Es wird auf die der Einladung zur Sitzung des Kreistages als Anlage beigefügte Anfrage der Fraktion Die Linke vom 23.01.2017 verwiesen.

 

Landrat Pusch führt hierzu aus:

„Gemäß Kreistagsbeschluss vom 27.10.2009 erhalten die Fraktionen zur Bestreitung ihrer Fraktionsbedürfnisse neben den Sachleistungen und der Kostenerstattungen für fraktionseigenes Personal als Zuwendung für den sonstigen Fraktionsbedarf jeden Monat und je Kreistagsmitglied 35,79 €. Die zweckentsprechende Verwendung der Zahlungen ist jährlich nachzuweisen.

 

Der Vordruck „Verwendungsnachweis“ des Kreises Heinsberg sieht schon seit jeher die Rubrik „Beiträge an kommunalpolitische Vereinigungen“ vor. Ebenso werden interne Beratungsleistungen anerkannt.

 

Die bezeichnete erweiterte Mindestausstattung sowie die Fortbildung sind ebenfalls bereits seit Jahren Gegenstand des Verwendungsnachweises.

 

Die Höhe der Fraktionszuwendungen sowie die Kostenerstattungen für fraktionsinternes Personal war Gegenstand der Beratungen der Verwaltung mit den Fraktionsvorsitzenden vom 17.06.2014. Insofern wird auf die seinerzeit geführten Diskussionen und dem den Fraktionen bereits im Juni 2013 mitgeteilten Ergebnis einer Umfrage bei den Nachbarkreisen verwiesen. Auch möchte ich auf den zuletzt gefassten Beschluss des Kreistages vom 22.12.2016 hinweisen.

 

Nach der auf der Grundlage des Verwendungsnachweises (z. B. für das Jahr 2015) von der Verwaltung durchgeführten Bedarfsanalyse dürften die Haushaltsmittel ausreichend sein. Die generelle Mindestausstattung (Bereitstellung der Räume einschl. Ausstattung – z. B. Möbel und IT) und erweitere Mindestausstattung (z. B. Personal) erfolgen bekanntlich nicht nach rein proportionalen Verteilungsmaßstäben.“