Sitzung: 21.02.2017 Kreisausschuss
Vorlage: 0022/2017
Beschluss:
Landrat Pusch führt wie folgt aus:
„Die politischen Gremien des Kreises Heinsberg haben sich in der
Vergangenheit umfassend und wiederholt mit der Thematik „Würdigung des
Ehrenamtes“ befasst.
Bereits
im Jahr 2004 hat die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag zur Einführung eines
Ehrenamtspasses im Kreis Heinsberg gestellt. In seiner Sitzung am 13.07.2004
hat der Kreistag u. a. die Verwaltung beauftragt, eine Abstimmung mit den
kreisangehörigen Kommunen herbeizuführen.
In der
HVB-Konferenz vom Dezember 2004 vertraten die Hauptverwaltungsbeamten
übereinstimmend die Meinung, dass die angestrebten Maßnahmen zur Würdigung des
ehrenamtlichen Engagements auf gemeindlicher Ebene anzusiedeln seien, da sie
dort aus gesellschaftspolitischer Sicht ortsnäher erfüllt werden könnten. In
seiner Sitzung am 28.06.2005 beschloss der Kreistag, von der Einführung eines
Ehrenamtspasses abzusehen. Im Jahr 2008 stellten die UB- und erneut die
SPD-Kreistagsfraktion Anträge zum Ehrenamtspass für den Kreis Heinsberg. Der
Kreistag beauftragte am 18.12.2008 die Verwaltung, die aktuelle Situation bei
den kreisangehörigen Kommunen zu erfassen. Als Resultat der seinerzeitigen
Erhebung und der Erörterung im Rahmen einer HVB-Konferenz wurde festgestellt,
dass die Bürgermeister an ihrer Auffassung festhielten und einen Ehrenamtspass
für den Kreis Heinsberg nicht befürworteten. Am 26.03.2009 lehnte der Kreistag
mehrheitlich den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf Einführung eines
Ehrenamtspasses für den Kreis Heinsberg ab. Aufgrund eines Antrages der
FDP-Fraktion vom 10.10.2011 haben sich die politischen Gremien des Kreises
Heinsberg in den Jahren 2011 bis 2013 umfassend erneut mit dem Thema
„Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement“ befasst. In der Folge wurde den
Städten und Gemeinden nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben,
insbesondere dazu, inwieweit die Einbringung von Kreisangeboten Einfluss auf
die Positionierung der einzelnen Kommunen haben könnte. Das Ergebnis dieser
Abfrage fiel heterogen aus. Überwiegend vertraten die kreisangehörigen Kommunen
die Auffassung, dass weder die Einräumung von Sonderkonditionen bei
Kreiseinrichtungen erfolgen solle noch die Notwendigkeit für kreiseinheitliche
Regelungen gesehen werde.
Am
14.03.2013 beschloss der Kreistag, von der Einführung der Ehrenamtskarte NRW
auf Kreisebene sowie von kreisseitigen Vergünstigungen für Inhaber/innen der
Ehrenamtskarte NRW sowie von weiteren kreisseitigen Regelungen Abstand zu
nehmen. Die Würdigung des Ehrenamtes sollte den individuellen Entscheidungen
der kreisangehörigen Kommunen überlassen werden.
Aktuell
ist dem Kreis nicht bekannt, wie sich die Städte und Gemeinden positionieren.
Fest steht, dass eine Ausweitung der angestrebten Vergünstigungen über den
Kreis der ehrenamtlich Tätigen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz hinaus
finanzielle Ausfälle nach sich ziehen würde. Ehrenamtliches Engagement besteht
insbesondere in den Bereichen Arbeitslosenunterstützung, Behindertenarbeit,
Feuerwehr, Gesundheitswesen, Hilfsorganisationen, Jugendarbeit, Kirchen,
Kultur, Migrantenunterstützung, Politik, Rettungsdienst, Schulen,
Seniorenarbeit, Soziale Arbeit, Sport, Straßenverkehr (z.B. Schülerlotsen),
Tierschutz und Umweltschutz.
Zielsetzung
der in der Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 vorgestellten Maßnahmen
ist die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Rettungsdienst und
Katastrophenschutz zur Stärkung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. In
diesen Bereichen hat der Kreis eine originäre und ausschließliche
Zuständigkeit.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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