Beschluss:


Landrat Pusch führt wie folgt aus:

Die politischen Gremien des Kreises Heinsberg haben sich in der Vergangenheit umfassend und wiederholt mit der Thematik „Würdigung des Ehrenamtes“ befasst.

 

Bereits im Jahr 2004 hat die SPD-Kreistagsfraktion einen Antrag zur Einführung eines Ehrenamtspasses im Kreis Heinsberg gestellt. In seiner Sitzung am 13.07.2004 hat der Kreistag u. a. die Verwaltung beauftragt, eine Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen herbeizuführen. 

 

In der HVB-Konferenz vom Dezember 2004 vertraten die Hauptverwaltungsbeamten übereinstimmend die Meinung, dass die angestrebten Maßnahmen zur Würdigung des ehrenamtlichen Engagements auf gemeindlicher Ebene anzusiedeln seien, da sie dort aus gesellschaftspolitischer Sicht ortsnäher erfüllt werden könnten. In seiner Sitzung am 28.06.2005 beschloss der Kreistag, von der Einführung eines Ehrenamtspasses abzusehen. Im Jahr 2008 stellten die UB- und erneut die SPD-Kreistagsfraktion Anträge zum Ehrenamtspass für den Kreis Heinsberg. Der Kreistag beauftragte am 18.12.2008 die Verwaltung, die aktuelle Situation bei den kreisangehörigen Kommunen zu erfassen. Als Resultat der seinerzeitigen Erhebung und der Erörterung im Rahmen einer HVB-Konferenz wurde festgestellt, dass die Bürgermeister an ihrer Auffassung festhielten und einen Ehrenamtspass für den Kreis Heinsberg nicht befürworteten. Am 26.03.2009 lehnte der Kreistag mehrheitlich den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion auf Einführung eines Ehrenamtspasses für den Kreis Heinsberg ab. Aufgrund eines Antrages der FDP-Fraktion vom 10.10.2011 haben sich die politischen Gremien des Kreises Heinsberg in den Jahren 2011 bis 2013 umfassend erneut mit dem Thema „Anerkennung von ehrenamtlichem Engagement“ befasst. In der Folge wurde den Städten und Gemeinden nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, insbesondere dazu, inwieweit die Einbringung von Kreisangeboten Einfluss auf die Positionierung der einzelnen Kommunen haben könnte. Das Ergebnis dieser Abfrage fiel heterogen aus. Überwiegend vertraten die kreisangehörigen Kommunen die Auffassung, dass weder die Einräumung von Sonderkonditionen bei Kreiseinrichtungen erfolgen solle noch die Notwendigkeit für kreiseinheitliche Regelungen gesehen werde.

 

Am 14.03.2013 beschloss der Kreistag, von der Einführung der Ehrenamtskarte NRW auf Kreisebene sowie von kreisseitigen Vergünstigungen für Inhaber/innen der Ehrenamtskarte NRW sowie von weiteren kreisseitigen Regelungen Abstand zu nehmen. Die Würdigung des Ehrenamtes sollte den individuellen Entscheidungen der kreisangehörigen Kommunen überlassen werden.

 

Aktuell ist dem Kreis nicht bekannt, wie sich die Städte und Gemeinden positionieren. Fest steht, dass eine Ausweitung der angestrebten Vergünstigungen über den Kreis der ehrenamtlich Tätigen im Rettungsdienst und Katastrophenschutz hinaus finanzielle Ausfälle nach sich ziehen würde. Ehrenamtliches Engagement besteht insbesondere in den Bereichen Arbeitslosenunterstützung, Behindertenarbeit, Feuerwehr, Gesundheitswesen, Hilfsorganisationen, Jugendarbeit, Kirchen, Kultur, Migrantenunterstützung, Politik, Rettungsdienst, Schulen, Seniorenarbeit, Soziale Arbeit, Sport, Straßenverkehr (z.B. Schülerlotsen), Tierschutz und Umweltschutz.

 

Zielsetzung der in der Sitzung des Kreisausschusses am 13.12.2016 vorgestellten Maßnahmen ist die Würdigung des ehrenamtlichen Engagements im Rettungsdienst und Katastrophenschutz zur Stärkung der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. In diesen Bereichen hat der Kreis eine originäre und ausschließliche Zuständigkeit.“

 

 


Abstimmungsergebnis:

Ja:

 

Nein:

 

Enthaltung:

 

Befangen: