Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Reyans erklären sich die Ausschussmitglieder damit einverstanden, dass die Anfrage nicht in der Sitzung beantwortet, sondern die Antwort ausschließlich der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. 

 

Frage: Welche Maßnahmen werden vom Jobcenter für 2017 angeboten und wer sind die Träger.

Antwort:

Das Jobcenter Kreis Heinsberg erstellt jährlich ein Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm, in dem u.a. dokumentiert wird, welche Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung mit den verfügbaren Fördermitteln realisiert werden sollen.

In der Trägerversammlung ist das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm abzustimmen (§ 44 Abs. 6 SGB II). Diese Abstimmung erfolgte am 25.01.2017.

Das örtliche Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm liegt als Tischvorlage aus.