Beschluss: zur Kenntnis genommen

Auf Nachfrage von Ausschussvorsitzendem Reyans erklären sich die Ausschussmitglieder damit einverstanden, dass die Anfrage nicht in der Sitzung beantwortet, sondern die Antwort ausschließlich der Niederschrift als Anlage beigefügt wird. 

 

 

Frage:                   Ist sicher gestellt, dass evtl. Rückforderungen bis zu der Frist aus 2012 geltend gemacht werden können, oder ist mit der BA ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung vereinbart worden.

 

Antwort:             Der Kreis hat mit der Agentur für Arbeit Aachen-Düren vereinbart, gegenseitig bis zum 30. Juni 2017 auf die  Einrede der Verjährung zu verzichten.