Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Reyans erklären sich die Ausschussmitglieder damit einverstanden, dass die Anfrage nicht in der Sitzung beantwortet, sondern die Antwort ausschließlich der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. 

 

Frage 1.a.            Welche Gruppen (Arbeitssuchende, Flüchtlinge, Rentner) haben dort welchen Anteil und

Frage 1.b.           wie hoch ist die Zunahme in absoluten Zahlen.

Frage 1.c.            Welche Maßnahmen sind seitens des Kreises geplant, dieser Entwicklung entgegenzuwirken?

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass sich die Fragestellung auf die im Zuge des Vortrags zur Gesundheitsberichtserstattung 2016 zu TOP 4 in der 44. Kommunalen Gesundheitskonferenz am 30. November 2016 verwendete PowerPoint-Präsentation bezieht. Vortrag und Präsentation waren auch Gegenstand der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am selben Tag unter TOP 3.3.

 

Antwort:

 

Zu 1.a.  Bei der angesprochenen Statistik handelt es sich um die Folie 20, die ausschließlich die Zahl der Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII außerhalb von Einrichtungen je 100.000 Einwohner der Gebietskörperschaft im Zeitraum 2005 – 2014 zeigt (Seite 40 ff des Gesundheitsberichts).

                Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Personen, die jünger als 65 Jahre sind, ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, aber nicht auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.

 

Zu 1.b. 31.12.2006           278

                 31.12.2007         440

                 31.12.2008         335

                 31.12.2009         363

                 31.12.2010         378

                 31.12.2011         401

                 31.12.2012         363

                 31.12.2013         565

                 31.12.2014         660

                 31.12.2015         713

 

(Quelle: IT NRW               https://www.landesdatenbank.nrw.de/ldbnrw/online/data;jsessionid

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Zu 1.c. Die starke Zunahme in 2013 und 2014 wird auf die konsequente Überleitung bisheriger  SGB II - Leistungsempfänger des Jobcenters Kreis Heinsberg in die Hilfe zum Lebensunterhalt zurückgeführt, also der Personen, die zwar voll erwerbsgemindert, dies aber nicht auf Dauer sind (§ 7 Abs. 1 SGB II; § 41 Abs. 1 SGB XII).

                   Möglichkeiten, dem entgegen zu wirken, hat der Kreis selbst nicht.