. und 13.06.2013 fanden im Kreishaus Heinsberg Informationsveranstaltungen zu den beiden in Aufstellung befindlichen Landschaftsplänen für die in der Ruraue und in den sonstigen Naturschutzgebieten betroffenen Landwirte statt, die größtenteils auch an der Vorstudie teilgenommen haben. Darüber hinaus wurde für die Landwirte ein separater Flyer als Kurzinformation erarbeitet. Dieser ist der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr als Anlage beigefügt.

 

Hiernach erfolgte mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger das förmliche Verfahren zur Aufstellung der Landschaftspläne gemäß § 27 a  und § 27 b LG NRW. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung fanden pro Landschaftsplan jeweils zwei Informationstermine statt, an denen der jeweilige Vorentwurf ausführlich vorgestellt wurde und die Möglichkeit zur Erörterung gegeben war. Diese Termine fanden statt

 

·         am 19.06.2013       im Rathaus der Stadt Wassenberg (LP II/4)

·         am 20.06.2013       im Rathaus der Stadt Hückelhoven (LP III/8)

·         am 24.06.2013       im Kreishaus Heinsberg (LP II/4)

·         am 25.06.2013       im Kreishaus Heinsberg  (LP III/8).

 

 

Die Bürger haben derzeit im Rahmen der Bürgerbeteiligung auch die Möglichkeit, Anregungen und Bedenken zu den Vorentwürfen der Landschaftspläne II/4 „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ sowie III/8 „Baaler Riedelland und obere Rurniederung“ einzureichen oder bei der unteren Landschaftsbehörde zur Niederschrift zu geben. Die Träger öffentlicher Belange wurden im Rahmen dieses Landschaftsplanverfahrensschrittes um Stellungnahme gebeten.

 

Wie aus der hiesigen Presse zu erfahren war, regt sich insbesondere von Teilen der Landwirtschaft Widerstand gegen die Vorentwürfe der Landschaftspläne, der sich vor allem gegen die Ausweisung von Naturschutzgebieten entlang des Rurlaufs und einzelner Bruchgebiete richtet.


 

Hierzu und über die beabsichtigte weitere Vorgehensweise zur Erarbeitung der Entwürfe der Landschaftspläne wird die Verwaltung in der Sitzung des Fachausschusses berichten.