Sitzung: 31.01.2017 Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Generationenfragen
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 0005/2017
Auf einen
mündlichen Bericht in der Sitzung wird aus zeitlichen Gründen verzichtet, der
Bericht wird der Niederschrift beigefügt:
Nach
Wegfall der Förderung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und
Teilhabepaketes durch den Bund zum 31.12.2013 hat das Land für die Jahre 2015
bis 2017 eine Anteilsfinanzierung ins Leben gerufen. Von den durchschnittlich
ermittelten Kosten einer Schulsozialarbeiterin oder eines Schulsozialarbeiters
werden pauschal pro besetzter Stelle 60 %, d. h. 3.246,00 € monatlich vom Land
bezuschusst.
Der Kreis
Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen profitieren von der Förderung der
Schulsozialarbeit für die Jahre 2015 bis 2017 voraussichtlich in Höhe von ca.
1,3 Mio. €.
Aktuell
(Stand: 01.01.2017) werden im Bereich folgender Gebietskörperschaften innerhalb
des Kreises Heinsberg Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter im
Rahmen dieses Projektes gefördert:
Kreis Heinsberg 5
Personen 4,5 Stellen
Stadt Erkelenz 4
Personen 3,0 Stellen
Schulverband Gangelt-Selfkant 1
Person 1,0 Stelle
Stadt Heinsberg 2
Personen 2,0 Stellen
Stadt Hückelhoven 3
Personen 2,0 Stellen
Stadt Übach-Palenberg 2
Personen 1,0 Stelle
Gemeinde Waldfeucht 1
Person 0,26
Stelle
Stadt Wassenberg 1
Person 0,5 Stelle
Stadt Wegberg 1
Person 1,0 Stelle
Der
Einsatz der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter erfolgt in
3 Grundschulen,
2 Hauptschulen,
2 Förderschulen,
4 Realschulen,
3 Gymnasien,
2 Gesamtschulen und
3 Berufskollegs.
Faktisch
wird die Schulsozialarbeit in allen Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg
mit Ausnahme der Stadt Geilenkirchen (Gangelt und Selfkant über den
Schulverband) durch die Landesförderung unterstützt.
Teilweise
sind die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter unmittelbar bei den
Gebietskörperschaften beschäftigt, teilweise haben diese ihrerseits auch
Drittanbieter (z. B. AWO) mit der Wahrnehmung der Aufgaben betraut. Da die
Landesförderung zunächst bis 31.12.2017 befristet war, hat keine der im Rahmen
des Förderprogrammes eingestellten Personen einen unbefristeten Arbeitsvertrag
erhalten. Lediglich bei der Stadt Wegberg wird eine unbefristet beschäftigte
Sozialarbeiterin für die Dauer der Landesförderung als Schulsozialarbeiterin
eingesetzt.
Die
Mittelverwendung ist im Zuwendungsbescheid lediglich auf die „Durchführung der
Maßnahme „Soziale Arbeit an Schulen“ beschränkt. Die Schwerpunkte der Arbeit
der einzelnen Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter werden durch die
jeweilige Anstellungskörperschaft festgelegt.
Der
Landeshaushalt 2017 sieht eine Verpflichtungsermächtigung zur Weiterführung der
anteiligen Finanzierung der weiteren Schulsozialarbeit für das Jahr 2018 vor.
Es wird daher davon ausgegangen, dass die Förderung zumindest für 2018 mit sehr
hoher Wahrscheinlichkeit weitergeführt wird.