Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf einen mündlichen Bericht in der Sitzung wird aus zeitlichen Gründen verzichtet, der Bericht wird der Niederschrift beigefügt:

 

 

Nach Wegfall der Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes durch den Bund zum 31.12.2013 hat das Land für die Jahre 2015 bis 2017 eine Anteilsfinanzierung ins Leben gerufen. Von den durchschnittlich ermittelten Kosten einer Schulsozialarbeiterin oder eines Schulsozialarbeiters werden pauschal pro besetzter Stelle 60 %, d. h. 3.246,00 € monatlich vom Land bezuschusst.

 

Der Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen profitieren von der Förderung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2015 bis 2017 voraussichtlich in Höhe von ca. 1,3 Mio. €.

 

Aktuell (Stand: 01.01.2017) werden im Bereich folgender Gebietskörperschaften innerhalb des Kreises Heinsberg Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im Rahmen dieses Projektes gefördert:

 

Kreis Heinsberg                                                                                                  5 Personen                     4,5 Stellen

Stadt Erkelenz                                                                                                     4 Personen                     3,0 Stellen

Schulverband Gangelt-Selfkant                                                                   1 Person                          1,0 Stelle

Stadt Heinsberg                                                                                                  2 Personen                     2,0 Stellen

Stadt Hückelhoven                                                                                            3 Personen                     2,0 Stellen

Stadt Übach-Palenberg                                                                                   2 Personen                     1,0 Stelle

Gemeinde Waldfeucht                                                                                    1 Person                          0,26 Stelle

Stadt Wassenberg                                                                                             1 Person                          0,5 Stelle

Stadt Wegberg                                                                                                    1 Person                          1,0 Stelle

 

 

 

 

Der Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter erfolgt in

 

3 Grundschulen,

2 Hauptschulen,

2 Förderschulen,

4 Realschulen,

3 Gymnasien,

2 Gesamtschulen und

3 Berufskollegs.

 

Faktisch wird die Schulsozialarbeit in allen Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg mit Ausnahme der Stadt Geilenkirchen (Gangelt und Selfkant über den Schulverband) durch die Landesförderung unterstützt.

 

Teilweise sind die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unmittelbar bei den Gebietskörperschaften beschäftigt, teilweise haben diese ihrerseits auch Drittanbieter (z. B. AWO) mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut. Da die Landesförderung zunächst bis 31.12.2017 befristet war, hat keine der im Rahmen des Förderprogrammes eingestellten Personen einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Lediglich bei der Stadt Wegberg wird eine unbefristet beschäftigte Sozialarbeiterin für die Dauer der Landesförderung als Schulsozialarbeiterin eingesetzt.

 

Die Mittelverwendung ist im Zuwendungsbescheid lediglich auf die „Durchführung der Maßnahme „Soziale Arbeit an Schulen“ beschränkt. Die Schwerpunkte der Arbeit der einzelnen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden durch die jeweilige Anstellungskörperschaft festgelegt.

 

Der Landeshaushalt 2017 sieht eine Verpflichtungsermächtigung zur Weiterführung der anteiligen Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit für das Jahr 2018 vor. Es wird daher davon ausgegangen, dass die Förderung zumindest für 2018 mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit weitergeführt wird.